Im März 2003 wurde die US-Amerikanerin Rachel Corrie bei einem Einsatz der Israelischen Verteidigungsstreitkräfte durch eine israelische Planierraupe erfasst und tödlich verletzt. Die Eltern Corries hatten Klage gegen den Staat Israel eingelegt. In dieser Sache liegt nun eine Entscheidung des Bezirksgerichts Haifa vor, zu der die Staatsanwaltschaft Tel Aviv eine Stellungnahme herausgegeben hat.
In der Stellungnahme heißt es:
„Am Dienstag, den 28. August 2012, hat das Bezirksgericht Haifa einen Urteilsspruch in der Angelegenheit der Klage der Eltern von Rachel Corrie gegen das Verteidigungsministerium gefällt. In dem Urteil folgte Richter Oded Gershon der Argumentation der Staatsanwaltschaft (Bezirk Tel Aviv).
Der Tod von Rachel Corrie stellt zweifellos einen tragischen Unfall dar. Wie das Urteil klarstellt, war das Sichtfeld des Fahrers des Bulldozers und seines Kommandanten stark eingeschränkt, so dass es ihnen nicht möglich war, Corrie zu sehen. Daher wurden sie vom Vorwurf der Fahrlässigkeit freigesprochen.
Das Urteil beruht auf drei verschiedenen Untersuchungen, die dem Gericht durch die Staatsanwaltschaft vorgelegt wurden und deutlich machen, dass der Fahrer Rachel Corrie nicht hatte sehen und so auch den tragischen Unfall nicht hätte verhindern können. Darüber hinaus hat ein Experte, der für die Familie Corrie ausgesagt hat, festgestellt, dass der Fahrer Corrie aufgrund der Beschaffenheit des Fahrzeugs weder sehen konnte noch gesehen hat.
Zudem handelte es sich bei der Aktion, die in der Klage dargestellt worden war, nach allen Kriterien um eine „militärische Handlung im Kriegsverlauf“, so dass der Staat (in diesem Fall das Verteidigungsministerium) dafür nicht verantwortlich gemacht werden kann. Die Sicherheitskräfte an der Philadelphi-Passage waren 2003 dazu angehalten, jede Art von Arbeit auszuführen, die eine Platzierung von lebensgefährdenden Sprengstofffallen verhindern könnte. Keinesfalls stellten diese Arbeiten eine Bedrohung palästinensischer Häuser dar. Sie wurden unter höchster Vorsicht ausgeführt.“
(Außenministerium des Staates Israel, 28.08.12)
Eine Zusammenfassung der Urteilsbegründung auf Englisch finden Sie hier