Israel ist ein einheitliches Staatsgebiet mit einem einzigen System allgemeiner Gerichte.
Das Gerichtswesen begründet drei verschiedene Gerichtsebenen: das oberste Gericht steht an der Spitze, ihm sind Bezirks- und Magistratsgerichte untergeordnet. Die beiden letzteren sind Prozessgerichte, während das oberste Gericht ein Berufungsgericht ist, das zugleich auch als Oberster Gerichtshof fungiert. In Israel gibt es keine Geschworenenjustiz.
Magistratsgerichte
Im israelischen Gerichtssystem sind die Magistratsgerichte die grundlegende Instanz für Prozesse und gerichtliche Verfahren. Sie entscheiden in Strafrechtsprozessen, in denen der Angeklagte eines Vergehens beschuldigt wird, das mit einem Strafmaß von bis zu sieben Jahren Freiheitsentzug geahndet werden kann. In Zivilprozessen sind die Magistratsgerichte für Klagen bis zu einer Million Shekel (zirka 200.000 Euro) zuständig. Die Magistratsgerichte sind darüber hinaus in Fragen von Immobilienbesitz und -nutzung zuständig. Sie arbeiten außerdem als Verkehrs-, Kommunal- und Familiengerichte und tragen die Entscheidungen in Bagatellfällen.
Grundsätzlich entscheidet in jedem Prozess ein einziger Richter, es sei denn, der Präsident des Magistratsgerichts ordnet eine Verhandlung vor einer Kammer von drei Richtern an. In Israel existieren 29 Magistratsgerichte.
Bezirksgerichte
Die Bezirksgerichte bilden die mittlere Ebene des israelischen Gerichtswesens. Sie sind in allen Angelegenheiten zuständig, die nicht in den alleinigen Zuständigkeitsbereich eines anderen Gerichts fallen. Die Bezirksgerichte verhandeln in Strafrechtsverfahren, in denen ein Strafmaß vom mehr als sieben Jahren Freiheitsentzug angesetzt ist. In Zivilprozessen erstreckt sich ihre Gerichtsbarkeit auf Fälle, in denen über mehr als eine Million Schekel (ca. 200.000 Euro) verhandelt wird. Darüber hinaus sind Bezirksgerichte für Firmen- und Teilhaberfragen, Schlichtungsverfahren, Petitionen von Gefangenen und Berufungen in Steuerangelegenheiten zuständig.
Grundsätzlich wird ein Verfahren vor einem Bezirksgericht von einem einzigen Bezirksrichter geführt. Eine Kammer von drei Richtern wird eingesetzt, wenn über Berufungen gegen Urteile von Magistratsgerichten verhandelt wird, wenn der Angeklagte einer Straftat beschuldigt wird, deren Strafmaß bei zehn oder mehr Jahren liegt, oder wenn der Präsident bzw. der Vize-Präsident des Bezirksgerichts eine entsprechende Verfügung erlässt. In Israel existieren fünf Bezirksgerichte.