Überführung eines Verstorbenen
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Ein Verstorbener kann nach Israel überführt werden, nur wenn der Tod entweder vor weniger als 30 Tagen oder vor mindestens einem Jahr geschehen ist. Die Überführung von Aschen ist nicht genehmigungspflichtig.
Für die Genehmigung einer Überführung nach Israel werden von uns folgende Unterlagen benötigt:
- Sterbeurkunde des Verstorbenen oder vorläufiges Dokument
- Todesschein (nicht vertraulicher Teil) oder amtsärztliches Attest zur Todesursache
- Bestätigung des Bestatters über die ordnungsgemäße Einsargung des Verstorbenen
- Bestätigung über die Konservierung des/der Verstorbenen (hierbei muss angegeben werden, ob mit 30 kg Trockeneis, Injektion oder EInbalsamierung)
- Bestätigung des israelischen Bestatters über die Begräbnisstelle in Israel
- Flugnummer und Flugzeiten der geplanten Überführung
- Kopie des Reisepasses oder Personalausweises des Verstorbenen
Eine Bestätigung über die Tahara (religiöse Waschung) kann beigefügt werden, ist aber nicht zwingend notwendig.
Die Beglaubigung der Überführungspapiere kostet 14 €, die Sie bitte auf folgendes Konto, unter Angabe des Verwendungszwecks, überweisen möchten:
Botschaft des Staates Israel
Deutsche Bank
IBAN: DE 47 1007 0000 0067 6114 00
BIC: DEUTDEBBXXX
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag eine Kopie Ihres Zahlungsbelegs bei.
Die Erlaubnis der Überführung übersenden wir Ihnen nach der Prüfung der Unterlagen in unserem Hause.
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