Bevölkerungsregister

Bevölkerungsregister

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  • Mitteilungen und Aktualisierung an das Innenministerium

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    Gemäß dem Einwohnermeldegesetz 1965 ist ein israelischer Bürger bei jeder Veränderung seines Personenstandes zur Aktualisierung des Einwohnermelderegisters des Innenministeriums verpflichtet. Im Ausland wird diese Angelegenheit durch Korrespondenz zwischen den israelischen Bürgern und dem Innenministerium durchgeführt, welche durch das Ausfüllen der entsprechenden Formulare erfolgt, die mit Hilfe der Konsularabteilungen in den israelischen Vertretungen weltweit verschickt werden.
     

     
  • Bitte beachten Sie

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    Bestimmte Dienstleistungen des Konsulats erfordern die persönliche Anwesenheit des Antragsstellers. Diese sind:
     
    1.     Erstmalige Beantragung  eines Reisedokumentes – in jedem Alter! (In den meisten Fällen ist dies nach der Registrierung der Geburt eines israelischen Staatsbürgers im Ausland der Fall.)
    2.     Behandlung der Pässe von Minderjährigen (egal, ob es sich um den ersten Pass, einen Folgepass oder die Verlängerung eines bestehenden Passes handelt)
    3.     Beantragung eines Reisedokumentes als Ersatz für ein Dokument, das verloren gegangen, gestohlen oder zerstört ist.
    4.     Bei Benachrichtigung des Konsulates über die Geburt eines israelischen Staatsbürgers im Ausland.
    5.     Bei Benachrichtigung des Konsulates über Veränderungen des Personenstandes.
    6.     Bei Beantragung der Namenswahl oder Namensänderung
    7.     Bei Beantragung der Entlassung aus der israelischen Staatsbürgerschaft
    8.     Für die Durchführung notarieller Aufgaben
    9.     Für Befragungen/Anhörungen  
     
     

     
  • Mitteilung über eine Eheschließung

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    Ein israelischer Bürger, der im Ausland heiratet, aktualisiert das Einwohnermelderegister hinsichtlich seines neuen Familienstandes durch Ausfüllen des Formulars zur Mitteilung über eine Änderung im Familienstand und übermittelt es der Konsularabteilung in der Vertretung zusammen mit dem mit einer Apostille versehenen und übersetzten (wenn es nicht auf Englisch vorliegt) Original-Heiratsdokument. Sofern der Ehegatte/die Ehegattin keine Israelis sind, ist mit dem Material auch eine Fotokopie der ersten Seite ihrer nationalen Pässe beizufügen.
    Der Service ist gebührenfrei.                                   
     
     

     
  • Mitteilung über eine Scheidung

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     Ein israelischer Bürger, der im Ausland geschieden wird, aktualisiert das Einwohnermelderegister bezüglich seines neuen Familienstandes durch Ausfüllen des Formulars zur Mitteilung über eine Änderung des Familienstandes und übermittelt es der Konsularabteilung in der Vertretung, nachdem es von beiden Eheleuten unterschrieben worden ist, zusammen mit einem mit einer Apostille versehenenund übersetzten (wenn es nicht auf Englisch vorliegt) Original-Scheidungsdokument. Sofern der Ehegatte/die Ehegattin keine Israelis sind, ist mit dem Material auch eine Fotokopie der ersten Seite ihrer nationalen Pässe beizufügen.
    Der Service ist gebührenfrei.
     
     

     
  • Mitteilung über einen Todesfall

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    ​​Ein Verwandter ersten Grades des israelischen Bürgers, der verstorben ist, aktualisiert das Einwohnermelderegister hinsichtlich des Todesfalles durch das Ausfüllen des Formulars zur Mitteilung über eine Änderung der persönlichen Situation und übermittelt es an die Konsularabteilung in der Vertretung zusammen mit dem mit einer Apostille versehenen und übersetzten (wenn es nicht auf Englisch vorliegt) Original-Sterbedokument.
    Der Service ist gebührenfrei.
     
     

     
  • Mitteilung über eine Verwitwung

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    Ein israelischer Bürger, der verwitwet ist, aktualisiert das Einwohnermelderegister hinsichtlich seines neuen Familienstandes durch Ausfüllen des Formulars zur Mitteilung über eine Änderung des Familienstandes und schickt es an die Konsularabteilung in der Vertretung, zusammen mit der mit einer Apostille versehenen und übersetzten (wenn sie nicht auf Englisch vorliegt) Originalsterbeurkunde des Ehegatten.
    Der Service ist gebührenfrei.
     
     
     

     

    Mitteilung über eine Namenswahl bei jemandem, der geheiratet hat, geschieden wurde oder verwitwet ist


    Ein israelischer Bürger, der geheiratet hat, geschieden wurde oder verwitwet ist und den Wunsch hat, einen neuen Familiennamen zu wählen, aktualisiert das Einwohnermelderegister hinsichtlich seines neuen Familienstandes durch Ausfüllen des Formulars zur Mitteilung über eine Namenswahl und legt es der Konsularabteilung in der Vertretung zusammen mit der mit einer Apostille versehenen und übersetzten (wenn sie nicht auf Englisch vorliegt) Original Heiratsurkunde oder Scheidungsdokument oder Sterbeurkunde vor.
    Zur Durchführung dieser Handlung muss man persönlich in der Vertretung erscheinen. Der Service ist von der Zahlung einer Gebühr befreit.


    Mitteilung über eine Namensänderung
     
    Ein israelischer Bürger, der seinen Namen (Vornamen oder Familiennamen) zu ändern wünscht, kommt persönlich zur Vertretung, ausgestattet mit einem staatlichen israelischen Reisepass. In der Konsularabteilung in der Vertretung muss er ein Formular zur Mitteilung über die Namensänderung in zwei Exemplaren ausfüllen (hier das entsprechende Formular). Die Vertretung wird das Formular an das Innenministerium nach Israel schicken.

    Nachdem die Namensänderung bestätigt worden ist, wird der Name im Reisepass entsprechend aktualisiert. Der aktualisierende Bürger hat bei seiner Rückkehr nach Israel für die Änderung der Eintragung in seinem Personalausweis im Innenministerium Sorge zu tragen.
     
    Die Dienstleistungen wegen einer Namensänderung sind gebührenpflichtig (hier die Gebührentabelle für den Erhalt von konsularischen Leistungen).
     
     

     
     
    Mitteilung über eine Adressänderung in Israel
     
    Ein israelischer Bürger, der sich im Ausland aufhält und seine Adresse in Israel ändern möchte, kann das durch Ausfüllen eines Adressenänderungsformulars tun (hier das entsprechende Formular). Dazu muss er persönlich bei der Vertretung erscheinen und ein Identifizierungsdokument vorlegen. Er muss ebenfalls dem Antrag eine Fotokopie der Anhänge zum Personalausweis von sich und seinem Ehepartner vorlegen. Falls erwachsene Kinder bei ihm im Haus wohnen, ist dem Antrag auch eine Kopie der Anhänge ihrer Personalausweise beizufügen.