Allgemeine Hinweise und Aufgaben

Allgemeine Hinweise und Aufgaben

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    Hinweis an alle Besucher des Konsulats: 
    Aus Sicherheitserwägungen ist es nicht möglich, persönliche Gegenstände in die Vertretung hinein zu bringen, einschließlich Handtaschen, Handys und elektronischer Geräte. 


     

     
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  • Bezahlung

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    Ab sofort ist die Bezahlung per EC, Maestro, Giro, Mastercard oder Visacard möglich. 

    Bei der Übersendung der Unterlagen per Post muss das BEZAHLFORMULAR​ ausgefüllt mitgeschickt werden. 


     
  • Allgemeine Hinweise

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    a. Anschrift der Botschaft

    Botschaft des Staates Israel
    Konsularabteilung
    Auguste-Viktoria-Str. 74-76
    14193 Berlin
    Tel.: 030-89045511
    Fax: 030-89045519
    Rufnummer für Notfälle (24 Stunden besetzt): 030-89045203


    Aus Sicherheitsgründen ist es nicht gestattet, elektronische Geräte, einschließlich Laptops, Tablet-Computer oder Mobiltelefone in das Botschaftsgebäude hineinzunehmen.
     
    b. Öffentliche Sprechstunden des Konsulardienstes

    Montags bis Freitags: 09.30 – 12.30 Uhr


    c. Telefonische Sprechzeiten des Konsulardienstes

    Montags bis donnerstags: 14.00 – 16.30 Uhr


    Visaangelegenheiten
    030-89045523 oder 030-89045512

  • Lokale Besonderheiten

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    Deutsche Staatsbürger – Für deutsche Staatsbürger, die im Besitz eines gültigen deutschen Reisepasses sind, besteht keine Notwendigkeit, ein Visum für die Einreise nach Israel zu erwerben, abgesehen von deutschen Staatsbürgern, die vor 1928 geboren wurden. Zur Klärung ist es ratsam, sich an die Konsularabteilung in Berlin, Visumabteilung, zu wenden, telefonisch unter 89045523/16
     

     
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  • Instruktionen

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    Sicherheitsanweisungen für Besucher des Konsulardienstes in den Büros der Vertretung
     
    1. Besucher sollen sich einfinden mit einem Identifizierungsdokument mit Foto, Zahlungsmittel (EC-Karte), Schreibutensilien und den für die konsularische Abfertigung relevanten Dokumenten.
    2. Es ist einzukalkulieren, dass jede/r Besucher/in gebeten wird, eine Sicherheitskontrolle zu durchlaufen, er/sie selbst und seine/ihre Sachen.
    3. Aus Sicherheitserwägungen ist es nicht möglich, persönliche Gegenstände in die Vertretung hinein zu bringen, einschließlich Handtaschen, Handys und elektronische Geräte.
    4. Man kann die Vertretung nicht mit Speisen und/oder Getränkeflaschen oder – behältern betreten.
    5. Die Sicherheitsanweisungen der Vertretung gelten für diejenigen, die sich im Warteraum des Konsulats befinden. Man muss jederzeit den Anweisungen der Sicherheitsmannschaft der Vertretung Folge leisten.
     
    Das Verschicken von Materialien per Post
     
    Materialien, die per Post an die Konsularabteilung der Botschaft gerichtet sind, sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:

    Botschaft des Staates Israel
    Konsularabteilung
    Auguste-Viktoria-Str. 74 – 76
    14193 Berlin

    Die Haftung für Materialien, die per Post an die Vertretung geschickt werden, liegt beim Absender. Es wird empfohlen, diese per Einschreiben zu schicken.

    Bitte ergänzen Sie auf Formularen Ihre Mailadresse, damit wir bei möglichen Nachfragen schnell und direkt mit Ihnen Kontakt aufnehmen können. 

    Es ist wichtig, zu betonen, dass es Fälle gibt, in denen eine Verpflichtung zur persönlichen Vorstellung besteht. Für detaillierte Informationen siehe im Kapitel Nummer 2 „Konsulardienste“.

    Passfotos

    Im Wartesaal des Konsulats befindet sich ein Fotoautomat für Passbilder. Vier Passfotos in der Größe 5x5 cm kosten 10 Euro. Die Konsularabteilung übernimmt keine Haftung für den Fotoautomat. Die Firma Fotofix ist für den Automaten zuständig.  
     
    Liste beeidigter Übersetzer.
     
    Falls es notwendig ist, Dokumente aus der Landessprache vor Ort ins Hebräische oder umgekehrt übersetzen zu lassen, hier eine Liste von Übersetzern
      
    Diese Liste gilt nicht als Empfehlung. Für eine erfolgreiche Rechtsberatung wird keinerlei Gewährleistung übernommen, weder von der Botschaft des Staates Israel noch vom israelischen Außenministerium oder dem Staat Israel. Die Nutzung der Dienstleistungen der verschiedenen Übersetzer obliegt der Verantwortung desjenigen, der sich an sie wendet.
     
    Liste von Rechtsanwälten.
     
    In Deutschland ist es üblich, jedem, der sofort festgenommen wird, einen Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger zu benennen, der meistens der Vertretung nicht bekannt ist. Nachfolgend eine Liste von Rechtsanwälten, die Experten für Straf- und Zivilrecht sind und die im erforderlichen Maße unterstützen können. Die Vertretung ist weder berechtigt noch zuständig dafür, diesen oder jenen Rechtsanwalt zu empfehlen (für Hinweise zur Rechtsanwaltsliste klicken Sie hier)  

    Hiermit wird erklärt, dass in dieser Liste keinerlei Empfehlung für einen der Rechtsanwälte gegeben wird, die in der obigen Liste erscheinen. Die Nutzung der Dienste der verschiedenen Rechtsanwälte liegt in der Verantwortung desjenigen, der sich an sie wendet.

     
     
  • Beglaubigungen

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    Beglaubigung eines öffentlichen Dokuments

    Es gibt zwei Möglichkeiten, ein öffentliches Dokument beglaubigen zu lassen:
     
    1. Beglaubigung eines Dokuments mittels einer Apostille

    Im Jahr 1978 hat Israel die „Haager Konvention über den Wegfall der Beglaubigungsanforderung für ausländische öffentliche Dokumente von 1961 (nach-folgend: Haager Konvention) unterzeichnet und ratifiziert. Das Ziel dieser Konvention besteht darin, die Prozesse abzukürzen, die erforderlich sind, damit ein bestimmter Staat offizielle Dokumente anerkennt, die in einem anderen Staat ausgestellt worden sind, und zwar mittels einer „Apostillenbeglaubigung“.
    Es wird erklärt, dass offizielle Dokumente und Urkunden, die in einem der Unterzeichnerstaaten der oben genannten Konvention ausgestellt wurden und dort mit einer Apostille versehen wurden, gültig sind zum Zwecke der Vorlage in Israel, ohne die Notwendigkeit einer weiteren Beglaubigung/Bestätigung durch einen diplomatischen/konsularischen Vertreter in der israelischen Vertretung.
    Ebenso wird für Unterzeichnerstaaten der Haager Konvention keinerlei zusätzliche Beglaubigung des Konsuls der Vertretung des Landes verlangt, für das das Dokument bestimmt ist, wenn es in Israel mit einer Apostille versehen worden ist.
    Um eine Liste der Unterzeichnerstaaten der Konvention zu erhalten, ebenso für eine detaillierte Aufstellung der Behörde, die im jeweiligen Staat zur Erteilung einer Apostillenbeglaubigung berechtigt ist, und für weitere Informationen siehe hier

    In Deutschland ist eine Apostillenbeglaubigung erhältlich beim Landgerichtspräsidenten oder beim Regierungspräsidenten.
     
    In Berlin ist eine Apostillenbeglaubigung erhältlich unter dieser Adresse:
    Landesamt für Bürger und Ordnungsangelegenheiten
    LABO II A, Zentrale Einwohnerangelegenheiten
    Friedrichstr. 219
    10958 Berlin
    Tel.: 030-90269-2162
    Fax: 030-90269-2163
     
    2. Beglaubigung ohne eine Apostille
     
    Die Beglaubigung eines Dokuments in einem Staat, der kein Unterzeichner der Haager Konvention ist, erfolgt auf folgende Weise:
    Nachdem das Dokument von der zuständigen Behörde des fremden Staates (in der Regel das Außenministerium oder das Justizministerium) beglaubigt worden ist, beglaubigt der israelische Vertreter die Unterschrift der zuständigen Behörde.
     

     
     
     
     
    Gesetzliche Bestimmungen
     
     
    Grundlegende gesetzliche Bestimmungen des Staates Israel, auf denen die konsularische Tätigkeit im Ausland beruht

    Rückkehrgesetz von 1950 – über alle Änderungen, die im Laufe der Jahre eingeführt wurden.
    Gesetz über die Einreise nach Israel von 1952 - über alle Änderungen, die im Laufe der Jahre eingeführt wurden.
    Staatsbürgerschaftsgesetz von 1952 - über alle Änderungen, die im Laufe der Jahre eingeführt wurden.
    Passgesetz von 1952 - über alle Änderungen, die im Laufe der Jahre eingeführt wurden.
    Namensgesetz von 1956 - über alle Änderungen, die im Laufe der Jahre eingeführt wurden.
    Einwohnermeldegesetz von 1965 - über alle Änderungen, die im Laufe der Jahre eingeführt wurden.
    Notariatsgesetz von 1976 - über alle Änderungen, die im Laufe der Jahre eingeführt wurden.
    Gesetz über den Sicherheitsdienst (Verbundene Fassung) von 1986 und die Berechtigung, es im Ausland anzuwenden - über alle Änderungen, die im Laufe der Jahre eingeführt wurden.
     
    Gesetz über das Strafregister und das Rückkehrerstatut von 1981 - über alle Änderungen, die im Laufe der Jahre eingeführt wurden.
    Man kann sich über die verschiedenen Gesetze auf der Website des Innenministeriums informieren unter: http://www.moia.gov.il (Bei der Suche ist das Wort „Gesetze“ einzugeben).
    Für das Gesetz über den Sicherheitsdienst von 1981 muss man folgenden Link eingeben: http://www.btl.gov.il/laws/btlLaws.aspx?lawid=7997
    Für das Gesetz über das Strafregister und das Rückkehrerstatut von 1981 ist der folgende Link einzugeben: http://www.justice.gov.il/NR/rdonlyres/9640D707-9805-49C2-A90E-529E54BF849D/0/hokmirsham.doc
     


    Jewish Agency
     
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    Hier die Telefonnummern der Büros der Jewish Agency in Deutschland
    :
    in Berlin: 030-8819425
    in Frankfurt: 069-9433340
     
    Website der jüdischen Gemeinde zu Berlin –   Auf dieser Website erscheinen alle Aktivitäten der jüdischen Gemeinde (Kinder, Theater, Klezmer, Jiddisch u. ä.)

    Liste der Synagogen in Berlin