„Antisemitismus ist verfassungsfeindlich“

„Antisemitismus ist verfassungsfeindlich“

  • icon_zoom.png
     copyright: @ Honestly Concerned
     
     
    ​Regelmäßig aktualisieren wir die auf unserer Internetseite eingestellte Quellensammlung mit Definitionen, politischen Ansätze, pädagogischen Materialien und Programmen, Institutionen und NGOs, Studien und Literatur, die sich mit Antisemitismus und insbesondere dem Schwerpunkt des israelbezogenen Antisemitismus und Antizionismus befassen.

    Neben weiteren neuen Hinweisen beinhaltet die Quellensammlung nun auch die in der vergangenen Woche herausgegebene Broschüre des Berliner Verfassungsschutzes, anhand derer deutlich wird, wie eng Antisemitismus und Antiisraelismus und Demokratie- und Verfassungsfeindlichkeit miteinander verbunden sind.

    In der kostenlos bestell- und herunterladbaren Broschüre werden die verschiedenen Entwicklungs- und Erscheinungsformen des Antisemitismus seit 1945 und in den verschiedenen Spektren der heutigen Gesellschaft Deutschlands ebenso wie die Aktivitäten und Mechanismen beschrieben, die Verfassungsfeinde nutzen, um Vorurteile und Hass gegen Jüdinnen, Juden und den Staat Israel zu schüren.

    „Speziell im rechtsextremistischen und im islamistischen Spektrum gehören Antisemitismus und Israelfeindschaft zum ideologischen Kernbestand. Das stetige Bedienen judenfeindlicher Klischees, die Verbreitung antisemitischer Verschwörungstheorien oder auch die Aufrufe zur Vernichtung Israels sind die aktuellen Erscheinungsformen einer bereits seit Jahrhunderten existierenden Judenfeindschaft. Verfassungsfeinde entwickeln und verbreiten auf diese Weise Zerr- und Feindbilder von Jüdinnen und Juden, dem Judentum und dem Staat Israel.

    Vor allem über den als „legitime Kritik an Israel“ getarnten Antisemitismus suchen Verfassungsfeinde Anschluss an das nicht-extremistische Spektrum. Dies ist in zweifacher Hinsicht eine Gefahr für die freiheitliche Demokratie. Der Hass auf Israel geht Hand in Hand mit dem Hass auf „die Juden“. Auf diese Weise wird eine ganze Gruppe von Menschen zum Feindbild erklärt, entmenschlicht und herabgewürdigt. Ein Mechanismus, der mit der im Grundgesetz verankerten Menschenwürde nicht vereinbar ist.“

    Zum Aspekt der gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gedeckten Meinungsfreiheit heißt es: 

    „Es gibt aber eben gerade kein Recht darauf, über Vorurteile, Halbwahrheiten, Falschmeldungen und Verschwörungstheorien ein Feindbild zu konstruieren, um in der Bevölkerung Ablehnung, Angst und Hass gegenüber Juden und dem Staat Israel zu schüren. (...) Im Bereich des israelbezogenen Antisemitismus kommt hinzu, dass sich Äußerungen, die den Staat Israel delegitimieren und damit das Existenzrecht Israels verneinen, gegen den Gedanken der Völkerverständigung und das friedliche Zusammenleben der Völker (Art. 26 Abs. 1 GG) richten.“


    Unsere Quellensammlung findet sich HIER​


    (Botschaft des Staates Israel, 02.07.2020)