Wehrpflicht

Wehrpflicht

  •   Meldung nach dem Wehrpflichtgesetz
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  • Gesetz über den Armeedienst (konsolidierte Fassung) - 1986 und die Befugnis, es im Ausland durchzusetzen

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    „Das Gesetz über den Armeedienst (konsolidierte Fassung) - 1986 und die Befugnis, es im Ausland durchzusetzen“ gilt für jeden Bürger des Staates Israel (im Land und im Ausland), auch wenn sie andere Staatsbürgerschaften besitzen, und auch dann, wenn sie ständig im Ausland leben. Es gilt ebenso für ständige Einwohner Israels (auch wenn sie nicht israelische Staatsbürger sind). Die Pflicht zur Ableistung des Grundwehrdienstes gilt für jeden Mann, der für den Dienst tauglich befunden wird und zwischen 18 und 29 Jahre (einschließlich) alt ist. Trotzdem gilt jemand, der das Alter für den Grundwehrdienst überschritten hat und bis zum gesetzlich festgelegten Termin seine Wehrpflicht noch nicht abgeleistet hat, als Gesetzesübertreter und wird dazu verpflichtet, den Wehrdienst entsprechend dem Beschluss der Armeebehörden abzuleisten.
     E-Mail-Adresse der Olim-Hotline von Meitav:joinidf@digital.idf.il

     
  • Registrierung und Feststellung des Wehrstatus bei dem diplomatischen/konsularischen Vertreter

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    Jeder ständige Bürger/Einwohner des Staates Israel muss, wenn er das Alter von 16 ½ Jahren erreicht hat, auch wenn er aus irgendeinem Grund im Ausland wohnt oder sich aufhält, nach dem Wehrdienstgesetz seinen Status gegenüber den israelischen Armeebehörden feststellen lassen. Eine für den Wehrdienst vorgesehene Person, die durch einen allgemeinen Einberufungsbefehl zum Wehrdienst einberufen wird, muss sich in Israel an dem in dem Befehl festgelegten Ort und Zeit melden, wenn sie sich jedoch im Ausland befindet, kann sie sich zu ihrer Registrierung beim diplomatischen/konsularischen Vertreter in der Vertretung melden. Zum Zeitpunkt der Registrierung ist er dazu berechtigt, einen Antrag auf Aufschub des Termins der Einberufung zum Wehrdienst zu stellen.
    Die Registrierung erfolgt durch Ausfüllen des „Formulars zur Registrierung und persönlichen Antrags des sich im Ausland aufhaltenden Wehrpflichtigen“ (hier das entsprechende Formular). Wenn der Wehrpflichtige den Wunsch hat, seinen Wehrdienst aufzuschieben, muss er den „Antrag auf Aufschub der Einberufung zum Wehrdienst – israelische Staatsbürger, die sich im Ausland aufhalten“ ausfüllen (hier das entsprechende Formular).
    Diesen Formularen sind die folgenden Dokumente beizufügen:
    Offizielles Schreiben der Schule des Wehrpflichtigen, worin die Anzahl der Jahre angegeben wird, die er schon gelernt hat, ebenso wie die Anzahl der Jahre, die ihm noch bis zum Lernabschluss bleiben.
     
    Fotokopien der Reisepässe der Eltern.
     
    Bestätigung über den Lebensmittelpunkt des Kindes mit den Eltern im gleichen Land
    Es ist möglich, weitere Einzelheiten auf der Website der israelischen Armee​, Informationen für einberufene Soldaten, zu erhalten.
     

     
  • Aufschub des Dienstes und Einschränkungen des Besuchs in Israel

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    ​Wenn jemand beschließt, seinen Wehrdienst als Wehrpflichtiger aufzuschieben, solange er sich im Ausland bei seinen Eltern aufhält, wird ihm der diplomatische/konsularische Vertreter die Bedingungen und die Einschränkungen erläutern, die für ihn gelten bei allem, was den Zeitrahmen seiner Besuche in Israel anbelangt.