Mitteilungen und Aktualisierung an das Innenministerium
Gemäss dem Einwohnermeldegesetz 1965 ist ein israelischer Bürger verpflichtet, eine Änderung seines Personenstandes dem Einwohnermelderegister des Innenministeriums innerhalb von 30 Tagen zu melden. Israelische Staatsbürger, die im Ausland wohnhaft sind, können die Änderung ihres Zivilstands über das Konsulat vornehmen.
Bitte beachten Sie: Bestimmte Dienstleistungen des Konsulats erfordern die persönliche Anwesenheit des Antragsstellers. Diese sind:
1. Erstmalige Beantragung eines Reisedokumentes – in jedem Alter! (In den meisten Fällen ist dies nach der Registrierung der Geburt eines israelischen Staatsbürgers im Ausland der Fall.)
2. Behandlung der Pässe von Minderjährigen (egal, ob es sich um den ersten Pass, einen Folgepass oder die Verlängerung eines bestehenden Passes handelt)
3. Beantragung eines Reisedokumentes als Ersatz für ein Dokument, das verloren gegangen, gestohlen oder beschädigt ist.
4. Bei Benachrichtigung des Konsulates über die Geburt eines israelischen Staatsbürgers im Ausland.
5. Bei Benachrichtigung des Konsulates über Änderungen des Personenstandes.
6. Bei Beantragung der Namenswahl oder Namensänderung
7. Bei Beantragung der Entlassung aus der israelischen Staatsbürgerschaft
8. Für die Durchführung notarieller Aufgaben
9. Für Befragungen/Anhörungen
10. Bei Beantragung einer Lebensbescheinigung
11. Bei Beantragung einer Bestätigung der israelischen Staatsbürgerschaft