Konsultationen vor der Beauftragung eines ausgewählten Kandidaten zur
Regierungsbildung finden in der Residenz des Präsidenten statt, nachdem die
Wahlergebnisse offiziell und endgültig sind, und werden dem Präsidenten vom
Vorsitzenden des Zentralen Wahlausschusses, dem Richter des Obersten
Gerichtshofs, Uzi Fogelman, laut Gesetz (Grundgesetz: Die Regierung (2001),
Abschnitt 11) acht Tage nach dem Wahltag vorgelegt.
Richter Fogelman wird voraussichtlich am Mittwoch, dem 31. März 2021, die Wahlergebnisse
an Präsident Rivlin übermitteln. Der Präsident hat dann sieben Tage Zeit, um
Konsultationen abzuhalten, eine Entscheidung zu treffen und einem
Knesset-Mitglied spätestens am Mittwoch, dem 7. April 2021, die Bildung einer
Regierung anzuvertrauen. Letzteres kann auch vor Ablauf des Zeitraums von
sieben Tagen erfolgen.
Fortsetzung des Prozesses nach dem Grundgesetz: Die Regierung (2001):
Das vom Präsidenten mit der Regierungsbildung beauftragte Knesset-Mitglied
hat 28 Tage Zeit, dies zu tun. Der Präsident ist berechtigt, diese Frist um bis
zu 14 Tage zu verlängern. Wenn die Frist, die einem Knesset-Mitglied zur
Regierungsbildung eingeräumt wurde, abgelaufen ist und die Regierungsbildung
nicht möglich ist; oder wenn das Knesset-Mitglied den Präsidenten darüber
informiert hat, dass die Regierungsbildung nicht möglich ist; oder wenn eine
Regierung vorgestellt wurde und die Knesset dieser nicht ihr Vertrauen ausgesprochen
hat, hat der Präsident zwei Möglichkeiten und muss innerhalb von drei Tagen eine
davon ergreifen:
1. Ein anderes Knesset-Mitglied, das den Präsidenten darüber informiert
hat, dass es bereit ist, die Aufgabe der Regierungsbildung zu übernehmen, mit
dieser Aufgabe betrauen. Dieses Mitglied der Knesset hat dann 28 Tage Zeit, um
eine Regierung zu bilden.
2. Den Sprecher der Knesset darüber informieren, dass er keine Möglichkeit
zur Regierungsbildung sieht.
Wenn der Präsident den Sprecher darüber informiert, dass er keine
Möglichkeit zur Regierungsbildung sieht; oder wenn er einem anderen Mitglied
der Knesset die Aufgabe übertragen hat, eine Regierung zu bilden, und auch
dieser Kandidat dazu nicht in der Lage ist; oder wenn dieses Mitglied der
Knesset den Präsidenten darüber informiert hat, dass er keine Regierung bilden
kann; oder wenn der Knesset eine Regierung vorgestellt wurde und diese ihr
Vertrauen nicht erhalten hat, kann eine Mehrheit der Knesset-Mitglieder – 61 an
der Zahl –schriftlich und innerhalb von 21 Tagen einen Antrag an den
Präsidenten stellen, ein anderes Mitglied der Knesset ihrer Wahl, welches
schriftlich zugestimmt hat, mit der Aufgabe der Regierungsbildung zu betrauen.
Wenn ein solcher Antrag beim Präsidenten eingereicht wird, muss der Präsident
dem ernannten Mitglied der Knesset innerhalb von zwei Tagen die Bildung einer
Regierung anvertrauen, und das von der Mehrheit der Knesset-Mitglieder ernannte
Mitglied der Knesset hat 14 Tage Zeit, dies zu tun.
Wenn ein solcher Antrag nicht von der Mehrheit der Knesset-Mitglieder
gestellt wurde; oder wenn das mit der Mehrheit der Knesset-Mitglieder ernannte
Knesset-Mitglied keine Regierung bildet; oder wenn sie den Präsidenten darüber
informieren, dass sie keine Regierung bilden können; oder wenn die Regierung
der Knesset vorgestellt wurde und ihr Vertrauen nicht gewonnen hat, wird die
Knesset als aufgelöst erachtet und es wird Neuwahlen zur Knesset geben.
(Amt des Staatspräsidenten, 21.03.2021)