Nichtdeutsche Staatsbürger

Nichtdeutsche Staatsbürger

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    Ab dem 01.06.2024 führt Israel in einem Pilotprojekt, die elektronische Einreiseanmeldung ETA-IL, ein. Die elektronische Einreiseanmeldung ETA-IL muss von allen Reisenden ausgefüllt werden, die visabefreit sind.

    Die Pilotphase von ETA-IL beginnt am 01.06.2024 und gilt vorerst nur für deutsche und amerikanische Staatsbürger.

    Unter dem folgenden Link können Sie sich anmelden. Dort finden Sie auch alle weiteren Informationen.

    https://www.gov.il/en/departments/topics/eta-il/govil-landing-page


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    Wichtig:

    Bitte lesen Sie auch die Rubrik „ALLGEMEINE INFORMATIONEN“ https://embassies.gov.il/berlin/ConsularServices/visainformation/Pages/Allgemeine-Informationen0124-4349.aspx

    Dort finden Sie weitere wichtige Informationen zur Einreise und Beantragungen eines Visums.

     Achtung:

    Bürger, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, müssen ab sofort Ihren Visaantrag persönlich einreichen. Die Übersendung eines Antrages auf dem Postweg ist nicht mehr möglich!! 

     

    Bürger, die eine der nachfolgenden Staatsbürgerschaften besitzen und mit einem Nationalpass aus dem entsprechenden Land reisen dürfen ohne Visum nach Israel einreisen.

     

    Albani​en, Andorra, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Belgien, Belize, Brasilien, Bulgarien, Chile, Cook Islands, Costa Rica, Dänemark, Deutschland (ab 1928 geborene), Dominica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Estland, Fidschi, Finnland, Frankreich, Georgien, Gibraltar, Grenada, Griechenland, Großbitannien, Guatemala, Haiti, Honduras, Hongkong, Irland, Island, Italien, Jamaika, Japan, Kanada, Kolumbien, Kroatien, Lettland, Lesotho, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Macao, Makedonien, Malawi, Malta, Mauritius, Mexico, Mikronesien, Moldawien (nur biometrische Pässe), Mongolei, Montenegro, Nauru, Niederlande, Niue, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Palau, Panama, Paraguay, Peru, Philipinen, Polen, Portugal, San Marino, Serbien, Singapur, Rumänien, Russische Föderation, Slowakei, Slowenien, Südafrika, Südkorea, Spanien, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Surinam, Swasiland, Schweden, Schweiz, Taiwan, Tonga, Trinidad & Tobago, Tschechische Republik, Ukraine, Ungarn, Uruguay, USA, Vanuatu, Weißrussland, Zentralfrikanische Republik, Zypern.

     
  • Bürger anderer Staaten

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    Staatsbürger, deren Heimatland nicht oben genannt wurde, müssen für die Einreise nach Israel zuvor ein Visum beantragen.

     

    Für die Beantragung müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

     

    ·         Ein ausgefülltes ANTRAGSFORMULAR A

    ·         1 aktuelles Passfoto in der Größe 5 x 5 cm (amerikanisches Format).

    Auf die Rückseite bitte den Namen schreiben.

    ·         Ein Original-Reisepass, der am Einreisetag noch mindestens 3 Monate gültig ist.

    oder:

    Ein Reisedokument, das bei der Einreise noch mindestens 12 Monate gültig ist.

    • ​Eine Kopie der Personalienseite des Reisepasses

    ·         Eine Kopie des Aufenthaltstitels mit einer Gültigkeit von 6 Monaten und eine Kopie des Zusatzblattes (grünes Faltblatt), falls vorhanden.

    ·         Nachweis einer Auslandskrankenversicherung

    ·         Eine Kopie der aktuellen Meldebescheinigung

    ·         Die vollständige Anschrift in Israel (einzutragen im Antragsformular):

    Entweder Hotelreservierung, Reservierung einer Ferienwohnung, oder bei Pauschal- oder Rundreisen eine Reisebestätigung mit dem Ablauf der Reise oder bei Privatadressen die vollständige Adresse.

    ·         Wenn in Israel private Personen besucht werden: Ein Einladungsschreiben plus eine Kopie des Passes oder Personalausweises der zu besuchenden Person.

    ·         Eine schriftliche Reservierung eines Hin- und Rückfluges. Eine Reservierung ist ausreichend! Ein Ticket muss nicht gekauft werden.

    ·         Einkommensnachweis: Verdienstbescheinigung, Gehaltsabrechnung, Lohnbescheinigung (kein Arbeitsvertrag!) / BWA oder Einnahmeüberschussrechnung oder letzter Steuerbescheid / Studienbescheid zusammen mit der Finanzierung des studentischen Aufenthaltes (z. B. Bafögbescheid, Stipendiennachweis, o. Ä.), etc.

    ·         Bei einem Anstellungsverhältnis: Eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers über den Urlaub.

    ·         24 € Bearbeitungsgebühr pro Pass

    ·         Einen mit 5 € frankierten und adressierten Rückumschlag (Empfehlung für A5 Größe)

     

    Wenn Sie in geschäftlichen Angelegenheiten nach Israel reisen, fügen Sie dem Antrag bitte zusätzlich ein Einladungsschreiben der Firma in Israel und ein Entsendungsschreiben der Firma, bei der Sie beschäftigt sind, bei.

     

    Für Kinder, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, und ein Visum benötigen, müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

    ·         Ausgefülltes Antragsformular

    ·         1 aktuelles Passfoto in der Größe 5 x 5 cm! (amerikanisches Format)

    ·         Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von 3 Monaten am Einreisetag

    ·         Aufenthaltstitel mit einer Gültigkeit von 6 Monaten

    ·         Eine Kopie der Geburtsurkunde mit Apostille

    ·         Eine von beiden Eltern (oder dem Erziehungsberechtigten) unterschriebene EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG für die Ausstellung des Visums. Entweder von beiden Eltern hier im Konsulat unterschrieben, oder beim Notar – dann muss das Dokument noch mit einer Apostille beglaubigt werden. Erfragen Sie beim Notar, wo Sie die Apostille erhalten.

    ·         Kopie des Passes der Mutter und des Vaters mit erkenntlicher Unterschrift.

    ·         Evtl. Sorgerechtsbescheinigung / Scheidungsurkunde mit Vermerk über das Sorgerecht, o. Ä.

    ·         24 € Bearbeitungsgebühr pro Pass - die Bezahlung erfolgt vor Ort mit EC-Karte, Kreditkarte oder in Bar

    ·         Einen mit 5 € frankierten und adressierten Rückumschlag

     

     

    Für deutsche Staatsbürger, die vor 1928 geboren sind, für türkische Staatsbürger mit türkischem Pass und für moldawische Staatsbürger (nicht biometrischer Pass) ist die Bearbeitung kostenfrei.

     

    Chinesische Staatsbürger müssen zusätzlich DIESES FORMULAR unterschrieben einreichen.

     

    Bürger arabischer Länder, sowie MalaysiaPakistan, Venezuela und Indonesien müssen den Visaantrag persönlich im Konsulat einreichen. Hier müssen ANTRAGSFORMULAR B und ANTRAGSFORMULAR C​ ausgefüllt werden. Bitte keine Flüge reservieren! Nur den gewünschen Reisetermin im Formular eintragen. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 30 Arbeitstage.

    Bitte übersenden Sie uns ca. 1 Woche vor Ihrem Termin Ihre vollständigen Antragsunterlagen und das Datum des Termins per E-Mail an: consular1@berlin.mfa.gov.il   ​

  • Zehn-Jahres-Visa

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    Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich ein Visum mit einer Gültigkeit bis zu 10 Jahren auszustellen. Die Voraussetzung hierfür ist:

     

    -          Der Antragsteller muss die Berechtigung auf das „Recht zur Rückkehr nach Israel“ besitzen.

    -          Der Antragsteller muss Verwandte 1. Grades in Israel haben.

    -          Der Reisepass muss über eine entsprechende Gültigkeit verfügen.

    -          Der Antragsteller muss Israel schon einmal zuvor besucht haben.

    -          Die entsprechenden Unterlagen müssen vorliegen.

     

    Dies sieht im Einzelnen vor, dass zusätzlich zu den benötigten Unterlagen zur Beantragung eines Visums folgende Dokumente Eingereicht werden müssen:

    ·     Eine Bescheinigung der Sochnut (Jewish Agency for Israel), dass der Antragsteller aliyahberechtigt ist.

    ·     Ein Einladungsschreiben des Verwandten in Israel.

    ·     Eine Kopie des Passes oder Personalausweises des Verwandten in Israel.

    ·     Beweise für den Verwandtschaftsgrad 1. Grades, z. B. Geburtsurkunden mit Apostille.

    ·     Eine aktuelle Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer jüdischen Gemeinde (nur wenn vorhanden. 

  • Kontakt in Visafragen

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