Am 17. September entscheiden die knapp sechs Millionen wahlberechtigten
israelischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger über die Zusammensetzung der
nunmehr 22. Knesset – des Parlamentes des Staates Israel. 32 Parteien haben
beim Zentralen Wahlkomitee, unter Vorsitz des Richters Hanan Melcer, ihre
Kandidatenlisten eingereicht.
Die Wahlen werden entsprechend des Artikels 4 des Knesset-Gesetzes aus dem Jahr
1958 in „allgemeinen, nationalen, direkten, gleichberechtigten und geheimen
Verhältniswahlen“ durchgeführt.
Die Knesset ist mit 120 Abgeordneten ein relativ kleines Parlament –
umso mehr, wenn man sich vor Augen führt, dass etwa die Abgeordneten der
gegenwärtigen 21. Knesset sich auf ganze 11 Fraktionen verteilen. Diese
verhältnismäßig hohe Zahl von Fraktionen ist dem Umstand geschuldet, dass
Israel sich von Gründung an als pluralistischer Staat mit verschiedenen
gesellschaftlichen Strömungen sah. Darum wurde bewusst eine relativ niedrige
Hürde für den Einzug ins Parlament gewählt, um möglichst viele Gruppen repräsentiert
zu sehen. Allerdings wurde diese Hürde im Laufe der Jahre von ursprünglich 1%
auf mittlerweile 3,25% erhöht.
Die Knesset wird in allgemeinen Wahlen für eine Legislaturperiode von vier
Jahren gewählt. Es gilt ein reines Verhältniswahlreicht, das heißt alle Sitze
im Parlament werden rein über Listen vergeben, es gibt keine direkt gewählten
Kandidaten (wie etwa in Deutschland mit seiner Kombination aus Mehrheits- und
Verhältniswahlrecht). Dementsprechend existieren im engeren Sinne keine
Wahlkreise. Zwar können die Bürger lediglich jeweils in einem bestimmten
Wahllokal in ihrem Wohnort wählen, dies hat jedoch allein verwaltungstechnische
Gründe.
Das israelische Recht sieht keine Briefwahl oder Wahlen im Ausland vor, gewählt
wird also ausschließlich in Israel selbst. Ausgenommen hiervon sind Israelis,
die beispielsweise als Diplomaten im Ausland dienen.
Der Wahlvorgang selbst ist ausgesprochen „benutzerfreundlich“, auch für
Wählerinnen und Wähler, die nur begrenzte Kenntnisse des Hebräischen und Arabischen
haben. In der Wahlkabine liegen kleine Zettel, die jeweils für eine Partei
stehen und mit ein bis vier Buchstaben gekennzeichnet sind. Jede/r
Wahlberechtigte kann genau einen Zettel in einen leeren Umschlag legen, der
verschlossen und in die Wahlurne geworfen wird. Die Wahlkabinen sind den ganzen
Tag, von 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr geöffnet. Der Wahltag ist ein nationaler
Feiertag, an dem Schulen und andere öffentliche Einrichtungen geschlossen
bleiben.
Die erste Plenarsitzung des neu gewählten Parlaments wird vom
Staatspräsidenten eröffnet, die Knessetabgeordneten werden vereidigt und wählen
den Knessetvorsitzenden und seine Stellvertreter.
Der neue Ministerpräsident/die neue Ministerpräsidentin wird aus den Reihen der
Abgeordneten gewählt. Zunächst beauftragt der Staatspräsident, in diesen Fall
also Staatspräsident Reuven Rivlin, den oder die Kandidaten/in mit den besten
Erfolgsaussichten mit der Bildung einer Regierungskoalition, die mindestens 61
der 120 Sitze im Parlament stellen muss. In der Geschichte des Staates Israel
ist es bislang noch nicht vorgekommen, dass eine einzelne Partei genügend Sitze
für eine Regierung erhielt. In der Regel wird der oder die Vorsitzende der
Partei mit den meisten Stimmen im Parlament mit der Regierungsbildung
beauftragt. Dafür hat er oder sie zunächst 28 Tage Zeit, die um weitere 14 Tage
verlängert werden können. Sollte in dieser Zeit keine stabile Koalition
zustande kommen, kann der Staatspräsident eine/n andere/n Abgeordnete/n mit der
Regierungsbildung beauftragen.
Weitere Informationen zu den Wahlen und zum
Wahlvorgang finden Sie in englischer Sprache auf der Seite des Zentralen Wahlkomitees.