Einreisebestimmungen nach Israel für
Inhaber ausländischer Reisepässe und israelische Staatsbürger
Wir empfehlen
Ihnen, die Anweisungen für die Einreise ausländischer Passinhaber nach Israel
zu lesen, für weitere Informationen zu den Corona-Bestimmungen, klicken Siehier
klickenSie hier.
In
formationen für Besucher des
Konsulats
1.
S
chalterservice im
Konsulat nur nach vorgängiger Terminvereinbarung per email consular2@bern.mfa.gov.il oder per Telefon 0319563500 (12-14h
)
Öffnung
szeiten
des Konsulats: Montag – Freitag 9:00 – 12:00 nur nach Terminvereinbaru
ng
Das
Konsulat ist an Schweizer und Israelischen Feiertagen
geschlossen. Liste der Feiertage 2021 hi
er
Besuche
r
des Konsulat müssen sich auf Befragung bezüglich ihres Gesundheitszustandes
durch die Sicherheitsabteilung e
instellen.
Aus Si
cherheitsgründen ist es nicht gestattet, elektronische Geräte,
einschliesslich Laptops, Tablet-Computer oder Mobiltelefone in das
Botschaftsgebäude/Konsulat hineinzu
nehmen.
2. Telefonische
Ausku
nft
0
Tel. 0
31 356 35
00
3. Anfragen per
email: consular@bern.mfa.gov.il/consular2@bern.mfa.
gov.il
4. Anreise
Ab Bern Bahnhof Tram Nr. 7
(Richtung Ostring) und Nr. 8 (Richtung Saali) Haltestelle Thunplatz
5. Postadres
se
B
otschaft
des Staates Israel
Konsularabteilung
Alpenstrasse
32
3000
Bern 6
6. Frankiertes Antwortk
uvert
Bitte legen Sie Ihren
Unterlagen einen an Sie adressiertes und mit CHF 6.50 frankiertes
Kuvert bei (Einschreiben für die Schw
eiz).
Einsenden von Dokumenten
Bitte
senden Sie Ihre Unterlagen (Pässe, Ausweise, Dokumente) per Einsch
reiben!
Die Haftung für Unterlagen,
die per Post an die Vertretung geschickt werden, liegt beim Absender.
Bitte ergänzen Sie auf
Formularen Ihre Telefonnummer und Mailadresse, damit wir bei möglichen
Nachfragen schnell und direkt mit Ihnen Kontakt aufnehmen können.
*** Personen mit Wohnsitz in Frankreich oder
Deutschland müssen Ihre Visa-Anträge oder Anträge für israelische
Reisedokumente per
Post ausschliesslich an die Konsularabteilung der Botschaft von
Israel in Paris oder Berlin zu senden *
**
7.
Bankverbindung
des Konsulats
:
Bank:
UBS
AG
Kontoin
haber:
Ambassade d'Israel, Consular Servi
ces
IBAN:
CH44 0023
5235 3113 6101 Q
SWIFT/BIC : UBSWCHZH80A
Zahlungszw
eck:
Ihr Name
8. Gebühren
und Bezahlung:
Bitte
senden Sie kein Bargeld per Post.
Die Gebühren für
konsularische Dienstleistungen sind vorab per Banküberweisung oder bar/Kreditkarte
im Konsulat zu bezahlen.
Ü
berweisungen
und Zahlungen werden nur in Schweizer Franken akzeptiert.
Bitte
vermeiden Sie Bareinzahlungen am Post
schalter.
. Passfotos
Im Konsulat gibt es keinen Fotoautomaten.
Stellen Sie daher sicher, dass Sie Passfotos dabei haben. Fotoautomaten
befinden sich im Bahnh
of Bern.
10. List
e von
Übersetzern
Falls es notwendig ist,
Dokumente aus der Landessprache ins Hebräische oder umgekehrt übersetzen zu
lassen, hier ist eine Liste der Uebers
etzer.
Dies
e Liste gilt nicht als
Empfehlung. Die Nutzung der Dienstleistungen der verschiedenen Übersetzer
obliegt der Verantwortung desjenigen, der sich an sie
wendet.
11.Liste von
Anwälten, die hebräisch sprechen
F
alls
Sie einen Anwalt suchen mit Hebräisch-Sprachk
enntnissen,
Diese Liste gilt nicht als
Empfehlung. Für eine erfolgreiche Rechtsberatung wird keinerlei Gewährleistung
übernommen, weder von der Botschaft des Staates Israel noch vom israelischen
Aussenministerium oder dem Staat Israel. Die Nutzung der Dienstleistungen der
verschiedenen Anwälte obliegt der Verantwortung desjenigen, der sich an sie
wen
det.
g
D
as zu beglaubigende
Dokument muss in Hebräisch oder Englisch sein. Der Unterzeichnende muss das zu
beglaubigende Dokument im Inhalt Wort für Wort versteh
en.
Gese
tzliche
Bestimmun
gen
Grundlegende
gesetzliche Bestimmungen des Staates Israel, auf denen die konsularische
Tätigkeit im Ausland beruht
Rückkehrgesetz von 1950 – über alle Änderungen, die im Laufe der Jahre
eingeführt wurden.
Gesetz über die Einreise nach Israel von 1952 - über alle Änderungen, die im
Laufe der Jahre eingeführt wurden.
Staatsbürgerschaftsgesetz von 1952 - über alle Änderungen, die im Laufe der
Jahre eingeführt wurden.
Passgesetz von 1952 - über alle Änderungen, die im Laufe der Jahre eingeführt
wurden.
Namensgesetz von 1956 - über alle Änderungen, die im Laufe der Jahre eingeführt
wurden.
Einwohnermeldegesetz von 1965 - über alle Änderungen, die im Laufe der Jahre
eingeführt wurden.
Notariatsgesetz von 1976 - über alle Änderungen, die im Laufe der Jahre
eingeführt wurden.
Gesetz über den Sicherheitsdienst (Verbundene Fassung) von 1986 und die
Berechtigung, es im Ausland anzuwenden - über alle Änderungen, die im Laufe der
Jahre eingeführt wurden.
Gesetz
über das Strafregister und das Rückkehrerstatut von 1981 - über alle
Änderungen, die im Laufe der Jahre eingeführt wurden.
Man
kann sich über die verschiedenen Gesetz auf der Website des Innenministeriums
informieren unter: http://www.moia.gov.il (Bei der Suche ist
das Wort „Gesetze“ einzugeben).
http://www.btl.gov.il/laws/btlLaws.aspx?lawid=7997
Für das Gesetz über das Strafregister und das Rückkehrerstatut von 1981 ist der
folgende Link einzugeben: http://www.justice.gov.il/NR/rdonlyres/9640D707-9805-49C2-A90E-529E54BF849D/0/hokmirsham.doc