Die Bestimmungen für den
Lockdown und der damit verbundenen Ein- und Ausreisen von und nach Israel wurde
erweitert und gilt derzeit für alle Passagiere bis zum 06.03.2021.
Flüge während der
Schließung der Flughäfen in Israel:
Die
Luftverkehrsvorschriften wurden verlängert. Flüge von und nach Israel wird von
zwei Hauptzielen aus sein: Deutschland (Frankfurt) und USA (NY).
Die Flüge werden
abwechselnd von israelischen und ausländischen Unternehmen durchgeführt. Ein
interministerieller Ausschuss für die Genehmigung von Flügen unter der Leitung
des Generaldirektors des Ministeriums für Transport, berät sich täglich und beschließt
Genehmigungen und Verschiebung von Flügen.
Landübergänge:
Israels Landübergänge
sind gesetzlich und behördlich geschlossen.
Grenzübergang Allenby
Bridge:
Der Grenzübergang wurde
aufgrund einer allgemeinen Anordnung geschlossen.
Pro Tag dürfen aber 500 –
600 palästinensische Bürger über diesen Grenzübergang ein- und ausreisen.
Ausländische Bürger dürfen Israel ohne besondere Genehmigung über diesen
Grenzübergang verlassen. Um von dort nach Jordanien einzureisen, wird eine
individuelle Einreisegenehmigung der jordanischen Behörden verlangt.
Sheikh Hussein
Crossing:
Wird zweimal pro Woche Montags
und Donnerstags zwischen 10 Uhr und 12 Uhr für 50 israelische Bürger, die zuvor
eine Ausnahmegenehmigung vom „Exception Commitee“ erhalten haben, geöffnet
Genehmigung des
Ausnahmekomitees (Exception Commitee):
Um nach Israel zu fliegen,
muss zuvor eine Sondereinreiseerlaubnis beim „Exception Commitee in Israel
beantragt werden.
Einzelheiten zu den Bedingungen
und Beantragung einer Sondereinreiseerlaubnis finden Sie unter folgendem Link: https://survey.gov.il/he/Entrances
Anträge, die die
festgelegten Bestimmungen erfüllen, werden dort geprüft.
Bürger, dessen Einreise-
oder Ausreiseantrag abgelehnt wurde, können einen Antrag auf Überprüfung beim Einspruchsausschuss
unter der Leitung von Minister Tzachi Hanegbi stellen. Ein Link zum
Beschwerdeausschuss finden Sie im Antwortschreiben des Antragstellers.
Negativer Coronatest:
Um einen Flug nach Israel
anzutreten, muss ein negativer Corona-PCR-Test vorgelegt werden, der nicht
länger als 72 Stunden vor Antritt des Fluges durchgeführt wurde.
Wenn eine Ausnahme von
einem PCR-Test erforderlich ist, kann ein Antrag mit entsprechenden Referenzen
unter folgendem Link eingereicht werden:
https://www.gov.il/he/departments/publications/reports/obtaining_an_entry_permit_to_israel_without_a_pcr_test_for_the_corona_virus
Quarantäne in
Hotelisolierung:
Anträge auf Befreiung von
der Hotelisolierung oder auf Erleichterungen der Quarantäne müssen über das
Formular des Gesundheitsministeriums gestellt werden:
https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLSdIt7rXm7c-Smsss5h31kDzmEg7cU2L-Cag5LWHA3B0
Am Flughafen Ben Gurion
befindet sich eine Vertretung des Gesundheitsministeriums. Auch hier kann ein
Wechsel des Isolationsortes beantragt werden.
Für mehr Informationen
können sich Reisende an das Callcenter "Voice of Health" unter 5400 wenden
Das israelische
Außenministerium kann bei der Befreiung der Qurantänepflicht nicht behilflich
sein.
Aktualisierungen zu den
Verfahren und Vorschriften finden Sie jederzeit auf der Internetseite des
israelischen Innenministeriums:
https://www.gov.il/de/departments/news/news-25032020-1
Vielen Dank für Ihr
Verständnis
Konsularabteilung