Bestimmte Dienstleistungen des Konsulats erfordern die persönliche Anwesenheit des Antragsstellers. Diese sind:
1. Erstmalige Beantragung eines Reisedokumentes – in jedem Alter! (In den meisten Fällen ist dies nach der Registrierung der Geburt eines israelischen Staatsbürgers im Ausland der Fall.)
2. Behandlung der Pässe von Minderjährigen (egal, ob es sich um den ersten Pass, einen Folgepass oder die Verlängerung eines bestehenden Passes handelt)
3. Beantragung eines Reisedokumentes als Ersatz für ein Dokument, das verloren gegangen, gestohlen oder zerstört ist.
4. Bei Benachrichtigung des Konsulates über die Geburt eines israelischen Staatsbürgers im Ausland.
5. Bei Benachrichtigung des Konsulates über Veränderungen des Personenstandes.
6. Bei Beantragung der Namenswahl oder Namensänderung
7. Bei Beantragung der Ausbürgerung
8. Für die Durchführung notarieller Aufgaben
9. Für Befragungen/Anhörungen