Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

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    Ab dem 01.06.2024 führt Israel in einem Pilotprojekt, die elektronische Einreiseanmeldung ETA-IL, ein. Die elektronische Einreiseanmeldung ETA-IL muss von allen Reisenden ausgefüllt werden, die visabefreit sind.

    Die Pilotphase von ETA-IL beginnt am 01.06.2024 und gilt vorerst nur für deutsche und amerikanische Staatsbürger.

    Unter dem folgenden Link können Sie sich anmelden. Dort finden Sie auch alle weiteren Informationen.

    https://www.gov.il/en/departments/topics/eta-il/govil-landing-page


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    Wichtige Information:

     

    Für Bürger, die in den folgenden Bundesländern wohnen, ist das Generalkonsulat in München zuständig:

    Baden-Württemberg

    Bayern

    Hessen

    Rheinland-Pfalz

    Saarland

     

    Generalkonsulat des Staates Israel in München

    Postfach 100855
    80082 München

    Besucheradresse:

    Barer Straße 19

    80333 München (direkt am Karolinenplatz)

     

    https://embassies.gov.il/munchen/Pages/default.aspx

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    Ab dem 01.06.2024 führt Israel in einem Pilotprojekt, die elektronische Einreiseanmeldung ETA-IL, ein. Die elektronische Einreiseanmeldung ETA-IL muss von allen Reisenden ausgefüllt werden, die visabefreit sind.

    Die Pilotphase von ETA-IL beginnt am 01.06.2024 und gilt vorerst nur für deutsche und amerikanische Staatsbürger.

    Unter dem folgenden Link können Sie sich anmelden. Dort finden Sie auch alle weiteren Informationen.

    https://www.gov.il/en/departments/topics/eta-il/govil-landing-page​

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    Allgemeine Informationen:

     

    Wenn Sie eine Besuchreise oder eine touristische Reise nach Israel unternehmen möchten, müssen Sie im Besitz eine Reisepasses, Fremdenpasses, Traveldocument oder Reiseausweises sein.

     

    Grundsätzlich müssen Reisepässe eine Mindestgültigkeit von 3 Monaten am Tag der Einreise vorweisen.

    Fremdenpässe, Traveldocumente oder Reiseausweise müssen am Einreisetag mindestens 12 Monate gültig sein.

     

    Bürger, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, müssen Ihren Visaantrag persönlich einreichen. Die Übersendung des Antrages auf dem Postweg ist nicht mehr möglich!!

     

    Ein Termin kann unter dem folgenden Link vereinbart werden:

    https://consularappointment.mfa.gov.il/schedulingsite/?unitId=3&language=en-US

     

     

    Informationen für Nichtdeutsche Staatsbürger finden Sie unter:

    https://embassies.gov.il/berlin/ConsularServices/visainformation/Pages/Nichtdeutsche-Staatsburger.aspx

     

    Ausgestellte Visa sind in der Regel vom Tag der Ausstellung an 3 Monate für die Einreise nach Israel gültig. Innerhalb dieser Gültigkeitsdauer darf der Reisende nach Israel einreisen. Die Visa enthalten in der Regel keine Angabe über die Aufenthaltdauer. Die Aufenthaltsdauer wird am Tag der Einreise durch die Einreisebehörde am Grenzübergang erteilt – in der Regel für 3 Monate. Bitte beachten Sie die Eintragung auf der Einreisekarte, die Sie bei der Einreise erhalten werden.

     

    Beachten Sie bitte, dass die Ausstellung eines Visums nicht automatisch zur Einreise nach Israel berechtigt. Die endgültige Kontrolle und Entscheidung findet immer an der Grenzübergangsstelle statt.

     

     


    Die persönliche Vorsprache ist nur möglich, wenn zuvor ein Termin online gemacht wurde https://consularappointment.mfa.gov.il/schedulingsite/?unitId=3&language=en-US

    Nach der Ausstellung des Visums kann der Pass mit Visum abgeholt werden oder auf Wunsch zugeschickt werden – Bitte bei der Antragsstellung mit dem Mitarbeiter klären.

     

    Beachten Sie bitte, dass nur Visaanträge bearbeitet werden können, die mit allen Unterlagen vollständig eingereicht wurden. 

     

     

    Informationen für deutsche Staatsbürger:

    Deutsche Staatsbürger, die nach 1928 geboren sind, benötigen kein Visum für eine Besuchsreise oder eine touristische Reise.

    Deutsche Staatsbürger, dürfen mit einem vorläufigen Reisepass ohne Visum nach Israel einreisen, wenn dieser ebenso wie ein National-Reisepass eine Mindestgültigkeit von 3 Monaten aufweist.

    Deutsche Staatsbürger, die neben der deutschen Staatsbürgerschaft die iranische, irakische, libanesische oder syrische Staatsbürgerschaft besitzen, dürfen nicht nach Israel einreisen. Das Konsulat kann keine Einreise nach Israel für diesen Personenkreis erteilen.

    Deutsche Staatsbürger, die in einem der nachfolgenden Länder geboren wurden, aber nicht die Staatsbürgerschaft des Geburtslandes besitzen, müssen über das Konsulat einen Visaantrag einreichen. Dies betrifft die Geburtsländer Iran, Irak, Libanon und Syrien.

    - Wechseln Sie bitte auf unserer Internetseite zur Rubrik „Nichtdeutsche Staatsbürger“ und folgen Sie den Anweisungen für die Beantragung eines Visums. Zusätzlich beachten Sie die Hinweise für arabische Länder, Malaysia, Pakistan und Indonesien.


    Wenn nichtvisapflichtige Kinder nach Israel reisen, empfehlen wir die Mitnahme einer schriftlichen Erlaubnis in englischer Sprache des nichtreisenden Elternteiles zusammen mit einer Kopie des Passes oder Personalausweises des nicht reisenden Elternteiles und einer Kopie der Geburtsurkunde des Kindes. Diese Erlaubnis kann formlos ausgestellt sein und bedarf keiner weiteren Beglaubigung.

    Falls Sie eine Vorlage benötigen, finden Sie unter dem Begrif​f „Reisevollmacht“ im Internet verschiedenen Instiutionen, die eine solche Vorlage zur Verfügung stellen.

      

    LISTE DER STAATEN, DIE EBENFALLS KEIN VISUM BENÖTIGEN

    HINWEIS:

    Bei persönlicher Beantragung im Konsulat zahlen Sie bitte in Bar oder mit EC-Karte vorort.

    Für deutsche Staatsbürger, die vor 1928 geboren wurden, für Bürger mit türkischem Reisepass oder Bürger mit einem moldawischen (nicht biometrischen) Reisepass ist die Bearbeitung kostenfrei.

    BEARBEITUNGSZEITEN:

    In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit für postalisch eingereichte Visaanträge ca. 10 – 15 Arbeitstage – Postweg nicht inklusive.

    Für persönlich eingereichte Visaanträge beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel 5 Arbeitstage.

    Für Antragesteller, die die Antragsformulare B und C ausfüllen müssen, beträgt die Bearbeitungszeit regulär ca. 30 Arbeitstage.

    Bitte beachten Sie, dass sich die Bearbeitung von Visaanträgen rund um die jüdischen Feiertage ensprechend der Anzahl der Feiertage verlängert. Die Bearbeitung wird in dieser Zeit von uns auf das geplante Reisedatum angepasst. Die Mindestbearbeitungszeit beträgt in dieser Zeit in jedem Fall 10 Arbeitstage.

    PERSÖNLICHE VORSPRACHE:

    Die persönliche Vorsprache ist nur möglich, wenn zuvor ein Termin online gemacht wurde. Hier können Sie Ihren persönlichen Termin vereinbaren.