Arbeitsvisum

Arbeitsvisum

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    Arbeitsvisa und Arbeitserlaubnisse können nicht direkt im Konsulat beantragt werden. Diese können nur durch den zukünftigen Arbeitgeber in Israel beim Innenministerium beantragt werden.

    Der Antrag wird in Israel bei den Büros der Bevölkerungs- und Einwanderungsbehörde über einen Arbeitgeber / ein Unternehmen / eine private Agentur (Arbeitsunternehmen) / ein Unternehmen, ein Sportteam in Israel, das beabsichtigt, den Bewerber einzustellen, eingereicht.

    Wenn der Antrag genehmigt wird, wird die Genehmigung über das konsularische System direkt an die israelische Vertretung weitergeleitet. Visa für die Personen, die vom Innenministerium in Israel eine Zusage zur Ausstellung eines Arbeitsvisums erhalten haben, wird dann im Konsulat ausgestellt.

    Um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren, bitten wir um vorherige Terminabsprache. Sie können sich unter der Telefonnummer 089 - 543486-527 oder per E-Mail consular2@munich.mfa.gov.il anmelden. 


    Zum Visa-Termin müssen folgende Dokumente mitgebracht werden:

    • Original-Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von 2 Jahren
    • ausgefülltes Antragsformular​​
    • Erklärung über die Abgabe von Fingerabdrücken​
    • 2 Photos – in der Größe 5 x 5 cm
    • Geburtsurkunde mit Apostille
    • Führungszeugniss (nicht älter als 6 Monate)​
    • Bestätigung medizinischer Tests (Tuberkulose, Gelbsucht, AIDS und allgemeine Blutuntersuchungen)

    Um das Visum in Ihrem Reisepass zu erhalten, benötigen Sie einen Termin im Konsulat. Sie können den Antrag auch durch einen Vertreter mit einer notariell beglaubigten Vollmacht stellen.

    Die Ausstellung des Visums erfolgt in der Regel am gleichen Tag, wenn Sie einen Termin vereinbaren. 

    Achtung dass die Einreise mit einem Arbeitsvisum über den Flughafen Ben Gurion in Tel Aviv erfolgen muss.

    Alle Mitarbeiter sind im Israel durch das Arbeitsgesetz geschützt. Eine Auflistung Ihrer Rechte und wichtigen Informationen finden Sie HIER


    Für weitere Fragen, stehen wir Ihnen zur Verfügung:

    E-mail: consular2@munich.mfa.gov.il 

    Tel.: +49 (0) 89543486527

     
     
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  • Experten Visum

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    Wenn Sie einen Experten sind und ein Experten Visum bekommen haben, die folgende Dokumente müssen zum Visa-Termin folgende Dokumente mitgebracht werden​:

    • Original-Reisepass mit einer Mindestgültigkeit vor 1 Jahr (für Bürger von Ländern, die eine diplomatische Vertretung in Israel haben, kann ein nur sechs Monate gültiger Reisepass ausreichen)
    • ausgefülltes Antragsformular​​
    • 2 Photos – in der Größe 5 x 5 cm
    • Führungszeugniss (nicht älter als 1 Jahr)​
    • hausärztliches Attest über den Gesundheitszustand des Antragstellers

    Die Folgenden gelten als Experten​:

    - ein Manager, ein leitender Vertreter oder ein vertrauter Mitarbeiter eines ausländischen Unternehmens oder eines internationalen Unternehmens
    - Ein leitender Mitarbeiter einer ausländischen Fluggesellschaft oder Reederei
    - Dozent oder Forscher oder Gast an einer Hochschule oder in Yad Vashem
    - Ein Forscher, der im Rahmen des EU-Rahmenprogramms beschäftigt ist, dem Israel beigetreten ist
    - ein lukrativer medizinischer Mitarbeiter oder ein Facharzt in einem Krankenhaus
    - Experten für Diamanten
    - Fotograf oder Auslandskorrespondent - ein Antrag ist ausschließlich über die Pressestelle der Regierung zu stellen und unterliegt einem besonderen Verfahren
    - Ausländischer Hochschulabsolvent in einem Hightech-Beruf
    - Ausländische Künstler mit internationalem Renommee auf ihrem Gebiet.

    ! Experten, die zu anerkannten Unternehmen in Israel kommen oder alternativ in anerkannten Unternehmen im Ausland arbeiten, müssen bei der Einreichung und Ausstellung des beantragten Visums nicht persönlich bei der Mission anwesend sein!

    Die Ausstellung des Visums erfolgt in der Regel am gleichen Tag, wenn Sie einen Termin vereinbaren. 

    Achtung dass die Einreise mit einem Experten Visum über den Flughafen Ben Gurion in Tel Aviv erfolgen muss.​

    Alle Mitarbeiter sind im Israel durch das Arbeitsgesetz geschützt. Eine Auflistung Ihrer Rechte und wichtigen Informationen finden Sie HIER


    Für weitere Fragen, stehen wir Ihnen zur Verfügung:

    E-mail: consular2@munich.mfa.gov.il 

    Tel.: +49 (0) 89543486527

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