Einreise

Einreise

  •   Einreise, Reisedokumente und Zollbestimmungen
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    Die Einreise ist per Flugzeug (zwei internationale Flughäfen: Ben Gurion bei Lod und Eilat am Roten Meer) oder per Schiff (Anlaufhafen für Passagierschiffe aus Europa: Haifa) möglich. Von den Nachbarstaaten über Land aus ist eine direkte Einreise nur von Jordanien (drei Grenzübergänge) und Ägypten (zwei Grenzübergänge) aus machbar, die einen Friedensvertrag mit Israel haben. Bei allen Grenzübertritten ist mit gründlichen Sicherheitsüberprüfungen zu rechnen.
     
    Es gibt keine generellen Einreisebeschränkungen für Reisende, die mit arabischen Visavermerken im Reisepass nach Israel einreisen möchten. Es kann sein, dass sich der Reisende einer Sicherheitsbefragung unterziehen und erklärlich machen muss, welchen Zweck seine Reise in das entsprechende Land gehabt hat. Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft immer die Grenzbehörde am Grenzübergang.
     
    Besondere Schutzimpfungen sind nicht vorgeschrieben. Impfnachweise werden nur von Einreisenden aus aktuell betroffenen Ländern oder Gebieten erwartet. 
     
     
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  • Reisedokumente

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    Für eine Einreise nach Israel muss der Reisepass noch mindestens sechs Monate gültig sein. Am Grenzübergang wird ein in der Regel auf drei Monate befristetes Touristen-Visum ausgestellt. Dies berechtigt nicht zum Arbeiten. Eine Verlängerung des Touristen-Visums kann in Israel bei den Dienststellen des israelischen Innenministeriums (Misrad HaPnim) beantragt werden. Wer in Israel arbeiten will, muss durch den dortigen Arbeitgeber beim Innenministerium ein Visum mit Arbeitserlaubnis beantragen.
     
    Am Grenzübergang bei der Einreise wird ein Einreisekärtchen ausgestellt, welches während des Aufenthaltes in Israel im Reisepass verbleiben sollte. 
    Ein- und Ausreisestempel werden nicht mehr in den Reisepass eingetragen. 
     
    Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland, die vor dem 1. Januar 1928 geboren sind und deshalb aufgrund ihres Alters möglicherweise an NS-Verbrechen beteiligt gewesen sein könnten, müssen vor ihrer Einreise nach Israel bei der Israelischen Botschaft in Berlin ein Visum beantragen, das dann zu mehrmaliger Einreise berechtigt.
    Weitere Informationen zu Einreise- und Visa-Angelegenheiten sind über die Konsularabteilung der israelischen Botschaft in Berlin zu erhalten. 
     
  • Zollbestimmungen

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    An den Grenzübergängen befindet sich eine zweigeteilte Zollabfertigung. Reisende ohne zollpflichtige Waren können die Abfertigungshalle durch einen in Grün beschrifteten Ausgang in der Regel verlassen, ohne ihr Gepäck öffnen und Zoll zahlen zu müssen. Nicht zu verzollen sind zum Beispiel persönliches Gepäck wie Foto- und Kameraausrüstung, Radio, Fahrrad, Schmuck, 1 Liter Spirituosen, 2 Flaschen Wein, 200 Zigaretten, ¼ Liter Parfüm und Geschenke bis zum Wert von 150 US-Dollar.
     
    Bestimmte Waren sind deklarationspflichtig und müssen in einem in Rot beschrifteten Ausgang angemeldet werden. Als deklarationspflichtig gelten zum Beispiel Videogeräte, Videokameras oder Camcorder, Computer und Taucherausrüstungen. Für derartige Geräte muss eine Kaution hinterlegt werden.
     
    Bei der Einreise mit Hund oder Katze müssen ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, welches nicht älter als 10 Tage sein darf, und eine Bescheinigung über alle für das Tier notwendige Imfungen vorgelegt werden. Hunde und Katzen, die jünger als 3 Monate sind, dürfen nicht eingeführt werden.
     
    Waffen, Pflanzen, Frischfleisch- und Frischmilchprodukte dürfen nicht eingeführt werden. Wer ein eigenes Auto nach Israel mitnehmen will, benötigt eine grüne Versicherungskarte mit dem Zusatz valid for Israel (gültig für Israel).
     
    Devisen müssen ab 80.000 NIS deklariert weden.
     
    Zuständig für Zollangelegenheiten ist die Abteilung für Zoll- und Mehrwertsteuer (Agaf ha-Mass ve-Erech Mussaf) innerhalb des Finanzministeriums.