Jeder ständige Bürger/Einwohner des Staates Israel muss, wenn er das Alter von 16 ½ Jahren erreicht hat, auch wenn er aus irgendeinem Grund im Ausland wohnt oder sich aufhält, nach dem Wehrdienstgesetz seinen Status gegenüber den israelischen Armeebehörden feststellen lassen. Eine für den Wehrdienst vorgesehene Person, die durch einen allgemeinen Einberufungsbefehl zum Wehrdienst einberufen wird, muss sich in Israel an dem in dem Befehl festgelegten Ort und Zeit melden, wenn sie sich jedoch im Ausland befindet, kann sie sich zu ihrer Registrierung beim diplomatischen/konsularischen Vertreter in der Vertretung melden. Zum Zeitpunkt der Registrierung ist er dazu berechtigt, einen Antrag auf Aufschub des Termins der Einberufung zum Wehrdienst zu stellen.
Die Registrierung erfolgt durch Ausfüllen des „Formulars zur Registrierung und persönlichen Antrags des sich im Ausland aufhaltenden Wehrpflichtigen“ (hier das entsprechende Formular). Wenn der Wehrpflichtige den Wunsch hat, seinen Wehrdienst aufzuschieben, muss er den „Antrag auf Aufschub der Einberufung zum Wehrdienst – israelische Staatsbürger, die sich im Ausland aufhalten“ ausfüllen (hier das entsprechende Formular).
Diesen Formularen sind die folgenden Dokumente beizufügen:
Offizielles Schreiben der Schule des Wehrpflichtigen, worin die Anzahl der Jahre angegeben wird, die er schon gelernt hat, ebenso wie die Anzahl der Jahre, die ihm noch bis zum Lernabschluss bleiben.
Fotokopien der Reisepässe der Eltern.
Bestätigung über den Lebensmittelpunkt des Kindes mit den Eltern im gleichen Land