) ist das Parlament des Staates Israel.
Mit 120 Abgeordneten ist sie ein relativ kleines Parlament – umso mehr, wenn man sich vor Augen führt, dass etwa die Abgeordneten der gegenwärtigen, 18., Knesset sich auf ganze 13 Fraktionen verteilen.
Zurzeit sind folgende Parteien mit Fraktionen in der Knesset vertreten:
Name |
Zahl der Abgeordneten
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Koalition/ Opposition |
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28 |
Koalition |
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27 |
Koalition |
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15 |
Koalition |
Hitachdut ha-Sfaradim Shomrey Tora – Tnuat Shas (Vereinigung der sephardischen Tora-Wächter – Shas-Bewegung) |
11 |
Koalition |
Mifleget ha-Avoda ha-Israelit (Die israelische Arbeitspartei) |
8 |
Opposition |
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5 |
Koalition |
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5 |
Koalition |
Chazit Demokratit le-Shalom ve-Shiviyon "Hadash" (Demokratische Front für Frieden und Gleichberechtigung) |
4 |
Opposition |
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4 |
Opposition |
Ha-Reshima ha-Aravit ha-Meuchedet – Tnu’ah Aravit le-Hitchadshut “RA'AM – TA’AL” (Vereinigte arabische Liste und Arabische Bewegung für Erneuerung) |
4 |
Opposition |
Brit Le’umit Demokratit "Balad" (Nationaler demokratischer Bund) |
3 |
Opposition |
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3 |
Koalition |
Ha-Tnu’ah ha-Chadasha Meretz (Meretz) |
3 |
Opposition |
Bildung einer Knesset
Die Knesset wird in allgemeinen Wahlen für eine Legislaturperiode von vier Jahren gewählt. Seit 2004 besteht eine Zwei-Prozent-Hürde für den Einzug in die Knesset, zwischen 1992 und 2004 eine 1,5-Prozent-Hürde und zuvor, seit 1951, gar nur eine Ein-Prozent-Hürde. Rechnerisch sind für den Erhalt eines Sitzes in der Knesset 0,8% der gültigen Stimmen nötig – die Hürde von einem Prozent lag also nur unwesentlich darüber.
Da Israel sich von Gründung an als pluralistischer Staat mit verschiedenen gesellschaftlichen Strömungen sah, wurde bewusst eine relativ niedrige Hürde für den Einzug ins Parlament gewählt, um möglichst vielen Gruppe repräsentiert zu sehen.
Auch gilt ein reines Verhältniswahlreicht, das heißt alle Sitze im Parlament werden rein über Listen vergeben, es gibt keine direkt gewählten Kandidaten (wie etwa in Deutschland mit seiner Kombination aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht). Dementsprechend existieren im engeren Sinne keine Wahlkreise. Zwar können die Bürger lediglich jeweils in einem bestimmten Wahllokal in ihrem Wohnort wählen, dies hat jedoch allein verwaltungstechnische Gründe.
Nach der Wahl
Die erste Plenarsitzung des Parlaments wird vom Staatspräsidenten eröffnet, die Knessetabgeordneten werden vereidigt und wählen den Knessetvorsitzenden und seine Stellvertreter.
Die Knesset arbeitet in Plenarsitzungen und Ausschüssen.
In den Plenarsitzungen finden die Debatten zur Regierungspolitik und -arbeit sowie zur Gesetzgebung statt. Parlamentsdebatten werden in Hebräisch geführt, Abgeordnete können jedoch auch in Arabisch sprechen, da sowohl Hebräisch als auch Arabisch offizielle Landessprachen sind; Simultane Übersetzung steht zur Verfügung.
Die zurzeit tätigen 12 ständigen Ausschüsse sind:
Sonderausschüsse arbeiten zu Themen wie etwa Kinderrechte, dem Kampf gegen Drogenmissbrauch und ausländische Arbeitnehmer.
Parlamentarische Untersuchungssausschüsse werden vom Plenum eingesetzt und beschäftigen sich mit Themen, die die Knesset als von besonderer nationaler Relevanz sieht.
Der Ethik-Ausschuss kommt bei Verstößen der Abgeordneten gegen die ethischen Normen der Knesset zum Einsatz.
Darüber hinaus existieren der Ausschuss für Auslegung von Bestimmungen der Knesset und der Offentliche Ausschuss.
Gesetzgebung
Eine Gesetzesvorlage kann von einem einzelnen Knessetabgeordneten, einer Gruppe von Abgeordneten, der Regierung als Ganzes oder einem einzelnen Minister eingebracht werden. Initiiert ein Minister einen Gesetzentwurf, so wird ein entsprechendes Memorandum dem Justizministerium zur Kommentierung der juristischen Aspekte, dem Finanzministerium zur Wirtschafts- und Budgetprüfung sowie den restlichen Regierungsministerien zur Kommentierung vorgelegt. Wird das Memorandum angenommen, kann der Gesetzentwurf zur Formulierung weitergeleitet und der Knesset sowie der Regierung zur Genehmigung vorgelegt werden. Gesetzesanträge individueller Abgeordneter erfordern keine Genehmigung der Regierung.
Der Gesetzentwurf wird dem Plenum zu einer ersten Lesung und einer kurzen inhaltlichen
Debatte vorgelegt. Anschließend wird er dem zuständigen Knessetausschuss für eine detaillierte Diskussion und eventuell erforderliche Neuformulierung vorgelegt. Der Gesetzentwurf kehrt dann zu einer zweiten Lesung ins Plenum zurück. Nun können Vorbehalte der Ausschussmitglieder erörtert und eine allgemeine Revision vorgenommen werden. Ist ein erneuter Verweis an den zuständigen Ausschuss nicht mehr nötig, kann das Gesetz in dritter Lesung verabschiedet werden.