Allgemeine Informationen

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     Wichtige Information:


    ​Aufgrund der aktuelle Situation in Israel hat die Bevölkerungs- und Einwanderungsbehörde das Visum für alle Bürger, die sich mit einem legalen Visum in Israel aufhalten und deren Gültigkeit in den nächsten drei Monaten abläuft, bis zum 08.02.2024 verlängert. ​



    Grundsätzlich müssen Reisepässe eine Mindestgültigkeit von 3 Monaten am Tag der Ausreise von Israel vorweisen.

    Kinder mit deutscher Staatsbürgerschaft benötigen für die Einreise nach Israel einen Kinderreisepass mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten.​

    Fremdenpässe, Traveldocumente oder Reiseausweise müssen am Einreisetag mindestens 12 Monate gültig sein.


    Deutsche Staatsbürger, die nach 1928 geboren sind, benötigen kein Visum für eine Besuchsreise oder eine touristische Reise. Sie erhalten  bei der Einreise eine Einreisekarte und bei der Ausreise eine Ausreisekarte (Ein- und Ausreisestempel werden nicht in den Pass gestempelt).

    Bürger, die eine der nachfolgenden Staatsbürgerschaften besitzen und mit einem Nationalpass aus dem entsprechenden Land reisen dürfen ohne Visum nach Israel einreisen. 

    Albani​en, Andorra, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Belgien, Belize, Brasilien, Bulgarien, Chile, Cook Islands, Costa Rica, Dänemark, Deutschland (ab 1928 geborene), Dominica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Estland, Fidschi, Finnland, Frankreich, Georgien, Gibraltar, Grenada, Griechenland, Großbitannien, Guatemala, Haiti, Honduras, Hongkong, Irland, Island, Italien, Jamaika, Japan, Kanada, Kolumbien, Kroatien, Lettland, Lesotho, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Macao, Makedonien, Malawi, Malta, Mauritius, Mexico, Mikronesien, Moldawien (nur biometrische Pässe), Mongolei, Montenegro, Nauru, Niederlande, Niue, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Palau, Panama, Paraguay, Peru, Philipinen, Polen, Portugal, San Marino, Serbien, Singapur, Rumänien, Russische Föderation, Slowakei, Slowenien, Südafrika, Südkorea, Spanien, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Surinam, Swasiland, Schweden, Schweiz, Taiwan, Tonga, Trinidad & Tobago, Tschechische Republik, Ukraine, Ungarn, Uruguay, USA, Vanuatu, Weißrussland, Zentralfrikanische Republik, Zypern.


    Für die ganze Liste, schauen Sie HIER!

    Bürger die ein Visum beantragen möchten, sollen einen Termin an den Konsulat vereinbaren. Alle Informationen um ein Visum zu beantragen finden Sie HIER!


    Bitte beachten Sie: Für vor 1928 geborene Deutsche und Bürger mit türkischem oder moldawischem (nicht biometrischem!) Reisepass ist die Beantragung eines Touristenvisums kostenfrei.​

    Ausgestellte Visa sind in der Regel vom Tag der Ausstellung an 3 Monate für die Einreise nach Israel gültig. Innerhalb dieser Gültigkeitsdauer darf der Reisende nach Israel einreisen. Die Visa enthalten in der Regel keine Angabe über die Aufenthaltdauer. Die Aufenthaltsdauer wird am Tag der Einreise durch die Einreisebehörde am Grenzübergang erteilt – in der Regel für 3 Monate. Bitte beachten Sie die Eintragung auf der Einreisekarte, die Sie bei der Einreise erhalten werden. 

    Beachten Sie bitte, dass die Ausstellung eines Visums nicht automatisch zur Einreise nach Israel berechtigt. Die endgültige Kontrolle und Entscheidung findet immer an der Grenzübergangsstelle statt.

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Bearbeitung Ihres Antrags derzeit länger als eine Monat dauern kann!​


    Informationen für deutsche Staatsbürger:

    Deutsche Staatsbürger, die nach 1928 geboren sind, benötigen kein Visum für eine Besuchsreise oder eine touristische Reise.

    Deutsche Staatsbürger, dürfen mit einem vorläufigen Reisepass ohne Visum nach Israel einreisen, wenn dieser ebenso wie ein National-Reisepass eine Mindestgültigkeit von 3 Monaten aufweist.

    Wenn nichtvisapflichtige Kinder nach Israel reisen, empfehlen wir die Mitnahme einer schriftlichen Erlaubnis in englischer Sprache des nichtreisenden Elternteiles zusammen mit einer Kopie des Passes oder Personalausweises des nicht reisenden Elternteiles und einer Kopie der Geburtsurkunde des Kindes. Diese Erlaubnis kann formlos ausgestellt sein und bedarf keiner weiteren Beglaubigung.

    Falls Sie eine Vorlage benötigen, finden Sie unter dem Begriff „Reisevollmacht“ im Internet verschiedenen Instiutionen, die eine solche Vorlage zur Verfügung stellen.

     
     
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