Israelisches Bevölkerungsregister

Bevölkerungsregister

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    Mitteilungen und Aktualisierung an das Innenministerium
    ​Gemäss dem Einwohnermeldegesetz 1965 ist ein israelischer Bürger verpflichtet, eine Änderung seines Personenstandes dem Einwohnermelderegister des Innenministeriums innerhalb von 30 Tagen zu melden.  Israelische Staatsbürger, die im Ausland wohnhaft sind, können die Änderung ihres Zivilstands über das Konsulat vornehmen.
    Bitte beachten Sie: Bestimmte Dienstleistungen des Konsulats erfordern die persönliche Anwesenheit des Antragsstellers. Diese sind:
    1.      Erstmalige Beantragung  eines Reisedokumentes – in jedem Alter! (In den meisten Fällen ist dies nach der Registrierung der Geburt eines israelischen Staatsbürgers im Ausland der Fall.)
    2.     Behandlung der Pässe von Minderjährigen (egal, ob es sich um den ersten Pass, einen Folgepass oder die Verlängerung eines bestehenden Passes handelt)
    3.     Beantragung eines Reisedokumentes als Ersatz für ein Dokument, das verloren gegangen, gestohlen oder beschädigt ist.
    4.     Bei Benachrichtigung des Konsulates über die Geburt eines israelischen Staatsbürgers im Ausland.
    5.     Bei Benachrichtigung des Konsulates über Änderungen des Personenstandes.
    6.     Bei Beantragung der Namenswahl oder Namensänderung
    7.     Bei Beantragung der Entlassung aus der israelischen Staatsbürgerschaft
    8.     Für die Durchführung notarieller Aufgaben
    9.     Für Befragungen/Anhörungen  
    10.   Bei Beantragung einer Lebensbescheinigung
    11.   Bei Beantragung einer Bestätigung der israelischen Staatsbürgerschaft
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  • Änderung des Personenstands

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    Mitteilung über eine Eheschliessung
    ·         Original Eheschein mit Apostille
    ·         Bitte legen Sie Ihren Unterlagen einen an Sie adressiertes und mit CHF 6.50 frankiertes Kuvert bei (Einschreiben für die Schweiz). Mit einer Adresse in Frankreich oder Deutschland frankieren Sie Ihr Antwortkuvert mit CHF 13.00.​
    ·         Sofern der Ehegatte/die Ehegattin keine Israelis sind, ist mit den Unterlagen auch eine Fotokopie der ersten Seite ihrer nationalen Pässe beizufügen.
    Der Service ist gebührenfrei. Ein persönliches Erscheinen im Konsulat ist erforderlich.
     
    Mitteilung über eine Scheidung
    ·         Original Scheidungsurkunde mit Apostille
    ·         Bitte legen Sie Ihren Unterlagen einen an Sie adressiertes und mit CHF 6.50 frankiertes Kuvert bei (Einschreiben für die Schweiz). Mit einer Adresse in Frankreich oder Deutschland frankieren Sie Ihr Antwortkuvert mit CHF 13.00.​
    ·         Sofern der Ehegatte/die Ehegattin keine Israelis sind, ist mit den Unterlagen auch eine Fotokopie der ersten Seite ihrer nationalen Pässe beizufügen.
    Der Service ist gebührenfrei. Ein persönliches Erscheinen im Konsulat ist erforderlich.
     
    Mitteilung über Verwitwung
    ·         Original Sterbeurkunde mit Apostille
    ·         Bitte legen Sie Ihren Unterlagen einen an Sie adressiertes und mit CHF 6.50 frankiertes Kuvert bei (Einschreiben für die Schweiz). Mit einer Adresse in Frankreich oder Deutschland frankieren Sie Ihr Antwortkuvert mit CHF 13.00.​
    Der Service ist gebührenfrei. Ein persönliches Erscheinen im Konsulat ist erforderlich.
     
    Mitteilung über einen Todesfall
    Ein Verwandter ersten Grades des israelischen Bürgers, der verstorben ist, aktualisiert das Einwohnermelderegister hinsichtlich des Todesfalles.
     
    ·         Original Sterbeurkunde mit Apostille
    ·         Kopie des Reisepasses der verstorbenen Person
    ·         Bitte legen Sie Ihren Unterlagen einen an Sie adressiertes und mit CHF 6.50 frankiertes Kuvert bei (Einschreiben für die Schweiz). Mit einer Adresse in Frankreich oder Deutschland frankieren Sie Ihr Antwortkuvert mit CHF 13.00.​
    Der Service ist gebührenfrei. Die Mitteilung kann auf dem Postweg eingereicht werden.
     
    Informationen zu Zahlung und Einsenden von Unterlagen siehe unten

     
  • Mitteilung über eine Namenswahl (bei Heirat, Scheidung, Verwitwung)

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    Ein israelischer Bürger, der geheiratet hat, geschieden wurde oder verwitwet ist, kann einen neuen Familiennamen wählen.
    Mit Mitteilung der Änderung des Familienstandes (siehe oben), kann der Antrag auf Namenswahl eingereicht werden.
    Zur Durchführung dieser Handlung muss man persönlich in der Vertretung erscheinen.
    Der Service ist gebührenfrei. Ein persönliches Erscheinen im Konsulat ist erforderlich.
    Nach der Namensänderung, muss ein neues Reisedokument ausgestellt warden (siehe Informationen Reisedokumente).
     
    Informationen zu Zahlung und Einsenden von Unterlagen siehe unten

     
  • Mitteilung über eine Namensänderung

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    Ein israelischer Bürger, der seinen Namen (Vornamen oder Familiennamen) zu ändern wünscht, muss den Antrag auf Namensänderung persönlich im Konsulat einreichen.

    ·         Gültiger israelischer Reisepass
    Gebühren: CHF 32
    Ein persönliches Erscheinen im Konsulat ist erforderlich. Das Konsulat wird den Antrag an das Innenministerium schicken.
    Beachten Sie, dass Sie ihren alten Namen behalten, bis eine Bestätigung und Genehmigung des Innenministeriums über die Namensänderung eingegangen ist.
     
    Informationen zu Zahlung und Einsenden von Unterlagen siehe unten
     
  • Dokumente von Behörden

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    Folgende Auszüge aus dem Einwohnermelderegister können bestellt werden:
    ·         Geburtsurkunde
    ·         Sterbeurkunde
    ·         Auszug aus dem Melderegister (dient als Ledigkeitsausweis)
    Geburts- und Sterbeurkunden können nur für Personen bestellt werden, die in Israel geboren bzw. gestorben sind.
    Zur Bestellung eines der oben genannten Dokumente sind folgende Unterlagen einzureichen:
    ·         Antragsformular
    ·         Bitte legen Sie Ihren Unterlagen einen an Sie adressiertes und mit CHF 6.50 frankiertes Kuvert bei (Einschreiben für die Schweiz). Mit einer Adresse in Frankreich oder Deutschland frankieren Sie Ihr Antwortkuvert mit CHF 13.00.​
    ·         Zahlungsbeleg der Gebühr
    Gebühr: CHF 9 mit Apostille pro Dokument
    Die Anrage kann auf dem Postweg eingereicht werden. Da die Dokumente beim Innenministerium in Israel bestellt werden, ist mit einer längeren Wartezeit zu rechnen.
    Informationen zu Zahlung und Einsenden siehe unten

     
  • Antrag auf Feststellung einer Adresse / Id-Nr. / Namensüberprüfung

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    Wenn Sie die Adresse oder den korrekten Namen einer in Israel gemeldeten Person oder Ihre ID-Nummer in Erfahrung bringen möchten, reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
    ·         Formular Antrag auf Adressfeststellung (in 2-facher Ausführung)
    ·         Bitte legen Sie Ihren Unterlagen einen an Sie adressiertes und mit CHF 6.50 frankiertes Kuvert bei (Einschreiben für die Schweiz). Mit einer Adresse in Frankreich oder Deutschland frankieren Sie Ihr Antwortkuvert mit CHF 13.00.​​
    ·         Zahlungsbeleg der Gebühr
    Gebühr: CHF 4
    Der Antrag kann auf dem Postweg eingereicht werden.
    Informationen zu Zahlung und Einsenden von Unterlagen siehe unten
     
  • Zahlung und Einreichen von Dokumenten

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    Zahlungen für konsularische Dienstleistungen in Bern sind über die folgende Kontoverbindung zu leisten:
    Bankverbindung des Konsulats:
    Bank:                 UBS AG
    Kontoinhaber:    Ambassade d'Israel, Consular Services
    IBAN:                 CH44 0023 5235 3113 6101 Q
    SWIFT/BIC :       UBSWCHZH80A​
    Zahlungszweck: Ihr Name
     
    Bitte senden Sie kein Bargeld per Post.
    Die Gebühren für konsularische Dienstleistungen sind vorab per Banküberweisung oder bar im Konsulat zu bezahlen.
     
    Überweisungen und Zahlungen werden nur in Schweizer Franken akzeptiert.
    Bitte vermeiden Sie Bareinzahlungen am Postschalter.
     

     
    Einsenden der Unterlagen
     
    Bitte senden Sie Ihre Unterlagen (Pässe, Ausweise, Dokumente) per Einschreiben!
     
    Die Haftung für Unterlagen, die per Post an die Vertretung geschickt werden, liegt beim Absender.
    Bitte ergänzen Sie auf Formularen Ihre Telefonnummer und Mailadresse, damit wir bei möglichen Nachfragen schnell und direkt mit Ihnen Kontakt aufnehmen können. 
    Es gilt zu beachten, dass es Fälle gibt, in denen eine Verpflichtung zur persönlichen Vorstellung besteht.
     
     
    Postadresse:
    Botschaft des Staates Israel
    Konsularabteilung
    Alpenstrasse 32
    3000 Bern 6
     
     
    Wichtig: Fehlende Unterlagen müssen innerhalb von 14 Tagen nachgereicht werden. Danach werden unvollständige Anträge unbearbeitet zurückgeschickt. Die Antragsgebühren werden nicht erstattet.