Nichtdeutsche Staatsbürger

Nichtdeutsche Staatsbürger

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    Wichtige Informationen:

    Die israelische Bevölkerungs- und Einwanderungsbehörde führt das ETA-IL-System ein: Besucher aus von der Visumpflicht befreiten Ländern können eine Reisegenehmigung beantragen. Berechtigte können nach Israel reisen und sich dort höchstens 90 Tage aufhalten.

    Ab dem 1. Juni 2024 wird das ETA-IL-System als Pilotprogramm nur für Inhaber amerikanischer und deutscher Pässe zur Antragstellung geöffnet. Während der Pilotphase ist die Antragstellung freiwillig und gebührenfrei.

    Das System wird am 1. Juli 2024 für Besucher aus allen von der Visumpflicht befreiten Ländern geöffnet.

    Alle notwendige Informationen finden Sie HIER --- learn-about – ETA-IL (piba.gov.il)

    HIER​ können Sie die Reisegenehmigung beantragen --- apply-for-an-eta-il-1 – ETA-IL (piba.gov.il)

    Bürger, die eine der nachfolgenden Staatsbürgerschaften besitzen und mit einem Nationalpass aus dem entsprechenden Land reisen dürfen ohne Visum nach Israel einreisen. 

    Albani​en, Andorra, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Belgien, Belize, Brasilien, Bulgarien, Chile, Cook Islands, Costa Rica, Dänemark, Deutschland (ab 1928 geborene), Dominica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Estland, Fidschi, Finnland, Frankreich, Georgien, Gibraltar, Grenada, Griechenland, Großbitannien, Guatemala, Haiti, Honduras, Hongkong, Irland, Island, Italien, Jamaika, Japan, Kanada, Kolumbien, Kroatien, Lettland, Lesotho, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Macao, Makedonien, Malawi, Malta, Mauritius, Mexico, Mikronesien, Moldawien (nur biometrische Pässe), Mongolei, Montenegro, Nauru, Niederlande, Niue, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Palau, Panama, Paraguay, Peru, Philipinen, Polen, Portugal, San Marino, Serbien, Singapur, Rumänien, Russische Föderation, Slowakei, Slowenien, Südafrika, Südkorea, Spanien, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Surinam, Swasiland, Schweden, Schweiz, Taiwan, Tonga, Trinidad & Tobago, Tschechische Republik, Ukraine, Ungarn, Uruguay, USA, Vanuatu, Weißrussland, Zentralfrikanische Republik, Zypern.


    Für die ganze Liste, schauen Sie HIER!


    Bitte beachten Sie, dass die Erteilung eines Visums Sie nicht automatisch zur Einreise nach Israel berechtigt. Die endgültige Kontrolle und Entscheidung erfolgt immer an der Grenzübergangsstelle durch die Grenzkontrollbehörden. Wenn die Einreise an der Grenze genehmigt wird, wird die Aufenthaltsdauer dann von den Behörden entschieden. Bitte beachten Sie den Eintrag auf der Eintrittskarte, die Sie bei Ihrer Ankunft erhalten.
     
  • Bürger anderer Staaten

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    Nichtdeutsche Staatsbürger, deren Heimatland nicht oben genannt wurde, müssen für die Einreise nach Israel ein Visum beantragen. 
    Bürger die ein Visum beantragen möchten, sollen einen Termin an den Konsulat vereinbaren. Um den Termin zu vereinbaren, sollen Sie uns die folgende Dokumente per Post als Einschreiben an Generalkonsulat des Staates Israel - Postfach 100855| 80082 München senden. ​

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Bearbeitung Ihres Antrags derzeit länger als eine Monat dauern kann!​

    Bitte beachten Sie dass für die Bürger der folgenden Staaten dauert die Bearbeitungszeit zusätlich 45 Tage ab dem Termindatum:  Ägypten, Jordanien, Tunesien, Marokko, Mauretanien, Kuwait, Oman, Bahrain, Saudi-Arabien, Katar, Afghanistan, Pakistan, Jemen, Sudan, Libyen, Somalia, Algerien, Mali, Malaysia, Indonesien, Südsudan​!

    Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • Ihr Reisepass in Original, der mindestens 6 Monate über den Visum Zeitraum hinaus gültig ist
    • eine Kopie des Auftenhaltstitels von Deutschland
    • 2 Photos 5 x 5 cm -  auf weißem Hintergrund mit sichtbarem Gesicht. Auf die Rückseite Vor- und Zuname schreiben​
    • Visum formular vollständig und persönlich unterschrieben
    Bitte beachten Sie dass die Bürger der folgenden Staaten müssen zusätlich den Antragsformular B ausfüllen:  Ägypten, Jordanien, Tunesien, Marokko, Mauretanien, Kuwait, Oman, Bahrain, Saudi-Arabien, Katar, Afghanistan, Pakistan, Jemen, Sudan, Libyen, Somalia, Algerien, Mali, Malaysia, Indonesien, Südsudan​.
    • eine schriftliche Erklärung des Reisegrundes / eine Bestätigung von den Reisepläne / weitere verfügbare Dokumente für den Antrag (
      Achtung! Wenn in Israel private Personen besucht werden: ein Einladungsschreiben plus eine Kopie des Passes oder Personalausweises der zu besuchenden Person​. 
      Wenn Sie in geschäftlichen Angelegenheiten nach Israel reisen, fügen Sie dem Antrag bitte zusätzlich ein Einladungsschreiben der Firma in Israel und ein Entsendungsschreiben der Firma, bei der Sie beschäftigt sind, bei.
    • Reisekrankenversicherung gültig in Israel für die gesamte Dauer des Besuchs
    • Aufenthaltsbestätigung von Israel (Hotelbuchung, AirBNB. Mietvertrag, etc)​
    Entweder Hotelreservierung, Reservierung einer Ferienwohnung, oder bei Pauschal- oder Rundreisen eine Reisebestätigung mit dem Ablauf der Reise oder bei Privatadressen die vollständige Adresse​
    • Eine schriftliche Reservierung eines Hin- und Rückfluges. Eine Reservierung ist ausreichend! Ein Ticket muss nicht gekauft werden!
    • Arbeitsbestätigung der Arbeitsstelle des Bewerbers​
    • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für den ​Zweck des Besuchs in Israel: die Kontoauszüge der letzten drei Monaten
    • Nachweis von der Antragsgebührzahlung* (B2 - 24 euro) 

     *die Gebühr soll im Voraus an den Bankkonto von dem Konsulat bezahlt werden:

    Kontoinhaber: Generalkonsulat des Staates Israel

    Bank: Deutsche Bank München

    IBAN: DE33 7007 0024 0222 1554 01

    BIC: DEUTDEDBMUC (München)

    Verwendungszweck: Visum, Name, Passnummer​

     Zahlen Sie das Geld drei Tage im Voraus auf unser Konto ein, und fügen Sie  eine Kopie des Zahlungsbeleges bei! Bitte schicken Sie kein Bargeld und keine Schecks! Bitte schicken Sie kein Zahlungsformular! ​


    Bitte beachten Sie: Für vor 1928 geborene Deutsche und Bürger mit türkischem oder moldawischem (nicht biometrischem!) Reisepass ist die Beantragung eines Touristenvisums kostenfrei.


    Alle oben gennante Dokumente sollen Sie mit der Deutsche Post per Einschreiben an das Generalkonsulat des Staates Israel - Postfach 100855| 80082 München senden. 

    Bitte senden Sie keine Packungen oder Lieferungen mit UPS, DHL, Hermes oder andere Lieferservices! Die werden nicht akzeptiert sein.​

    Wenn Sie zum Termin im Konsulat kommen, sollten Sie folgende Unterlagen mitbringen:
        
    • Ihren Auftenhaltstitel von Deutschland im Original
    • Ihre vollständige Adresse​​, um das wir den Reisepass mit dem Visum zurücksenden können 
    • 5 euro BAR GELD für den Postversand*

    Das Visum könnte am selben Tag oder innerhalb der nächsten 14 Werktage ausgestellt werden. Sollte das Visum nicht vor Ort ausgestellt werden, wird es Ihnen per Post zugesandt. In diesem Fall muss Ihr Reisepass bis zum Abschluss des Verfahrens im Konsulat aufbewahrt werden.

    * Bitte beachten Sie dass für die Bürger der folgenden Staaten dauert die Bearbeitungszeit zusätlich 45 Tage ab dem Termindatum:  Ägypten, Jordanien, Tunesien, Marokko, Mauretanien, Kuwait, Oman, Bahrain, Saudi-Arabien, Katar, Afghanistan, Pakistan, Jemen, Sudan, Libyen, Somalia, Algerien, Mali, Malaysia, Indonesien, Südsudan​! Das bedeutet, dass das Visum könnte nicht vor Ort erstellt sein. Wenn es genehmigt ist, wird das Visum nach 45 Tage per Post zugesandt.

    Bitte beachten Sie, dass die Erteilung eines Visums Sie nicht automatisch zur Einreise nach Israel berechtigt. Die endgültige Kontrolle und Entscheidung erfolgt immer an der Grenzübergangsstelle durch die Grenzkontrollbehörden. Wenn die Einreise an der Grenze genehmigt wird, wird die Aufenthaltsdauer dann von den Behörden entschieden. Bitte beachten Sie den Eintrag auf der Eintrittskarte, die Sie bei Ihrer Ankunft erhalten.


    Für weitere Fragen, stehen wir Ihnen zur Verfügung:

    Tel.: +49 (0) 89543486527

  • Zehn-Jahres-Visa

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    Aufgrund eines Abkommens zwischen dem Staat Israel und der Wolksrepublik China können chinesische Staatsangehörige, die oft nach Israel reisen, ein Visum für einen längeren Zeitraum beantragen (bis zu maximal 10 Jahren, jedoch nicht länger als 6 Monate vor Ablauf des Passes). Die Gültigkeitsdauer hängt von der Entscheidung des Konsuls ab und erlaubt die mehrfache Einreise nach Israel, wobei die Anzahl und die Dauer der einzelnen Einreisen von der Grenzkontrollbehörde festgelegt werden.

    In diesem Fall müssen Sie auch diese Erklärung ausfüllen und in Ihrem Antrag erwähnen, dass Sie ein längeres Visum beantragen möchten. 
  • Langzeitvisum

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    Wenn Sie erstes Grad Verwandte in Israel haben, können Sie eine längere Visum beantragen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich ein Visum mit einer längeren Gültigkeit bis zu 3 Jahre auszustellen. Voraussetzung hierfür ist:
    • Der Antragsteller muss Verwandte erstes Grad (Eltern, Kindern, Geschwestern) in Israel haben 
    • Die entsprechenden Unterlagen um die Beziehung zu überprüfen (Geburtsurkunde von Antragsteller und von der Verwandte) müssen vorliegen. Sehr wichtig! Das Dokument sollte im Original entweder in Deutsch, Englisch oder Hebräisch vorliegen. Ist dies nicht der Fall, muss eine offizielle Übersetzung vorgelegt werden.
    • Der Pass muss eine entsprechende Gültigkeit besitzen​ - Das Visum könnte maximal gültig sein 6 Monate bevor der Ablauf des Passes, aber nicht längere als 3 Jahren.
    • Der Antragsteller muss Israel nachweislich schon einmal besucht haben​

    Die folgende Dokumente mussen eingereicht werden:

    • alle angefragte Dokumente für Nichtdeutsche Staatsbürger (sehen Sie Oben!)
    • eine Kopie des Reisepasses oder Personalausweises des Verwandten in Israel 
    • eine Nachweis der Beziehung (Kopie der Geburtsurkunde von Antragsteller und die Verwandte). Sehr wichtig! Das Dokument sollte im Original entweder in Deutsch, Englisch oder Hebräisch vorliegen. Ist dies nicht der Fall, muss eine offizielle Übersetzung vorgelegt werden.​
  • Minderjährigen Visum

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    Falls ein Visum für Minderjährigen beantragen möchten, werden folgende Dokumente zusätzlich benötigt:

    • Pass, Aufenthaltsgenehmigung, Fotos, Antragsformular, Flugreservierung wie oben bei "Nicht deutsche Staatsbürger" gennant ist
    • Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes
    • Eine von beiden Eltern (oder dem Erziehungsberechtigten) unterschriebene Einverständniserklärung, dass für das Kind ein Visum ausgestellt werden darf 
    • Kopie des Passes der Mutter / des Vaters mit erkenntlicher Unterschrift
    • oder Sorgerechtbescheinigung / Scheidungsurkunde, wo Sorgerecht vermerkt.

    Die oben genannten Bedingungen gelten für alle Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und unabhängig davon, ob die Kinder einen eigenen Reisepass haben oder im Reisepass der Eltern eingetragen sind.

    Beachten Sie bitte, dass ohne die notwendigen Unterlagen eine Visabeschaffung für Minderjährige nicht möglich ist!

    Für weitere Fragen, stehen wir Ihnen zur Verfügung:
    Tel.: +49 (0) 89543486527​
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