Im Einwohnermeldegesetz, Paragraph 11, wird festgelegt: „Ein Einwohner, dem im Ausland ein Kind geboren wird, muss dem Urkundsbeamten innerhalb von 30 Tagen eine Mitteilung über die Meldedaten seines Kindes zukommen lassen.“
Für die Anmeldung eines im Ausland geborenen Kindes israelischer Eltern ist ein Termin erforderlich. Um ein im Ausland geborenes Kind israelischer Eltern anzumelden, sind folgende Dokumente notwendig: - Ausgefülltes Formular zur Registrierung eines Neugeborenen - Internationale Geburtsurkunde mit Apostille - Mutterpass - je nach den Besonderheiten des Einzelfalls können weitere Unterlagen erforderlich sein. Um einen Termin zu vereinbaren, bitte melden Sie sich an info@munich.mfa.gov.il .