Arbeitsvisa und Arbeitserlaubnisse können nicht direkt im Konsulat beantragt werden. Diese können nur durch den zukünftigen Arbeitgeber in Israel beim Innenministerium beantragt werden.
Der Antrag wird in Israel bei den Büros der Bevölkerungs- und Einwanderungsbehörde über einen Arbeitgeber / ein Unternehmen / eine private Agentur (Arbeitsunternehmen) / ein Unternehmen, ein Sportteam in Israel, das beabsichtigt, den Bewerber einzustellen, eingereicht.
Wenn der Antrag genehmigt wird, wird die Genehmigung über das konsularische System direkt an die israelische Vertretung weitergeleitet. Visa für die Personen, die vom Innenministerium in Israel eine Zusage zur Ausstellung eines Arbeitsvisums erhalten haben, wird dann im Konsulat ausgestellt.
Um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren, bitten wir um vorherige Terminabsprache. Sie können sich unter der Telefonnummer 089 - 543486-527 oder per E-Mail consular2@munich.mfa.gov.il anmelden.
Zum Visa-Termin müssen folgende Dokumente mitgebracht werden:
- Original-Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von 2 Jahren
- ausgefülltes Antragsformular
- Erklärung über die Abgabe von Fingerabdrücken
- 2 Photos – in der Größe 5 x 5 cm
- Geburtsurkunde mit Apostille
- Führungszeugniss (nicht älter als 6 Monate)
- Bestätigung medizinischer Tests (Tuberkulose, Gelbsucht, AIDS und allgemeine Blutuntersuchungen)
Um das Visum in Ihrem Reisepass zu erhalten, benötigen Sie einen Termin im Konsulat. Sie können den Antrag auch durch einen Vertreter mit einer notariell beglaubigten Vollmacht stellen.
Die Ausstellung des Visums erfolgt in der Regel am gleichen Tag, wenn Sie einen Termin vereinbaren.
Achtung dass die Einreise mit einem Arbeitsvisum über den Flughafen Ben Gurion in
Tel Aviv erfolgen muss.
Alle Mitarbeiter sind im Israel durch das Arbeitsgesetz geschützt. Eine Auflistung Ihrer Rechte und wichtigen Informationen finden Sie HIER!
Für weitere Fragen, stehen wir Ihnen zur Verfügung:
E-mail: consular2@munich.mfa.gov.il
Tel.: +49 (0) 89543486527