Dokumente von Behörden

Dokumente von Behörden

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  • Anfragen wegen Informationen aus dem Einwohnermelderegister des Staates Israel

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    Die Vertretungen Israels im Ausland gewähren den Bürgern Israels und/oder Bewohnern Israels, die sich im Ausland aufhalten, einen Teil der Dienstleistungen, wodurch sie durch das Einwohnermeldegesetz 1965, Namensgesetz 1956 und das Gesetz über das Strafregister und die Rehabilitation von Straftätern - 1981 verpflichtet sind.
     

     
  • Anträge auf Erhalt eines Auszugs aus dem Einwohnermelderegister / Geburtsurkunde / Sterbeurkunde / Formular zur Registrierung von Ein- und Ausreisen

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    Um eines der oben in der Überschrift aufgeführten Dokumente zu erhalten, ist ein Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung aus dem Einwohnermelderegister zu stellen. Dieser Service ist nicht mit der Zahlung einer Gebühr verbunden, es sei denn, es besteht die Notwendigkeit einer Apostillenbeglaubigung.
     
    Wenn die Notwendigkeit besteht, eine Geburtsurkunde zu erhalten, die in die englische Sprache übersetzt ist, muss man den Antrag dafür im Voraus stellen.
    Ob die Urkunde nach vier bis sechs Wochen eingegangen ist, ist bei der Konsularabteilung in der Vertretung zu klären.

    NEU! Ab sofort ist es möglich, eine digitale zweisprachige Geburtsurkunde auszustellen. Die digitalen Urkunden sind digital signiert und werden sofort als Datei auf dem Mobiltelefon/Computer ausgestellt. Sie sind online auf der Website der Behörde für Bevölkerung und Einwanderung verfügbar und können für alle Familienmitglieder ersten Grades beantragt werden. 
    Dieser Schritt, der unter der Leitung der Abteilung für Registrierung und Biometrie und der Abteilung für digitale Technologien der Bevölkerungs- und Einwanderungsbehörde unternommen wurde, ist eine direkte Fortsetzung zweier digitaler Zertifikate, die in den letzten Monaten eingeführt wurden: eine normale Geburtsurkunde und eine Sterbeurkunde. 

    Weitere Informationen finden Sie direkt auf der Website der Bevölkerungs- und Einwanderungsbehörde oder unten folgenden Link:
    https://www.gov.il/he/pages/birth_certificate_he_en





  • Urkunde zur Bestätigung der israelischen Staatsbürgerschaft oder Nichtstaatsbürgerschaft

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    Durch § 15 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1952 (konsolidierte Fassung) ist ein israelischer Bürger dazu berechtigt, vom Innenminister ein Dokument zu erhalten, das seine israelische Staatsbürgerschaft bestätigt. Es besteht die Möglichkeit, ein Dokument in Hebräisch und in Englisch zu bekommen, auch über den Termin des Erhalts der Staatsbürgerschaft. Interessierte müssen das gesondert hervorheben.

    Manchmal verlangen die örtlichen Behörden eine Bestätigung der israelischen Staatsbürger-schaft von jemandem, der sich an sie wendet und geben sich nicht mit der Vorlage eines gültigen israelischen Reisepasses zufrieden. Um ein Dokument zu erhalten, worin die israelische Staatsbürgerschaft oder Nichtstaatsbürgerschaft direkt vom israelischen Innenministerium bezeugt wird, ist ein Antragsformular auf ein Dokument auszufüllen, das die israelische Staatsbürgerschaft bestätigt und per Post an uns zu schicken unter Beifügung einer Fotokopie des Personalausweises oder des Reisepasses des Antragstellers. Dem Antrag ist die Gebühr beizufügen.

    Ein wichtiger Hinweis – in dem Formular sind alle Felder auszufüllen. Durch die nicht relevanten Felder kann man eine Linie ziehen, um zu bestätigen, dass sie nicht zutreffend sind und daher nicht ausgefüllt wurden.

    Die geschätzte Wartezeit beträgt acht bis zehn Wochen.
     
     
     

     
  • Beantragung eines Führungszeugnisses

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    Jemand, der sich für eine bestimmte Zeit in Israel aufgehalten hat und von den Behörden eines anderen Staates oder durch eine fremde Institution dazu aufgefordert wird, ein Zeugnis über das Fehlen von Eintragungen im Strafregister/eines anhängigen Strafverfahrens (Führungszeugnis) vorzulegen, kann über die israelische Vertretung einen Antrag an die israelische Polizei zu stellen. Dem Gesetz gemäß wird dieses Zeugnis nicht dem Antragsteller übergeben, sondern an die Behörde, die es angefordert hat. Das Zeugnis wird von der israelischen Polizei ausgestellt.

    Folgende Unterlagen mussen eingeveidt wereu::
    Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular auf ein Führungszeugnis
    Fotokopie des Reisepasses des Antragstellers
    Vollständige Angaben über die anfordernde Behörde, ebenso wie den Namen der Kontaktperson
    Gebühr, sofern eine Apostillenbeglaubigung erforderlich ist.

    Das Zeugnis wird nach vier bis sechs Wochen nach Antragstellung in der Vertretung eintreffen und wird direkt per Einschreiben an die anfordernde Einrichtung weitergeleitet. Nach vier Wochen Wartezeit ist es möglich, sich telefonisch bei der Konsularabteilung in der Vertretung nach dem Stand der Bearbeitung zu erkundigen.

    Sofern eine Übersetzung des Zeugnisses in die örtliche Sprache erforderlich ist, siehe die Übersetzerliste im Abschnitt Allgemeine Hinweise und Aufgaben.
     
  • Antrag auf Feststellung einer Adresse

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    Jemand, der den Wunsch hat, die Adresse eines anderen, der in Israel gemeldet ist, zu erfahren, oder der wünscht, den genauen Namen der in Israel gemeldeten Person in Erfahrung zu bringen, reicht das Formular „Antrag auf Adressenfeststellung“ in zwei Exemplaren ein.
     
     
    Der Service ist mit der Zahlung einer Gebühr verbunden.
     
     

     
  • Informationen über einen Reisenden

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    Um Informationen über einen Reisenden zu erhalten, fülle man das entsprechende Formular aus und reiche es unterschrieben beim Konsulat ein. Die Anfrage wird dann an die zuständigen Behörden in Israel weitergeleitet.

    Formular zum Herunterladen