Zur Situation der illegalen Einwanderer
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1/9/2014
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Seit einigen Jahren steht Israel, ähnlich wie viele andere Industrienationen, vor der Herausforderung des Zustroms von Personen. Diese überqueren illegal die israelisch-ägyptische Grenze. Seit 2006 sind insgesamt ungefähr 64.000 Menschen auf diese Art nach Israel gekommen. Ein Teil von ihnen ist seitdem freiwillig in die Heimatländer zurückgekehrt, wodurch sich ihre Zahl auf 53,600 verringert hat. Die schiere Anzahl der Menschen und die weitreichenden Fragen, die dadurch aufgeworfen werden, stellen eine erhebliche Herausforderung für Israel Wirtschafts- und Sozialsystem dar – ein Land mit acht Millionen Einwohnern.
Die Situation in Israel ist weitaus komplizierter als in anderen Industrieländern. Israel ist das einzige Industrieland mit einer Landgrenze zu Afrika und damit vergleichsweise zugänglicher für Einwanderungswillige. Hinzu kommt, dass es aufgrund Israels geostrategischer Situation und der derzeitigen politischen Instabilität an seinen Grenzen, praktisch unmöglich ist, eine gemeinsame regionale Lösung mit den Herkunfts- und Transitländern zu erarbeiten, wie es von anderen Industrienationen, zum Beispiel den europäischen Ländern oder den USA, praktiziert wird.
Israel ist bemüht, einen Ausgleich zu finden zwischen der Notwendigkeit der Sicherung seiner Grenzen und dem Schutz der Menschenrechte derer, die einreisen. Israel achtet internationales Recht und hat daher ungefähr 60.000 Menschen Schutz gewährt, ohne dass sie vorab nachweisen mussten, dass sie einen individuellen Anspruch auf einen Aufenthalt in Israel haben. Diese Personen machen ungefähr 95 Prozent jener aus, die illegal über die Südgrenze nach Israel gekommen sind.
Eine Abteilung der Bevölkerungs- und Einwanderungsbehörde hat mittels eines Feststellungsverfahrens zum Status von Flüchtlingen in Zusammenarbeit mit dem UNHCR Hunderte Asylanträge untersucht. Die Mitarbeiter sind zu diesem Zweck vom UNHCR geschult worden. Alle Anträge werden sorgfältig untersucht, wobei jene von Migranten, die sich in den Unterkünften in Saharonim und Holot aufhalten, Priorität haben. Die Untersuchungen finden in Übereinstimmung mit Israels internationalen rechtlichen Verpflichtungen, basierend auf der Genfer Flüchtlingskonvention (1951), statt.
Aussagen zur Situation der Migranten, die die obigen Punkte nicht berücksichtigen, sind nicht hilfreich und dienen nicht der Klärung des komplexen Sachverhalts, den die Regierung Israels mit dem Verantwortungsbewusstsein und der Ernsthaftigkeit behandelt, das die Situation erfordert.
(Außenministerium des Staates Israel, 06.01.14)
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