Registrierung von Kindern israelischer Staatsbürger

Registrierung von Kindern

  •   Eintragung eines Kindes, das israelischen Staatsbürgern im Ausland geboren wurde
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    Im Einwohnermeldegesetz, Paragraph 11, wird festgelegt: „Ein Einwohner, dem im Ausland ein Kind geboren wird, muss dem Urkundsbeamten innerhalb von 30 Tagen eine Mitteilung über die Meldedaten seines Kindes zukommen lassen.“


     

     
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  • Mitteilung über die Geburt eines israelischen Staatsbürgers im Ausland

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    Für die Anmeldung eines im Ausland geborenen Kindes israelischer Eltern ist ein Termin erforderlich.      
    Um ein im Ausland geborenes Kind israelischer Eltern anzumelden, sind folgende Dokumente notwendig:
    - Ausgefülltes Formular zur Registrierung eines Neugeborenen
    - Internationale Geburtsurkunde mit Apostille
    - Mutterpass
    - je nach den Besonderheiten des Einzelfalls können weitere Unterlagen erforderlich sein.
    Um einen Termin zu vereinbaren, bitte melden Sie sich an info@munich.mfa.gov.il .
  • Ausstellung eines Reisepasses für einen gerade registrierten Minderjährigen

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    Für die Ausstellung eines Reisepasses für einen Minderjährigen muss eines der israelischen Elternteile persönlich mit dem Kind bei dem diplomatischen/konsularischen Vertreter in der Vertretung erscheinen.

    Bitte beachten Sie, dass Reisedokumente für Minderjährige nur in Anwesenheit eines Elternteils ausgestellt oder verlängert werden können. Die Verlängerung eines Passes für einen Minderjährigen auf dem Postweg ist nicht möglich. 

    Das Verfahren der Ausstellung eines Reisepasses für einen Minderjährigen ist folgendes:

    - Ausfüllen des Antragsformulars für einen Reisepass
    - zwei Passbilder
    - Gebühr
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