Reisedokumente

Reisedokumente

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    Personen mit Wohnsitz in Frankreich:

    Anträge für israelische Reisedokumente, die auf dem Postweg eingereicht werden, sind ausschliesslich an die Konsularabteilung der Botschaft von Israel in Paris zu senden.

     

    Personen mit Wohnsitz in Deutschland:

    Anträge für israelische Reisedokumente, die auf dem Postweg eingereicht werden, sind ausschliesslich an die Konsularabteilung der Botschaft von Israel in Berlin zu senden.​

     
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  • Allgemeine Information

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    Jeder israelische Bürger, der sich im Ausland aufhält, sowohl Minderjährige als auch Erwachsene, hat zu jeder Zeit ein gültiges israelisches Reisedokument bei sich zu führen. Reisedokumente, die der Staat Israel an seine Bürger ausgegeben hat (Reisepässe und Transitdokumente) sind Eigentum des Staates und sind sorgfältig aufzubewahren.

    Ein biometrischer Reisepass kann nur in Israel beantragt werden und ist nicht verlängerbar.

    Im Konsulat werden Reisepässe nur mit einer Gültigkeit von 5 Jahren ausgestellt. Wenn ein Reisepass für weniger als 5 Jahre ausgestellt wurde, kann die Gültigkeit des Reisepasses bis zum Ende der 5 Jahre verlängert werden.

    Israelische Staatsbürger dürfen nur mit einem israelischen Reisepass nach Israel ein-und ausreisen.

    Gemäss dem israelischen Einwohnermeldegesetz ist die Ausstellung oder Verlängerung eines Reisedokumentes abhängig vom Stand der Registrierung des aktuellen Familienstandes (z. B. verheiratet, geschieden, verwitwet, Kinder, usw.). Sollte der Familienstand nicht aktuell registriert sein, kann ein neuer Reisepass oder eine Verlängerung nur für 1 Jahr ausgestellt werden. 

    Hinweise zu verlorenen oder gestohlenen Reisepässen:

    In den meisten Länder der Welt, meldet die Polizei routinemäßig täglich zum Hauptsitz von Interpol in Lyon, Frankreich, jede Meldung über den Verlust oder Diebstahl eines Reisepasses.

    Diese Berichte werden automatisch in einer Datenbank für internationale Grenzübergänge auf der ganzen Welt registriert.

    Für den Fall, dass ein israelischer Staatsbürger die israelische Polizei oder die örtliche Polizei über den Verlust seines Passes informiert und sein Pass anschliessend von ihm gefunden wird, muss ihm bewusst sein, dass sein Pass bereits bei Interpol als verloren gemeldet und in der weltweiten Passdatenbank registriert wurde. 

    Er kann somit diesen Pass in Zukunft nicht mehr verwenden und es wird ihm voraussichtlich in vielen Ländern die Ein- und Ausreise an den Grenzübergängen verzögert.

    Im obigen Fall ist der Bürger verpflichtet, ein Reisedokument bei der nächstgelegenen israelischen Botschaft zu bestellen.


    Bitte beachten Sie:

    Bestimmte Dienstleistungen des Konsulats erfordern die persönliche Anwesenheit des Antragsstellers. Diese sind:

     

    1. Erstmalige Beantragung  eines Reisedokumentes – in jedem Alter! (In den meisten Fällen ist dies nach der Registrierung der Geburt eines israelischen Staatsbürgers im Ausland der Fall.)

    2. Behandlung der Pässe von Minderjährigen (egal, ob es sich um den ersten Pass, einen Folgepass oder die Verlängerung eines bestehenden Passes handelt)

    3. Beantragung eines Reisedokumentes als Ersatz für ein Dokument, das verloren gegangen, gestohlen oder zerstört ist.

    4. Bei Benachrichtigung des Konsulates über die Geburt eines israelischen Staatsbürgers im Ausland.

    5. Bei Benachrichtigung des Konsulates über Veränderungen des Personenstandes.

    6. Bei Beantragung der Namenswahl oder Namensänderung

    7. Bei Beantragung der Entlassung aus der israelischen Staatsbürgerschaft

    8. Für die Durchführung notarieller Aufgaben

    9. Für Befragungen/Anhörungen  

     


  • Verlängerung des Reisepasses

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    Erwachsene

    ·         Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular

    ·         Aktueller Reisepass oder Reisedokument

    ·         Zahlungsbeleg der Gebühren

    ·         Bitte legen Sie Ihren Unterlagen einen an Sie adressiertes und mit CHF 6.50 frankiertes Kuvert bei (Einschreiben für die Schweiz). Mit einer Adresse in Frankreich oder Deutschland frankieren Sie Ihr Antwortkuvert mit CHF 13.00.​

    Gebühr: die Bearbeitung ist kostenfrei

    Minderjährige

    Eine Verlängerung des Passes / Reisedokuments für Minderjährige ist möglich, jedoch nur in Anwesenheit von mindestens einem Elternteil​.
    Es ist möglich, den Reisepass eines Minderjährigen auf fünf Jahre zu verlängern, und zwar bis zur Vollendung seines 17. Lebensjahres.
    Nachdem sein Wehrstatus festgelegt worden ist, kann der Reisepass eines Minderjährigen gemäss einer Genehmigung durch die Armeebehörden verlängert werden (für weitere Details, siehe unten das Kapitel, das sich mit der Behandlung gegenüber den israelischen Armeebehörden beschäftigt).
    Bezüglich der Verfahrensweise bei der Verlängerung eines Reisepasses für einen Minderjährigen setzen Sie sich bitte telefonisch mit der Konsularabteilung in der Vertretung in Verbindung.




  • Ausstellung eines neues Reisepasses

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    Wenn Ihr Reisepass/Reisedokument nicht mehr verlängert werden kann, müssen Sie einen neuen Pass beantragen. Der Antrag kann auf dem Postweg erfolgen. Zur Ausstellung des ersten Reisepasses / Reisedokuments ist jedoch ein persönliches Erscheinen im Konsulat obligatorisch.​
    • Folgende Unterlagen sind erforderlich:

      ·        vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular

      ·        zwei gleiche aktuelle Passfotos (3,5 x 4,5 Farbe, Bilder werden schlechter Qualität nicht akzeptiert)

      ·       Bitte legen Sie Ihren Unterlagen einen an Sie adressiertes und mit CHF 6.50 frankiertes Kuvert bei (Einschreiben für die Schweiz). Mit einer Adresse in Frankreich oder Deutschland frankieren Sie Ihr Antwortkuvert mit CHF 13.00.​

      ·        Rückkuverts mit einer Adresse in Frankreich oder Deutschland müssen mit CHF 13 frankiert sein 

      ·        Zahlungsbeleg der Gebühren

      Gebühren: CHF 66 pro Reisepass

      Zusätzliche Gebühren bei Diebstahl/Verlust/Beschädigung: CHF 71 (Erwachsene), CHF 35 (Minderjährige)


      Minderjährige
      Setzen Sie sich telefonisch mit der Konsularabteilung in der Vertretung in Verbindung, um Informationen über die Bedingungen für die Ausstellung eines Reisedokuments für einen Minderjährigen zu erhalten.
      Bitte beachten Sie, dass Reisedokumente für Minderjährige nur in Anwesenheit eines Elternteils ausgestellt oder verlängert werden können. Die Verlängerung eines Passes für einen Minderjährigen auf dem Postweg ist nicht möglich. 

       

      Zahlungsinformationen siehe unten

    • Der alte Reisepass muss dem Umschlag beigefügt werden​








  • Erneuerung eines Reisedokuments bei Verlust/Diebstahl/Beschädigung

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    Im Falle von Verlust/Diebstahl/Zerstörung des Reisedokuments muss man zur Ausstellung eines Ersatz-Reisedokuments persönlich im Konsulat erscheinen. Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

    ·         Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular für neuen Reisepass/Reisedokument

    ·       Ausgefülltes Formular einer Erklärung über den Verlust/Diebstahl/Beschädigung des Reisepasses oder Transitdokuments

    ·         Bestätigung Verlust/Diebstahlanzeige der Polizei

    ·         zwei Passbilder

    ·         ein Identifikationsdokument mit Foto (Personalausweis oder israelische Fahrerlaubnis).

    Zusätzliche Gebühren: CHF 71 (Erwachsene), CHF 35 (Minderjährige)

    Gebühren für Neuausstellung: CHF 66 pro Reisepass/Reisedokument



  • Zahlungsinformation

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    Zahlungen für konsularische Dienstleistungen in Bern sind über die folgende Kontoverbindung zu leisten:

    Bankverbindung des Konsulats:

    Bank:                UBS AG

    Kontoinhaber:   Ambassade d'Israel, Consular Services

    IBAN:               CH44 0023 5235 3113 6101 Q

    SWIFT/BIC :           UBSWCHZH80A​

    Zahlungszweck: Ihr Name

     

    Bitte senden Sie kein Bargeld per Post.

    Die Gebühren für konsularische Dienstleistungen sind vorab per Banküberweisung oder bar im Konsulat zu bezahlen.

     

    Überweisungen und Zahlungen werden nur in Schweizer Franken akzeptiert.

    Bitte vermeiden Sie Bareinzahlungen am Postschalter.​



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  • ​Einsenden der Unterlagen

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    Bitte senden Sie Ihre Unterlagen (Pässe, Ausweise, Dokumente) per Einschreiben!

     

    Die Haftung für Unterlagen, die per Post an die Vertretung geschickt werden, liegt beim Absender.

    Bitte ergänzen Sie auf Formularen Ihre Telefonnummer und Mailadresse, damit wir bei möglichen Nachfragen schnell und direkt mit Ihnen Kontakt aufnehmen können. 
    Es gilt zu beachten, dass es Fälle gibt, in denen eine Verpflichtung zur persönlichen Vorstellung besteht.

     

    Postadresse:

    Botschaft des Staates Israel

    Konsularabteilung

    Alpenstrasse 32

    3000 Bern 6

     

    Wichtig: Fehlende Unterlagen müssen innerhalb von 14 Tagen nachgereicht werden. Danach werden unvollständige Anträge unbearbeitet zurückgeschickt. Die Antragsgebühren werden nicht erstattet.​