Für eine Einreise nach Israel muss der Reisepass noch mindestens sechs Monate gültig sein. Am Grenzübergang wird ein in der Regel auf drei Monate befristetes Touristen-Visum ausgestellt. Dies berechtigt nicht zum Arbeiten. Eine Verlängerung des Touristen-Visums kann in Israel bei den Dienststellen des israelischen Innenministeriums (Misrad HaPnim) beantragt werden. Wer in Israel arbeiten will, muss durch den dortigen Arbeitgeber beim Innenministerium ein Visum mit Arbeitserlaubnis beantragen.
Am Grenzübergang bei der Einreise wird ein Einreisekärtchen ausgestellt, welches während des Aufenthaltes in Israel im Reisepass verbleiben sollte.
Ein- und Ausreisestempel werden nicht mehr in den Reisepass eingetragen.
Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland, die vor dem 1. Januar 1928 geboren sind und deshalb aufgrund ihres Alters möglicherweise an NS-Verbrechen beteiligt gewesen sein könnten, müssen vor ihrer Einreise nach Israel bei der Israelischen Botschaft in Berlin ein Visum beantragen, das dann zu mehrmaliger Einreise berechtigt.
Weitere Informationen zu Einreise- und Visa-Angelegenheiten sind über die Konsularabteilung der israelischen Botschaft in Berlin zu erhalten.