- eine Kopie Ihres Passes
- ein Nachweis über das Leben in der Schweiz von den lokalen Behörden und ein Nachweis, dass Sie die ausländische Staatsbürgerschaft haben oder ein Versprechen der Regierung, in naher Zukunft eine zu bekommen.
- eine Kopie Ihres ausländischen Reisepasses
- Wenn sich Ihre Familie seit Ihrer Abreise aus Israel verändert hat, brauchen wir ein
entsprechendes Apostille beglaubigtes Zertifikat.
- Wenn Sie geschieden sind, senden Sie uns bitte eine Apostille begläubigtes rechtskräftiges Scheidungsurteil. Wenn Sie minderjährige Kinder aus dieser Ehe haben, legen Sie bitte das mit Apostille an.
- Wenn Sie jetzt verwitwet sind, benötigen wir die Apostille begläubigte Sterbeurkunde und das Witwenformular
- 93. - CHF Gebühren
- Bitte legen Sie Ihren Unterlagen einen an Sie adressiertes und mit CHF 6.50 frankiertes Kuvert bei (Einschreiben für die Schweiz). Mit einer Adresse in Frankreich oder Deutschland frankieren Sie Ihr Antwortkuvert mit CHF 13.00.
Der Antrag auf Entlassung aus der Staatsangehörigkeit kann nicht per Post gestellt werden.
Eine persönlichen Termin im Konsulat ist erforderlich!
Die Entlassung von Minderjährigen aus der Staatsangehörigkeit wird auf Antrag der Eltern beantragt.
Bitte beachten Sie: Solange Sie keine Mitteilung von uns oder dem israelischen Innenministerium über Ihre Entlassung aus der israelischen Staatsbürgerschaft erhalten haben, sind Sie israelischer Staatsbürger mit allen Rechten und Pflichten!
Hinweis
Wir empfehlen, Pässe, Dokumente und Bargeld per Einschreiben an uns zu senden.
Achten Sie darauf, dass Ihr Antwortumschlag richtig frankiert ist.
Botschaft des Staates Israel
Konsularisch
Alpenstr. 32
3000 Bern 6
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