Dokumente von Behörden

Dokumente von Behörden

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  • Anfragen wegen Informationen aus dem Einwohnermelderegister des Staates Israel

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    Die Vertretungen Israels im Ausland gewähren den Bürgern Israels und/oder Bewohnern Israels, die sich im Ausland aufhalten, einen Teil der Dienstleistungen, wodurch sie durch das Einwohnermeldegesetz 1965, Namensgesetz 1956 und das Gesetz über das Strafregister und die Rehabilitation von Straftätern - 1981 verpflichtet sind.
     

     
  • Anträge auf Erhalt eines Auszugs aus dem Einwohnermelderegister / Geburtsurkunde / Sterbeurkunde / Formular zur Registrierung von Ein- und Ausreisen

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    Um eines der oben in der Überschrift aufgeführten Dokumente zu erhalten, ist ein Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung aus dem Einwohnermelderegister zu stellen. Dieser Service ist nicht mit der Zahlung einer Gebühr verbunden, es sei denn, es besteht die Notwendigkeit einer Apostillenbeglaubigung.
     
    Wenn die Notwendigkeit besteht, eine Geburtsurkunde zu erhalten, die in die englische Sprache übersetzt ist, muss man den Antrag dafür im Voraus stellen.
    Ob die Urkunde nach vier bis sechs Wochen eingegangen ist, ist bei der Konsularabteilung in der Vertretung zu klären.

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  • Urkunde zur Bestätigung der israelischen Staatsbürgerschaft oder Nichtstaatsbürgerschaft

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    Durch § 15 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1952 (konsolidierte Fassung) ist ein israelischer Bürger dazu berechtigt, vom Innenminister ein Dokument zu erhalten, das seine israelische Staatsbürgerschaft bestätigt. Es besteht die Möglichkeit, ein Dokument in Hebräisch und in Englisch zu bekommen, auch über den Termin des Erhalts der Staatsbürgerschaft. Interessierte müssen das gesondert hervorheben.

    Manchmal verlangen die örtlichen Behörden eine Bestätigung der israelischen Staatsbürgerschaft von jemandem, der sich an sie wendet und geben sich nicht mit der Vorlage eines gültigen israelischen Reisepasses zufrieden. Um ein Dokument zu erhalten, worin die israelische Staatsbürgerschaft oder Nichtstaatsbürgerschaft direkt vom israelischen Innenministerium bezeugt wird, ist ein Antragsformular auf ein Dokument auszufüllen, das die israelische Staatsbürgerschaft bestätigt (das Formular muss bei uns persönlich unterschrieben oder notariell beglaubigt sein) und per Post an uns zu schicken unter Beifügung einer Fotokopie des Personalausweises oder des Reisepasses des Antragstellers. Dem Antrag ist die Gebühr beizufügen.

    Ein wichtiger Hinweis – in dem Formular sind alle Felder auszufüllen. Durch die nicht relevanten Felder kann man eine Linie ziehen, um zu bestätigen, dass sie nicht zutreffend sind und daher nicht ausgefüllt wurden.

    Die geschätzte Bearbeitungszeit beträgt vier bis sechs Monate.
     
     
     

     
  • Beantragung eines Führungszeugnisses

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    Folgende Unterlagen mussen eingereicht werden:
    - Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular auf ein Führungszeugnis. Bitte tragen Sie die Anschrift der Behörde ein, an die wir das Führungszeugnis nach Erhalt schicken sollen. 
    Fotokopie des Reisepasses des Antragstellers​
    - Gebühr, sofern eine Apostillenbeglaubigung erforderlich ist.

    Das Zeugnis wird etwa vier bis sechs Wochen nach Antragstellung in der Vertretung eintreffen und anschließend von uns per Einschreiben an die anfordernde Institution weitergeleitet.

    Das Führungszeugnis wird in englischer Sprache ausgestellt. Sofern eine Übersetzung des Zeugnisses erforderlich ist, finden Sie im Abschnitt Allgemeine Hinweise und Aufgaben eine Übersetzerliste.
     
  • Antrag auf Feststellung einer Adresse

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    Jemand, der den Wunsch hat, die Adresse eines anderen, der in Israel gemeldet ist, zu erfahren, oder der wünscht, den genauen Namen der in Israel gemeldeten Person in Erfahrung zu bringen, reicht das Formular „Antrag auf Adressenfeststellung“ in zwei Exemplaren ein.
     
     
    Der Service ist mit der Zahlung einer Gebühr verbunden.
     
     

     
  • Informationen über einen Reisenden

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    Um Informationen über einen Reisenden zu erhalten, fülle man das entsprechende Formular aus und reiche es unterschrieben beim Konsulat ein. Die Anfrage wird dann an die zuständigen Behörden in Israel weitergeleitet.

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