Für die
Eintragung eines Kindes israelischer Staatsbürger, das im Ausland geboren
wurde, müssen beide israelische Eltern persönlich mit dem Kind im
Konsulat erscheinen und den Registrierungsprozess durchführen.Folgende
Unterlagen sind erforderlich:
·
Vollständig
ausgefülltes und unterzeichnetes Formular Mitteilung über die Geburt eines
israelischen Bürgers im Ausland
·
Original-Geburtsurkunde
mit Apostille
Im Fall, dass es
sich um eine nicht-Schweizerische Urkunde handelt, setzen Sie sich bitte vorher
mit dem Konsulat in Verbindung
·
Fotokopien der
Reisepässe der Eltern
·
Bestätigung des
Arztes oder Spitals über die leibliche Mutterschaft (פרי בטן)
Dieser Service
ist gebührenfrei.
Wenn beide
Elternteile miteinander verheiratet sind und es darüber keine Eintragung im
Einwohnermelderegister des Staates Israel gibt, ist eine beglaubigte
Heiratsurkunde der Eltern vorzulegen. (Formular Änderung Familienstand)
Sie haben die
Möglichkeit, bei der Meldung des Geburt direkt einen Reisepass für das Kind zu
beantragen.