Überführung zur Bestattung in Israel

Überführung eines Verstorbenen

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    Ein Verstorbener kann nach Israel überführt werden, nur wenn der Tod entweder vor weniger als 30 Tagen oder vor mindestens einem Jahr geschehen ist. Die Überführung von Aschen ist nicht genehmigungspflichtig.  
    Für die Genehmigung einer Überführung nach Israel werden von uns folgende Unterlagen benötigt: 
    - Ausgefüllter Antrag auf Überführung
     - Leichenpass des Verstorbenen
    - Sterbeurkunde des Verstorbenen oder vorläufiges Dokument
    - Todesschein (nicht vertraulicher Teil) oder amtsärztliches Attest zur Todesursache
    - Bestätigung des Bestatters über die ordnungsgemäße Einsargung des Verstorbenen
    - Bestätigung über die Konservierung des/der Verstorbenen (hierbei muss angegeben werden, ob mit 30 kg Trockeneis, Injektion oder Einbalsamierung)
    - Bestätigung des israelischen Bestatters über die Begräbnisstelle in Israel
    - Flugnummer und Flugzeiten der geplanten Überführung
    - Kopie des Reisepasses oder Personalausweises des Verstorbenen
    Eine Bestätigung über die Tahara (religiöse Waschung) kann beigefügt werden, ist aber nicht zwingend notwendig.

    Die Gebühr beträgt zur Zeit 14 €.

    Bitte bezahlen Sie die Gebühr per Kreditkarte unter Anwendung des Bezahlformulares

    Die Erlaubnis der Überführung übersenden wir Ihnen nach der Prüfung der Unterlagen in unserem Hause. 

    Unter dem nachfolgenden Link können Sie Bestattungsunternehmen finden, die mit einer Überführung nach Israel vertraut sind: https://embassies.gov.il/berlin/ConsularServices/Formulare/Bestattung.pdf​