Allgemeine Hinweise und Aufgaben
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Hinweis an alle Besucher des Konsulats:
Aus Sicherheitserwägungen ist es nicht möglich, persönliche Gegenstände in die Vertretung hinein zu bringen, einschließlich Handtaschen, Handys und elektronischer Geräte.
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Bitte senden Sie uns unter keinen Umständen Bargeld per Post!
Da wir Barzahlungen nicht akzeptieren können, werden Anträge mit Bargeld unbearbeitet zurückgesandt.
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Allgemeine Hinweise
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Aus Sicherheitsgründen ist es nicht gestattet, elektronische Geräte, einschließlich Laptops, Tablet-Computer oder Mobiltelefone in das Botschaftsgebäude hineinzunehmen.
b. Öffentliche Sprechstunden des Konsulardienstes
Montags bis Donnerstags: 09.30 – 12.30 Uhr
Freitags: 09.30 – 12.00 Uhr
c. Telefonische Sprechzeiten des Konsulardienstes
Montags bis donnerstags: 14.00 – 16.00 Uhr
Freitags: 12.00 – 13.00 Uhr
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Geltendes Recht
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Das Konsulat befindet sich in München, und es gilt deutsches Recht.
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Instruktionen
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Sicherheitsanweisungen für Besucher des Konsulardienstes in den Büros der Vertretung
1. Besucher sollen sich einfinden mit einem Identifizierungsdokument mit Foto, Schreibutensilien und den für die konsularische Abfertigung relevanten Dokumenten.
2. Es ist einzukalkulieren, dass jede/r Besucher/in gebeten wird, eine Sicherheitskontrolle zu durchlaufen, er/sie selbst und seine/ihre Sachen.
3. Aus Sicherheitserwägungen ist es nicht möglich, persönliche Gegenstände in die Vertretung hinein zu bringen, einschließlich Handtaschen, Handys und elektronische Geräte.
4. Man kann die Vertretung nicht mit Speisen und/oder Getränkeflaschen oder – behältern betreten.
5. Die Sicherheitsanweisungen der Vertretung gelten für diejenigen, die sich im Warteraum des Konsulats befinden. Man muss jederzeit den Anweisungen der Sicherheitsmannschaft der Vertretung Folge leisten.
Bitte ergänzen Sie auf Formularen Ihre Mailadresse, damit wir bei möglichen Nachfragen schnell und direkt mit Ihnen Kontakt aufnehmen können.
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GovXParagraph6
Grundlegende gesetzliche Bestimmungen des Staates Israel, auf denen die konsularische Tätigkeit im Ausland beruht
Rückkehrgesetz von 1950 – über alle Änderungen, die im Laufe der Jahre eingeführt wurden.
Gesetz über die Einreise nach Israel von 1952 - über alle Änderungen, die im Laufe der Jahre eingeführt wurden.
Staatsbürgerschaftsgesetz von 1952 - über alle Änderungen, die im Laufe der Jahre eingeführt wurden.
Passgesetz von 1952 - über alle Änderungen, die im Laufe der Jahre eingeführt wurden.
Namensgesetz von 1956 - über alle Änderungen, die im Laufe der Jahre eingeführt wurden.
Einwohnermeldegesetz von 1965 - über alle Änderungen, die im Laufe der Jahre eingeführt wurden.
Notariatsgesetz von 1976 - über alle Änderungen, die im Laufe der Jahre eingeführt wurden.
Gesetz über den Sicherheitsdienst (Verbundene Fassung) von 1986 und die Berechtigung, es im Ausland anzuwenden - über alle Änderungen, die im Laufe der Jahre eingeführt wurden.
Gesetz über das Strafregister und das Rückkehrerstatut von 1981 - über alle Änderungen, die im Laufe der Jahre eingeführt wurden.
Man kann sich über die verschiedenen Gesetz auf der Website des Innenministeriums informieren unter: http://www.moia.gov.il (Bei der Suche ist das Wort „Gesetze“ einzugeben).
Jewish Agency
Hier erhalten Sie Informationen über die Hauptbüros der Jewish Agency weltweit
Hier die Telefonnummern der Büros der Jewish Agency in Deutschland:
in Berlin: 030-8819425
in Frankfurt: 069-9433340
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