Zusammenfassung
In ihrem Kampf gegen Israel setzen die Hamas und andere Terrororganisationen im Gazastreifen gezielt Zivilisten als menschliche Schutzschilde ein. Darüber hinaus führt die Hamas ihre militärischen Aktivitäten tief in Wohngebieten des Gazastreifens durch. Durch diese Taktiken nutzt sie das Bemühen der Israelischen Verteidigungsstreitkräfte (ZAHAL) aus, zivile Opfer in der palästinensischen Zivilbevölkerung zu verhindern.
Die Hamas begeht somit in zweifacher Hinsicht Tag für Tag Menschenrechtsverletzungen: zum einen durch die Angriffe gegen die israelische Zivilbevölkerung durch Raketenangriffe und Selbstmordattentate, zum anderen durch die oben genannten Taktiken, die gegen die fundamentalen Regeln in bewaffneten Konflikten verstoßen, wie sie in der Genfer Konvention von 1977 (Zusatzprotokoll) festgehalten wurden. Für all diese Verstöße liegen zahlreiche und eindeutige Beweise vor.
1. Nutzung von Privathäusern für militärische Zwecke
In vielen Fällen nutzen die Anführer der Hamas ihre eigenen Häuser, wo unter Umständen ihre Familien und andere Zivilisten wohnen, für Militärzwecke. Diese Häuser dienen beispielsweise als Waffenlager und als Kommando- und Kontrollzentralen. Den zynischen Missbrauch solcher Häuser zeigt dieses Video, in dem eine zweite Explosion als Folge der Detonation von Waffen identifiziert werden kann, die unter dem Gebäude gelagert wurden.
Wenn Häuser zu Militärzwecken genutzt werden, dann werden sie nach internationalem Recht legitime militärische Ziele. Auch wenn ein Haus den Status eines legitimen militärischen Zieles hat, unternimmt die ZAHAL alles in ihrer Macht stehende, um mögliches Leiden der angrenzenden Zivilbevölkerung zu verhindern: visuelle Aufklärung, um die zivile Präsenz abzuschätzen, sorgfältige Wahl der Waffen und Munition, um die möglichen Opfer gering zu halten, und zusätzlich Warnungen vorab (zum Warnsystem der ZAHAL, siehe unten). Viele dieser Maßnahmen der ZAHAL gehen über das rechtlich Geforderte und die übliche Praxis bei militärischen Einsätzen in Wohngegenden weit hinaus.
Das folgende Video zeigt, wie die Israelische Luftwaffe alles daran setzt, keine Zivilisten zu gefährden, während die Hamas diese Gefährdung aktiv herbeiführt:
Dessen ungeachtet können die Verteidigungsstreitkräfte nicht dafür garantieren, dass keine Zivilisten durch die Operationen getroffen werden. Wenn eine Terrororganisation wie die Hamas gezielt zivile Häuser für terroristische Zwecke missbraucht, ist es unvermeidlich, dass auch Zivilisten darunter leiden, wenn Angriffe gegen diese Ziele durchgeführt werden. Unglücklicherweise beutet die Hamas diese Vorfälle für ihre Zwecke aus, indem sie der ZAHAL vorwirft, absichtsvoll Zivilisten im Gazastreifen treffen zu wollen. Zugleich verschweigt die Hamas, dass sie eben diese Zivilisten bewusst in große Gefahr bringt, wenn sie ihre Terroraktivitäten hinter einem zivilen Schleier verbergen.
2. Warnsystem der Israelischen Verteidigungsstreitkräfte
Die Israelischen Verteidigungsstreitkräfte versuchen, diese Strategie der Hamas in ihrem Handeln zu berücksichtigen: Israel warnt per Telefon vor den Luftschlägen und verwendet Flugblätter, um die Bewohner zu warnen. Als Warnungen beschießt Israel erst Leuchtfeuer und Low-Impact-Mörtel, um drohende gezielte Beschüsse dieses Ziels anzukündigen. Die Hamas und andere palästinensische Quellen bestätigen, dass das israelische Militär Telefon-Warnungen an Familien in den anvisierten Häusern gibt. Das heißt, alle Zivilisten haben die Chance, die Gegend zu verlassen und einen sicheren Ort aufzusuchen.
3. Einsatz von Zivilisten als menschliche Schutzschilde
Die Israelischen Verteidigungsstreitkräfte haben zwei Videos veröffentlicht, die zeigen, wie die Hamas gezielt Zivilisten als menschliche Schutzschilde missbraucht und öffentlich zu dieser Praxis aufruft.
Video 1: Israel vermeidet zivile Opfer:
https://www.youtube.com/watch?v=VTArVIHDelg
Video 2: Aufruf eines Hamas-Sprechers im palästinensischen Fernsehen:
Palästinensische Zivilisten versammeln sich auf dem Dach des Hauses von Odeh Kaware, einem hochrangigen Akteur der Izz al-Din al-Qassam Brigaden in Khan Yunis. Zuvor hatte Israel die Angehörigen des Haushaltes dazu aufgefordert, das Haus zu verlassen (bestätigt durch Augenzeugenberichte gegenüber der türkischen Nachrichtenagentur Anadolu). Das Haus wurde als Einsatzraum eine Hamas-Anführers in Khan Yunis genutzt.
(Copyright: Watan TV, 09.07.2014, Courtesy ITIC)
Das palästinensische Innenministerium im Gazastreifen veröffentlichte am 10. Juli 2014 folgende Mitteilung an die Bevölkerung:
„Die Besatzungsarmee [d.h. die israelische Armee] hat eine telefonische Nachricht aufgenommen und verwendet sie, um Tausende von Bewohner des Gazastreifens aufzufordern, ihre Häuser umgehend zu evakuieren. Wir weisen hiermit darauf hin, dass diese Nachrichten dazu dienen, die Bewohner zu erschrecken, Terror zu säen und die innere Front im Schatten des gegnerischen Scheiterns zu schwächen. Wir rufen unsere lieben Mitbürger dazu auf, diese Nachrichten zurückzuweisen, ihre Häuser nicht zu räumen und sich ruhig zu verhalten. Sollte es nötig sein, rufen Sie unter den folgenden Nummern an: Zentrale: 109, Innenministerium 1800131313.“
(Quelle: Facebook-Seite des Ministeriums)
Für sich selbst spricht in diesem Zusammenhang die folgende Aussage eines Hamas-Sprechers, der die Geringschätzung von Menschenleben, auch des eigenen Volkes, seitens der Hamas verdeutlicht:
Weitere Berichte über den Einsatz von Zivilisten als menschliche Schutzschilde:
4. Auszüge aus den Genfer Konventionen
Das oben ausgeführte Vorgehen der Hamas verstößt eindeutig gegen internationales Recht, wie es in den Zusatzprotokollen (1977) zur Genfer Konvention festgehalten wurde:
Artikel 48: „Um Schonung und Schutz der Zivilbevölkerung und ziviler Objekte zu gewährleisten, unterscheiden die am Konflikt beteiligten Parteien jederzeit zwischen der Zivilbevölkerung und Kombattanten sowie zwischen zivilen Objekten und militärischen Zielen; sie dürfen daher ihre Kriegshandlungen nur gegen militärische Ziele richten.“
Artikel 51(2): „Weder die Zivilbevölkerung als solche noch einzelne Zivilpersonen dürfen das Ziel von Angriffen sein. Die Anwendung oder Androhung von Gewalt mit dem hauptsächlichen Ziel, Schrecken unter der Zivilbevölkerung zu verbreiten, ist verboten.“
Artikel 58: „Soweit dies praktisch irgend möglich ist, werden die am Konflikt beteiligten Parteien
a) sich unbeschadet des Artikels 49 des IV. Abkommens bemühen, die Zivilbevölkerung, einzelne Zivilpersonen und zivile Objekte, die ihrer Herrschaft unterstehen, aus der Umgebung militärischer Ziele zu entfernen; b) es vermeiden, innerhalb oder in der Nähe dicht bevölkerter Gebiete militärische Ziele anzulegen.“
Artikel 51(7): „Die am Konflikt beteiligten Parteien dürfen Bewegungen der Zivilbevölkerung oder einzelner Zivilpersonen nicht zu dem Zweck lenken, militärische Ziele vor Angriffen abzuschirmen oder Kriegshandlungen zu decken.“
Artikel 12(4): „Sanitätseinheiten dürfen unter keinen Umständen für den Versuch benutzt werden, militärische Ziele vor Angriffen abzuschirmen. Die am Konflikt beteiligten Parteien sorgen wann immer möglich dafür, dass die Sanitätseinheiten so gelegt werden, dass sie durch Angriffe auf militärische Ziele nicht gefährdet werden können.“
Artikel 53: „Es ist (…) verboten, a.) feindselige Handlungen gegen geschichtliche Denkmäler, Kunstwerke oder Kultstätten zu begehen, die zum kulturellen oder geistigen Erbe der Völker gehören, b) solche Objekte zur Unterstützung des militärischen Einsatzes zu verwenden.“
(Israelische Verteidigungsstreitkräfte/Außenministerium des Staates Israel/Botschaft des Staates Israel, 15.07.14)