Visum

Visum

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    Personen mit Wohnsitz in Frankreich:

    Visa-Anträge, die auf dem Postweg eingereicht werden, sind ausschliesslich an die Konsularabteilung der Botschaft von Israel in Paris zu senden.


    Personen mit Wohnsitz in Deutschland:

    Visa-Anträge, die auf dem Postweg eingereicht werden, sind ausschliesslich an die Konsularabteilung der Botschaft von Israel in Berlin/München zu senden.

     


    Schweizer Bürger benötigen für die Einreise nach Israel kein Visum. Der Reisepass muss bei Ausreise aus Israel noch 6 Monate gültig sein.  Ein Schweizer Notfallpass ist für die Einreise nach Israel gültig und bedarf keines Visums.

    Kein Transit- oder Besuchsvisum benötigen Staatsangehörige folgender Staaten, die bei der Einreise eine Einreisekarte und bei der Ausreise eine Ausreisekarte erhalten (Ein- und Ausreisestempel werden nicht in den Pass gestempelt):

    Albanien, Andorra, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Belgien, Belize, Brasilien, Bulgarien, Chile, Cook Islands, Costa Rica, Dänemark, Deutschland (ab 1928 geborene), Dominica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Estland, Fidschi, Finnland, Frankreich, Georgien, Gibraltar, Grenada, Griechenland, Grossbritannien, Guatemala, Haiti, Honduras, Hongkong, Irland, Island, Italien, Jamaika, Japan, Kanada, Kolumbien, Kroatien, Lettland, Lesotho, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Macao, Makedonien, Malawi, Malta, Mauritius, Mexico, Mikronesien, Moldawien (nur biometrische Pässe), Mongolei, Montenegro, Nauru, Niederlande, Niue, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Palau, Panama, Paraguay, Peru, Philippinen, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, San Marino, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien, St. Lucia, Südafrika, Südkorea, Spanien, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Surinam, Swasiland, Schweden, Taiwan, Tonga, Trinidad & Tobago, Tschechische Republik, Ukraine, Ungarn, Uruguay, USA, Vanuatu, Weissrussland, Zentralafrikanische Republik, Zypern. 

    Visumspflicht besteht für Staatsangehörige folgender Länder (aktuelle Länderliste




     
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  • Nichtschweizer Staatsbürger

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    Nichtschweizer Staatsbürger, deren Heimatland nicht oben genannt wurde, müssen für die Einreise nach Israel ein Visum beantragen.

    Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:

    ·         Reisepass der bei der Einreise mindestens noch 6 Monate gültig ist

    ·         Aufenthaltserlaubnis für die Schweiz (im Original einzureichen) mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten.

    ·       Visa-Antragsformular A​​​ vollständig und persönlich unterzeichnet

    ·         Zwei identische aktuelle Passfotos - Kleben Sie nicht! Bitte Vor- und Nachname auf der Rückseite schreiben.

    ·         Geben Sie Ihre vollständige Adresse in Israel (im Antragsformular) ein: entweder Adresse des Hotels oder Privatadresse: Name, Strasse, Hausnr. und Ort

    ·         Verdienstbescheinigung (kein Arbeitsvertrag!) / Rentenbescheid / Nachweis des Stipendiums

    ·         Kontoauszug der letzten drei Monate

    ·         Arbeitsbescheinigung

    ·         Bestätigung über den gebuchten Flug 

     

    ·         Hotelreservierung

     

    ·         Reiseprogramm

    ·         Zahlungsbeleg der Gebühren

    ·  ​      Bestatigung Ihrer Versicherung


    ·         Bitte legen Sie Ihren Unterlagen in einen an Sie adressiertes und mit CHF 6.50 frankiertes Kuvert bei (Einschreiben für die Schweiz). Mit einer Adresse in Frankreich oder Deutschland frankieren Sie Ihr Antwortkuvert mit CHF 13.00.​

     

     

    Wenn Sie in geschäftlichen Angelegenheiten nach Israel reisen, fügen Sie dem Antrag bitte zusätzlich ein Einladungsschreiben der Firma in Israel und ein Entsendungsschreiben der Firma, bei der Sie beschäftigt sind, bei. 

     

     

    Gebühren: CHF 25 pro Antrag/Person ( Please send a proof from the Fee payment)

     

    Für türkische Staatsbürger ist die Bearbeitung kostenfrei.

    Zahlungsanweisungen finden Sie unten auf der Seite.

    Bitte beachten Sie, dass der Visa/Antrag frühstens 2 Monate und spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt einzureichen ist.


    Für organisierte Reisegruppen gilt:

    Bei Reisegruppen bis 10 Personen können die Teilnehmer den Visumsantrag individuell einreichen. 

    Bei Reisegruppen ab 11 Personen muss ein Gruppenvisum beantragt werden. Dieses kann ausschliesslich unter folgendem Link erfolgen: https://www.gov.il/en/service/visa_application_for_groups​​


     
  • Visum für mitreisende Kinder /  Minderjährige

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    Es gilt für alle Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und unabhängig davon, ob die Kinder eigene Reisepässe besitzen oder bei den Eltern im Pass eingetragen sind:

     

    ·         Reisepass im Original, Aufenthaltsgenehmigung, Passfotos, Antragsformular​ und Flugbuchung wie oben beschrieben

    ·         Kopie der Geburtsurkunde des Kindes

    ·         Eine von beiden Eltern (oder dem Erziehungsberechtigten) unterschriebene, notariell oder vom Konsul beglaubigte Einverständniserklärung, dass für das Kind ein Visum ausgestellt werden darf (hier das entsprechende Formular).

    ·         Kopie des Reisepasses der Mutter / des Vaters mit erkenntlicher Unterschrift

    ·         Sorgerechtsurkunde / Scheidungsurkunde, wo Sorgerecht vermerkt ist

    ·         Bitte legen Sie Ihren Unterlagen einen an Sie adressiertes und mit CHF 6.50 frankiertes Kuvert bei (Einschreiben für die Schweiz). Mit einer Adresse in Frankreich oder Deutschland frankieren Sie Ihr Antwortkuvert mit CHF 13.00.​

     

    Bitte beachten Sie, dass ohne die notwendigen Dokumente keine Ausstellung für Minderjährige möglich ist!​

    Gebühr: CHF 25 pro Antrag/Kind

     Please send a proof from the Fee payment


  • Staatsbürger arabischer Länder, Iran, Malaysia und Indonesien

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    Staatsbürger arabischer Länder, sowie von IranMalaysia und Indonesien müssen das Antragsformulare das Antragsformular B ausfüllen und unterzeichnen. 

    Dem Antragsformular sind Unterlagen beizulegen wie oben beschrieben.

    Bitte reservieren Sie noch keine Flüge. Teilen Sie uns bitte nur Ihren gewünschten Reisetermin mit. Die Bearbeitungszeit kann bis zu 30 Arbeitstagen dauern.



     

  • Studentenvisum

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    Studierende, die an einer israelischen Universität eingeschrieben sind und dort studieren, müssen vor der Einreise nach Israel über ein Studentenvisum verfügen. Das Studentenvisum muss vorab in der Schweiz in unserem Konsulat beantragt werden. 

    Für Wissenschaftler/Gastwissenschaftler muss die Universität in Israel zuvor ein Visum beim israelischen Innenministerium beantragen.

    Um ein Studentenvisum für Israel austellen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:

    ·         Ihren Reisepass im Original, der bei der Einreise mindestens noch 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist

    ·         Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz mit einer entsprechenden Gültigkeit (nur für nichtschweizer Staatsbürger)

    · Antragsformular A vollständig und persönlich unterschrieben

    ·         Zwei aktuelle Passbilder (5 x 5 cm!) – auf die Rückseite Vor- und Zuname schreiben

    ·         Eine Fotokopie der Einladung (Acceptance Letter) der Universität in Israel mit Zeiten des Studiums

    ·         Einen schriftlichen Nachweis über die Finanzierung Ihres Lebensunterhaltes während Ihres Aufenthaltes in Israel (Stipendienzusage, Bankguthaben (vollständige Kontoauszüge der letzten drei Monate), Bürgschaft mit Passkopie des Ausstellers etc.)

    ·         Nachweis über Krankenversicherung in Israel

    ·         Nachweis über bezahlte Studiengebühren

    ·         Nachweis des Wohnsitzes in Israel

    ·         Bitte legen Sie Ihren Unterlagen einen an Sie adressiertes und mit CHF 6.50 frankiertes Kuvert bei (Einschreiben für die Schweiz). Mit einer Adresse in Frankreich oder Deutschland frankieren Sie Ihr Antwortkuvert mit CHF 13.00.​

    Gebühr: CHF 49 ( Please send a proof from the Fee payment​)


  • Deutsche Staatsbürger, die vor 1928 geboren sind

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    Für deutsche Staatsbürger, die vor 1928 geboren sind benötigen wir folgende Unterlagen, um ein Visum nach Israel ausstellen zu können:

    ·         Ihren Reisepass im Original, der mindestens noch 6 Monate gültig ist

    ·  Visaantragsformular A (DE / FR)​​, oder (Visaantragsformular A, Englisch) vollständig ausgefüllt und persönlich unterschrieben

    ·         zwei aktuelle Passbilder (5 x 5 cm!)

    ·  ausgefüllte Erklärung

    ·         Ihre Adresse in Israel (bei Privatadresse ein Einladungsschreiben der zu besuchenden Person) oder Hotelreservierung

    ·         Telefonnummer (im Antragsformular bei der schweizer Adresse einzutragen)

    ·         Bestätigung eines Reisebüros, dass Hin- und Rückflug gebucht wurden

    ·         Bitte legen Sie Ihren Unterlagen einen an Sie adressiertes und mit CHF 6.50 frankiertes Kuvert bei (Einschreiben für die Schweiz). Mit einer Adresse in Frankreich oder Deutschland frankieren Sie Ihr Antwortkuvert mit CHF 13.00.​​

     

    Gebühr: die Bearbeitung ist kostenfrei

     

     


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    Arbeitsvisum / Volontärvisum

    Ein Arbeitsvisum kann nur von Ihrem Arbeitsgeber in Israel beim Innenministerium beantragt werden.

    Ein Volontärvisum kann nur von der Organisation/Institution, die sie als Freiwillige einstellen möchte, beim Innenministerium in Israel beantragt werden

    Das Innenministerium informiert das Konsulat, wenn der Visumsantrag genehmigt wurde. Das Konsulat stellt dann das entsprechende Visum aus.

    Arbeits- und Volontärvisa müssen persönlich im Konsulat abgeholt werden​.




  • Zahlung und Einsenden der Unterlagen

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    Zahlungen für konsularische Dienstleistungen in Bern sind über die folgende Kontoverbindung zu leisten:

     

    Bankverbindung des Konsulats:

    Bank:                 UBS AG

    Kontoinhaber:    Ambassade d'Israel, Consular Services

    IBAN:                 CH44 0023 5235 3113 6101 Q

    SWIFT/BIC :           UBSWCHZH80A​

    Zahlungszweck: Ihr Name

     

    Bitte senden Sie kein Bargeld per Post.

    Die Gebühren für konsularische Dienstleistungen sind vorab per Banküberweisung oder bar im Konsulat zu bezahlen.

     

    Überweisungen und Zahlungen werden nur in Schweizer Franken akzeptiert.

    Bitte vermeiden Sie Bareinzahlungen am Postschalter.

    Bitte senden Sie Ihre Unterlagen (Pässe, Ausweise, Dokumente) per Einschreiben!

     

    Die Haftung für Unterlagen, die per Post an die Vertretung geschickt werden, liegt beim Absender.

    Bitte ergänzen Sie auf Formularen Ihre Telefonnummer und Mailadresse, damit wir bei möglichen Nachfragen schnell und direkt mit Ihnen Kontakt aufnehmen können. 
    Es gilt zu beachten, dass es Fälle gibt, in denen eine Verpflichtung zur persönlichen Vorstellung besteht.


    Postadresse:

    Botschaft des Staates Israel

    Konsularabteilung

    Alpenstrasse 32

    3000 Bern 6

     

    Wichtig: Fehlende Unterlagen müssen innerhalb von 14 Tagen nachgereicht werden. Danach werden unvollständige Anträge unbearbeitet zurückgeschickt. Die Antragsgebühren werden nicht erstattet.​