Jeder israelische
Bürger, der sich im Ausland aufhält, sowohl Minderjährige als auch Erwachsene,
hat zu jeder Zeit ein gültiges israelisches Reisedokument bei sich zu führen.
Reisedokumente, die der Staat Israel an seine Bürger ausgegeben hat (Reisepässe
und Transitdokumente) sind Eigentum des Staates und sind sorgfältig
aufzubewahren.
Ein biometrischer
Reisepass kann nur in Israel beantragt werden und ist nicht verlängerbar.
Im Konsulat werden
Reisepässe nur mit einer Gültigkeit von 5 Jahren ausgestellt. Wenn ein
Reisepass für weniger als 5 Jahre ausgestellt wurde, kann die Gültigkeit des
Reisepasses bis zum Ende der 5 Jahre verlängert werden.
Israelische
Staatsbürger dürfen nur mit einem israelischen Reisepass nach Israel ein-und
ausreisen.
Gemäss dem israelischen
Einwohnermeldegesetz ist die Ausstellung oder Verlängerung eines
Reisedokumentes abhängig vom Stand der Registrierung des aktuellen
Familienstandes (z. B. verheiratet, geschieden, verwitwet, Kinder, usw.).
Sollte der Familienstand nicht aktuell registriert sein, kann ein neuer
Reisepass oder eine Verlängerung nur für 1 Jahr ausgestellt werden.
Hinweise zu verlorenen oder gestohlenen Reisepässen:
In den meisten Länder der Welt, meldet die Polizei routinemäßig täglich zum Hauptsitz von Interpol in Lyon, Frankreich, jede Meldung über den Verlust oder Diebstahl eines Reisepasses.
Diese Berichte werden automatisch in einer Datenbank für internationale Grenzübergänge auf der ganzen Welt registriert.
Für den Fall, dass ein israelischer Staatsbürger die israelische Polizei oder die örtliche Polizei über den Verlust seines Passes informiert und sein Pass anschliessend von ihm gefunden wird, muss ihm bewusst sein, dass sein Pass bereits bei Interpol als verloren gemeldet und in der weltweiten Passdatenbank registriert wurde.
Er kann somit diesen Pass in Zukunft nicht mehr verwenden und es wird ihm voraussichtlich in vielen Ländern die Ein- und Ausreise an den Grenzübergängen verzögert.
Im obigen Fall ist der Bürger verpflichtet, ein Reisedokument bei der nächstgelegenen israelischen Botschaft zu bestellen.
Bitte beachten Sie:
Bestimmte
Dienstleistungen des Konsulats erfordern die persönliche Anwesenheit des
Antragsstellers. Diese sind:
1. Erstmalige
Beantragung eines Reisedokumentes – in jedem Alter! (In den meisten
Fällen ist dies nach der Registrierung der Geburt eines israelischen
Staatsbürgers im Ausland der Fall.)
2. Behandlung der Pässe von
Minderjährigen (egal, ob es sich um den ersten Pass, einen Folgepass oder die
Verlängerung eines bestehenden Passes handelt)
3. Beantragung eines Reisedokumentes als
Ersatz für ein Dokument, das verloren gegangen, gestohlen oder zerstört ist.
4. Bei Benachrichtigung des Konsulates
über die Geburt eines israelischen Staatsbürgers im Ausland.
5. Bei Benachrichtigung des Konsulates
über Veränderungen des Personenstandes.
6. Bei Beantragung der Namenswahl oder
Namensänderung
7. Bei Beantragung der Entlassung aus
der israelischen Staatsbürgerschaft
8. Für die Durchführung notarieller
Aufgaben
9. Für
Befragungen/Anhörungen