Registrierung Kind

Registrierung von Kindern israel. Staatsbürger

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  • Registrierung von Kindern

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    Im Einwohnermeldegesetz, Paragraph 11, wird festgelegt: „Ein Einwohner, dem im Ausland ein Kind geboren wird, muss dem Urkundsbeamten innerhalb von 30 Tagen eine Mitteilung über die Meldedaten seines Kindes zukommen lassen.“

  • Mitteilung über die Geburt eines israelischen Staatsbürgers im Ausland

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    Für die Eintragung eines Kindes israelischer Staatsbürger, das im Ausland geboren wurde, müssen beide israelische Eltern persönlich mit dem Kind im Konsulat erscheinen und den Registrierungsprozess durchführen.

    Folgende Unterlagen sind erforderlich:

    ·         Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Formular Mitteilung über die Geburt eines israelischen Bürgers im Ausland

    ·         Original-Geburtsurkunde mit Apostille

    Im Fall, dass es sich um eine nicht-Schweizerische Urkunde handelt, setzen Sie sich bitte vorher mit dem Konsulat in Verbindung

    ·         Fotokopien der Reisepässe der Eltern

    ·         Bestätigung des Arztes oder Spitals über die leibliche Mutterschaft (פרי בטן)

    Dieser Service ist gebührenfrei.

    Wenn beide Elternteile miteinander verheiratet sind und es darüber keine Eintragung im Einwohnermelderegister des Staates Israel gibt, ist eine beglaubigte Heiratsurkunde der Eltern vorzulegen. (Formular Änderung Familienstand)

    Sie haben die Möglichkeit, bei der Meldung des Geburt direkt einen Reisepass für das Kind zu beantragen.



  • Ausstellung eines Reisepasses für einen gerade registrierten Minderjährigen

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    Für die Ausstellung eines Reisepasses für einen Minderjährigen muss eines der israelischen Elternteile persönlich mit dem Kind Konsulat erscheinen.

    Bitte beachten Sie, dass Reisedokumente für Minderjährige nur in Anwesenheit eines Elternteils ausgestellt oder verlängert werden können. Die Verlängerung eines Passes für einen Minderjährigen auf dem Postweg ist nicht möglich.