Wichtige Information:
Aufgrund der aktuelle Situation in Israel hat die Bevölkerungs- und Einwanderungsbehörde das Visum für alle Bürger, die sich mit einem legalen Visum in Israel aufhalten und deren Gültigkeit in den nächsten drei Monaten abläuft, bis zum 08.02.2024 verlängert.
Achtung! Nach den Regelungen ist die Gültigkeit des Visums an die Studienzeiten verbunden. Das Visum kann maximal zwei Wochen vor Studienbeginn und bis zu zwei Wochen nach Studienende gültig sein (die Studiendaten werden genau so berechnet, wie sie im Einladungsschreiben erscheinen).
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Studierende, die an einer israelischen Universität eingeschrieben sind, und dort studieren werden, müssen vor der Einreise nach Israel über ein Studentenvisum verfügen. Das Studentenvisum muss vorab in Deutschland beantragt werden.
Für Wissenschaftler oder Gastwissenschaftler muss die Universität in Israel zuvor ein Visum beim israelischen Innenministerium beantragen.
Um ein Studentenvisum für Israel austellen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Ihren Reisepass im Original, der bei der Einreise mindestens noch 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist
- Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland mit einer entsprechenden Gültigkeit (nur für nichtdeutsche Staatsbürger)
- Antragsformular (siehe link unten) vollständig und persönlich unterschrieben
- zwei aktuelle Passfotos (5 x 5 cm! - "amerikanisches Format") – auf die Rückseite Vor- und Nachname schreiben und bitte nicht aufkleben
- eine Fotokopie der Einladung (Acceptance Letter) der Universität in Israel mit Zeiten des Studiums
Achtung! Nach den Regelungen ist die Gültigkeit des Visums an die Studienzeiten verbunden. Das Visum kann maximal zwei Wochen vor Studienbeginn und bis zu zwei Wochen nach Studienende gültig sein (die Studiendaten werden genau so berechnet, wie sie im Einladungsschreiben erscheinen). Die Gültigkeit des Visums ist auch mit der Krankenversicherung und dem Unterkunftsnachweis verbunden. Die Reisekrankenversicherung und Unterkunft Reservierung sollten ab den gleichen Tag gültig sein!
Wenn Sie vor Beginn Ihres Studiums in Israel für einen Sprachkurs oder einen anderen von Ihrer Universität geforderten Kurs eingeschrieben sind, legen Sie bitte den Zulassungsbescheid für den oben genannten Kurs vor, damit er auf Ihre "Studiumzeit" angerechnet werden kann.
- eine Kopie der Geburtsurkunde des Antragstellers
- Kopie des Passes oder Personalausweises beider Eltern
- eine Krankenversicherung gültig in Israel
- eine Nachweis über Unterkunft in Israel (Mietvertrag/ Reservierung/ Wohnheimplatz Bestätigung) mindestens für den ersten Monat
- einen schriftlichen Nachweis über die Finanzierung des Lebensunterhaltes während des Aufenthaltes in Israel, wie Stipendienzusage mit Höhe des Stipendiums, Bankguthaben – vollständige Kontoauszüge der letzten 3 Monate, schriftliche Bürgschaft mit Pass- oder Personalausweiskopie
des Bürgen und seine letzte drei Kontoauszüge)
- Nachweis von der Antragsgebührzahlung (A2 - 48 euro)* und Postgebührenzahlung* (5 euro für Post Versand) . Zahlen Sie das Geld drei Tage im Voraus auf unser Konto ein, und fügen Sie eine Kopie des Zahlungsbeleges bei
- Ihre vollständige Adresse, um das wir den Reisepass mit dem Visum zurücksenden können
*die beide Gebühren sollen im Voraus an den Bankkonto von dem Konsulat bezahlt werden:
Kontoinhaber: Generalkonsulat des Staates Israel
Bank: Deutsche Bank München
IBAN: DE33 7007 0024 0222 1554 01
BIC: DEUTDEDBMUC (München)
Verwendungszweck: Visum, Name, Passnummer
Bitte schicken Sie kein Bargeld und keine Schecks! Bitte schicken Sie kein Zahlungsformular!
Alle oben gennante Dokumente sollen Sie mit der Deutsche Post an das Generalkonsulat des Staates Israel - Postfach 100855| 80082 München senden.
Bitte senden Sie keine Packungen oder Lieferungen mit UPS, DHL, Hermes oder andere Lieferservices. Die werden nicht akzeptiert sein.
Für den Standard-Visumantrag beträgt die Bearbeitungszeit derzeit 14 Werktage.
Bitte beachten Sie, dass die Erteilung eines Visums Sie nicht automatisch zur Einreise nach Israel berechtigt. Die endgültige Kontrolle und Entscheidung erfolgt immer an der Grenzübergangsstelle durch die Grenzkontrollbehörden. Wenn die Einreise an der Grenze genehmigt wird, wird die Aufenthaltsdauer dann von den Behörden entschieden. Bitte beachten Sie den Eintrag auf der Eintrittskarte, die Sie bei Ihrer Ankunft erhalten.
Für weitere Fragen, stehen wir Ihnen zur Verfügung:
Tel.: +49 (0) 89543486527