Regelmäßig aktualisieren wir die
auf
unserer Internetseite eingestellte Quellensammlung mit Definitionen,
politischen Ansätze, pädagogischen Materialien und Programmen, Institutionen
und NGOs, Studien und Literatur, die sich mit Antisemitismus und insbesondere dem
Schwerpunkt des israelbezogenen Antisemitismus und Antizionismus befassen.
Neben weiteren neuen Hinweisen beinhaltet die Quellensammlung
nun auch die in der vergangenen Woche herausgegebene Broschüre
des Berliner Verfassungsschutzes, anhand derer deutlich wird, wie eng
Antisemitismus und Antiisraelismus und Demokratie- und Verfassungsfeindlichkeit
miteinander verbunden sind.
In der kostenlos bestell- und herunterladbaren Broschüre
werden die verschiedenen Entwicklungs- und Erscheinungsformen des
Antisemitismus seit 1945 und in den verschiedenen Spektren der heutigen Gesellschaft
Deutschlands ebenso wie die Aktivitäten und Mechanismen beschrieben, die
Verfassungsfeinde nutzen, um Vorurteile und Hass gegen Jüdinnen, Juden und den
Staat Israel zu schüren.
„Speziell im rechtsextremistischen und im islamistischen
Spektrum gehören Antisemitismus und Israelfeindschaft zum ideologischen
Kernbestand. Das stetige Bedienen judenfeindlicher Klischees, die Verbreitung
antisemitischer Verschwörungstheorien oder auch die Aufrufe zur Vernichtung
Israels sind die aktuellen Erscheinungsformen einer bereits seit Jahrhunderten
existierenden Judenfeindschaft. Verfassungsfeinde entwickeln und verbreiten auf
diese Weise Zerr- und Feindbilder von Jüdinnen und Juden, dem Judentum und dem
Staat Israel.
Vor allem über den als „legitime Kritik an Israel“
getarnten Antisemitismus suchen Verfassungsfeinde Anschluss an das
nicht-extremistische Spektrum. Dies ist in zweifacher Hinsicht eine Gefahr für
die freiheitliche Demokratie. Der Hass auf Israel geht Hand in Hand mit dem
Hass auf „die Juden“. Auf diese Weise wird eine ganze Gruppe von Menschen zum
Feindbild erklärt, entmenschlicht und herabgewürdigt. Ein Mechanismus, der mit
der im Grundgesetz verankerten Menschenwürde nicht vereinbar ist.“
Zum Aspekt der gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gedeckten
Meinungsfreiheit heißt es:
„Es gibt aber eben gerade kein Recht darauf, über
Vorurteile, Halbwahrheiten, Falschmeldungen und Verschwörungstheorien ein
Feindbild zu konstruieren, um in der Bevölkerung Ablehnung, Angst und Hass
gegenüber Juden und dem Staat Israel zu schüren. (...) Im Bereich des
israelbezogenen Antisemitismus kommt hinzu, dass sich Äußerungen, die den Staat
Israel delegitimieren und damit das Existenzrecht Israels verneinen, gegen den
Gedanken der Völkerverständigung und das friedliche Zusammenleben der Völker
(Art. 26 Abs. 1 GG) richten.“
Unsere Quellensammlung findet sich HIER
(Botschaft des Staates Israel, 02.07.2020)