Ein israelischer Staatsbürger, der sich länger als 45 Tage im Ausland aufhält, muss sich bei der israelischen Vertretung anmelden, in deren Verantwortungsbereich er sich aufhält.
Ein israelischer Staatsbürger, der sich länger als ein Jahr im Ausland aufhält, hat sich einmal jährlich in der Vertretung zu melden (siehe Anweisung zur Meldepflicht, die auf der Innenseite des hinteren Einbandes des Passes abgedruckt ist).
Das Formular ist auszufüllen und per Fax an die Konsularabteilung in der Vertretung zu schicken (für Empfangsbestätigung des Fax siehe Abschnitt Allgemeine Informationen).