Auszug aus dem Strafregister

Auszug aus dem Strafregister

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    Sie können über die Konsularabteilung einen Auszug aus dem Strafregister (Führungszeugnis) aus Israel beantragen. Gemäss Gesetz wird dieses Führungszeugnis nicht dem Antragsteller zugestellt, sondern der Behörde/Institution/Arbeitgeber, die es angefordert hat.

    Der Strafregisterauszug wird der von der israelischen Polizei ausgestellt.

     

    Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:

    ·         Ausgefülltes und unterzeichnetes Formular in zweifacher Ausführung

    ·         3 aktuelle, gleiche Passfotos

    ·         Kopie des Reisepasses

    ·         Bitte legen Sie Ihren Unterlagen einen an Sie adressiertes und mit CHF 6.50 frankiertes Kuvert bei (Einschreiben für die Schweiz). Mit einer Adresse in Frankreich oder Deutschland frankieren Sie Ihr Antwortkuvert mit CHF 13.00.​

    ·         Gebühr: CHF 10

     

     

    Bitte beachten Sie:

    Abschnitt D des Formulars muss von Ihnen ebenfalls unterzeichnet werden.

     

    Der Antrag muss von Ihnen persönlich im Konsulat eingereicht werden. Bitte bringen Sie einen gültigen Ausweis mit Lichtbild zur Identifikation mit. 

     

    Bitte tragen Sie im Formular die Anschrift der Behörde/Organisation/Firma ein, an die wir das Führungszeugnis schicken sollen.

     

    Es kann zwischen vier bis sechs Wochen dauern, bis da Führungszeugnis im Konsulat eintrifft.