Einreisebestimmungen für Flugreisen nach Israel

Einreisebestimmungen für Fluggäste nach Israel

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    Die Bestimmungen für den Lockdown und der damit verbundenen Ein- und Ausreisen von und nach Israel wurde erweitert und gilt derzeit für alle Passagiere bis zum 06.03.2021.

     

    Flüge während der Schließung der Flughäfen in Israel:

    Die Luftverkehrsvorschriften wurden verlängert. Flüge von und nach Israel wird von zwei Hauptzielen aus sein: Deutschland (Frankfurt) und USA (NY).

    Die Flüge werden abwechselnd von israelischen und ausländischen Unternehmen durchgeführt. Ein interministerieller Ausschuss für die Genehmigung von Flügen unter der Leitung des Generaldirektors des Ministeriums für Transport, berät sich täglich und beschließt Genehmigungen und Verschiebung von Flügen.

     

    Landübergänge:

    Israels Landübergänge sind gesetzlich und behördlich geschlossen.

    Grenzübergang Allenby Bridge:

    Der Grenzübergang wurde aufgrund einer allgemeinen Anordnung geschlossen.

    Pro Tag dürfen aber 500 – 600 palästinensische Bürger über diesen Grenzübergang ein- und ausreisen. Ausländische Bürger dürfen Israel ohne besondere Genehmigung über diesen Grenzübergang verlassen. Um von dort nach Jordanien einzureisen, wird eine individuelle Einreisegenehmigung der jordanischen Behörden verlangt.

    Sheikh Hussein Crossing:

    Wird zweimal pro Woche Montags und Donnerstags zwischen 10 Uhr und 12 Uhr für 50 israelische Bürger, die zuvor eine Ausnahmegenehmigung vom „Exception Commitee“ erhalten haben, geöffnet

     

    Genehmigung des Ausnahmekomitees (Exception Commitee):

    Um nach Israel zu fliegen, muss zuvor eine Sondereinreiseerlaubnis beim „Exception Commitee in Israel beantragt werden.

    Einzelheiten zu den Bedingungen und Beantragung einer Sondereinreiseerlaubnis finden Sie unter folgendem Link: https://survey.gov.il/he/Entrances

    Anträge, die die festgelegten Bestimmungen erfüllen, werden dort geprüft.

    Bürger, dessen Einreise- oder Ausreiseantrag abgelehnt wurde, können einen Antrag auf Überprüfung beim Einspruchsausschuss unter der Leitung von Minister Tzachi Hanegbi stellen. Ein Link zum Beschwerdeausschuss finden Sie im Antwortschreiben des Antragstellers.

     

    Negativer Coronatest:

    Um einen Flug nach Israel anzutreten, muss ein negativer Corona-PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Antritt des Fluges durchgeführt wurde.

    Wenn eine Ausnahme von einem PCR-Test erforderlich ist, kann ein Antrag mit entsprechenden Referenzen unter folgendem Link eingereicht werden:

    https://www.gov.il/he/departments/publications/reports/obtaining_an_entry_permit_to_israel_without_a_pcr_test_for_the_corona_virus

     

    Quarantäne in Hotelisolierung:

    Anträge auf Befreiung von der Hotelisolierung oder auf Erleichterungen der Quarantäne müssen über das Formular des Gesundheitsministeriums gestellt werden:

    https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLSdIt7rXm7c-Smsss5h31kDzmEg7cU2L-Cag5LWHA3B0


    Am Flughafen Ben Gurion befindet sich eine Vertretung des Gesundheitsministeriums. Auch hier kann ein Wechsel des Isolationsortes beantragt werden.

    Für mehr Informationen können sich Reisende an das Callcenter "Voice of Health" unter 5400 wenden

     

    Das israelische Außenministerium kann bei der Befreiung der Qurantänepflicht nicht behilflich sein.

    Aktualisierungen zu den Verfahren und Vorschriften finden Sie jederzeit auf der Internetseite des israelischen Innenministeriums:

    https://www.gov.il/de/departments/news/news-25032020-1

     

    Vielen Dank für Ihr Verständnis

    Konsularabteilung