Zwischenstand der Parlamentswahlen

Zwischenstand der Parlamentswahlen

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    Wahlzettel werden im Zentralen Wahlkomitee ausgezählt Wahlzettel werden im Zentralen Wahlkomitee ausgezählt copyright: Zentrales Wahlkomitee des Staates Israel
     
     
    ​Am 17. September haben ca. 69 Prozent der 6,3 Millionen wahlberechtigten israelischen Staatsbürger ihr demokratisches Recht zu wählen in Anspruch genommen und über die Zusammensetzung des israelischen Parlaments, der Knesset, entschieden. Das Zentrale Wahlkomitee hatte 32 Parteien und Wahllisten zur Wahl zugelassen. 

    Die Wahlen wurden entsprechend des Artikels 4 des Knesset-Gesetzes aus dem Jahr 1958 in „allgemeinen, nationalen, direkten, gleichberechtigten und geheimen Verhältniswahlen“ durchgeführt.

    Derzeit gibt es noch kein amtliches Endergebnis. Bislang wurden ca. 96 Prozent der Stimmen ausgezählt. Die Knesset hat 120 Sitze. Gegenwärtig hätte die Partei Kachol Lavan (Blau Weiß) unter dem Vorsitz von Benny Gantz 33 Sitze und die Likud-Partei unter Benjamin Netanyahu 32 Sitze. Die Vereinte Liste unter Ayman Odeh wurde drittgrößte Partei und erreichte 12 Sitze. Die Partei Israel Beitenu unter Avigdor Lieberman kommt nach aktuellem Stand der Auszählung auf neun Sitze in der Knesset – knapp doppelt so viele wie noch in den Wahlen im April. 

    Kachol Lavan                          25.92%

    HaLikud                                  25.14%

    Vereinte Liste                         10.50%

    Schas                                        7.46%

    Israel Beitenu                            6.99%

    Vereinigtes Thora-Judentum    6.08%

    Yamina                                       5.88%

    HaAvodah                                 4.80%

    Demokratische Union                4.34%


    Staatspräsident Reuven Rivlin wird nach dem offiziellen Endergebnis den Kandidaten mit den besten Erfolgsaussichten mit der Bildung einer Regierungskoalition beauftragen. Diese muss mindestens 61 der 120 Sitze im Parlament stellen. In der Regel wird der Vorsitzende der Partei mit den meisten Stimmen im Parlament mit der Regierungsbildung beauftragt. Dafür hat er oder sie zunächst 28 Tage Zeit, was um weitere 14 Tage verlängert werden kann. Sollte in dieser Zeit keine stabile Koalition zustande kommen, kann der Staatspräsident einen anderen Abgeordneten mit der Regierungsbildung beauftragen. 


    (Zentrales Wahlkomitee des Staates Israel, 19.9.19 / Times of Israel, 19.9.19) 


     
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