Die Vertretungen Israels im Ausland gewähren den Bürgern Israels und/oder Bewohnern Israels, die sich im Ausland aufhalten, einen Teil der Dienstleistungen, wodurch sie durch das Einwohnermeldegesetz 1965, Namensgesetz 1956 und das Gesetz über das Strafregister und die Rehabilitation von Straftätern - 1981 verpflichtet sind.