Festlegung von Staatsland in C-Gebiet
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9/8/2014
GovXShortDescription
Am 25. August wurde eine
Fläche von knapp vier Quadratkilometern in der Nähe der Gemeinde Gush Etzion im
Westjordanland zu Staatsland erklärt. Der gelegentlich formulierte Vorwurf,
Israel habe dieses Land ohne rechtliche Grundlage und ohne geordnetes Verfahren
annektiert, ist falsch und soll im Folgenden entkräftet werden.
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GovXContentSection
Die Fläche befindet sich im
sogenannten C-Gebiet des Westjordanlands, das sich entsprechend der
israelisch-palästinensischen Vereinbarungen vollständig unter israelischer
Kontrolle befindet. Es bestehen für das zur Rede stehende Gelände, das nicht
erschlossen ist, keinerlei substantiellen Eigentumsforderungen, weder von
Palästinensern, noch von Israelis. Zu bedenken ist weiterhin, dass in jedem
zukünftigen Friedensabkommen das Gebiet von Gush Etzion unter israelischer
Hoheit stehen wird.
Bei der Statusbestimmung und der Registrierung von Land im Westjordanland
folgen die israelischen Behörden einem festgelegten legalen Verfahren. Dieses
Verfahren gilt für Fälle, in denen die Eigentumsverhältnisse unbekannt sind und
es wurzelt im über einhundert Jahre zurückreichenden osmanischen Rechtssystem.
Das Verfahren zur Festlegung von Eigentumsverhältnissen zieht sich für
gewöhnlich viele Jahre hin, wobei alle Verfahrensaspekte durch die
Zivilverwaltung beaufsichtigt werden.
Bereits während der Britischen Mandatszeit, die 1948 endete, gab es Versuche,
die Eigentumsverhältnisse in der diskutierten Gegend in Übereinstimmung mit den
zuvor genannten Gesetzen festzulegen. Im vorliegenden Fall hat Israel das
Verfahren vor über einem Jahrzehnt angestoßen, also lange vor den jüngsten
Ereignissen, wie der Entführung und Ermordung der drei israelischen
Jugendlichen.
Zu jedem Zeitpunkt des dargelegten Verfahrens können Anspruchsteller bei der
Zivilverwaltung Anträge vorlegen, um begründete Eigentumsansprüche zu stellen.
Wenn am Ende des Verfahrens kein Besitzer festgestellt werden kann, wird das
Land zu Staatsland erklärt.
Als weitere rechtliche Absicherung müssen alle Fälle der Verstaatlichung von
Land durch den israelischen Generalstaatsanwalt genehmigt werden. Wie jedes andere
legale oder verwaltungstechnische Verfahren in Israel unterliegt auch die
Festlegung von Staatsgebiet der juristischen Prüfung und kann vor dem Höchsten
Gericht angefochten werden.
(Botschaft des Staates Israel, 04.09.14)
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