Wahlen zur 24. Knesset

Wahlen zur 24. Knesset

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    Morgen (Dienstag, 23.03.) wird zum vierten Mal innerhalb von zwei Jahren ein neues Parlament gewählt. 

    Konsultationen vor der Beauftragung eines ausgewählten Kandidaten zur Regierungsbildung finden in der Residenz des Präsidenten statt, nachdem die Wahlergebnisse offiziell und endgültig sind, und werden dem Präsidenten vom Vorsitzenden des Zentralen Wahlausschusses, dem Richter des Obersten Gerichtshofs, Uzi Fogelman, laut Gesetz (Grundgesetz: Die Regierung (2001), Abschnitt 11) acht Tage nach dem Wahltag vorgelegt.
    Richter Fogelman wird voraussichtlich am Mittwoch, dem 31. März 2021, die Wahlergebnisse an Präsident Rivlin übermitteln. Der Präsident hat dann sieben Tage Zeit, um Konsultationen abzuhalten, eine Entscheidung zu treffen und einem Knesset-Mitglied spätestens am Mittwoch, dem 7. April 2021, die Bildung einer Regierung anzuvertrauen. Letzteres kann auch vor Ablauf des Zeitraums von sieben Tagen erfolgen.
     
    Fortsetzung des Prozesses nach dem Grundgesetz: Die Regierung (2001): 
     
    Das vom Präsidenten mit der Regierungsbildung beauftragte Knesset-Mitglied hat 28 Tage Zeit, dies zu tun. Der Präsident ist berechtigt, diese Frist um bis zu 14 Tage zu verlängern. Wenn die Frist, die einem Knesset-Mitglied zur Regierungsbildung eingeräumt wurde, abgelaufen ist und die Regierungsbildung nicht möglich ist; oder wenn das Knesset-Mitglied den Präsidenten darüber informiert hat, dass die Regierungsbildung nicht möglich ist; oder wenn eine Regierung vorgestellt wurde und die Knesset dieser nicht ihr Vertrauen ausgesprochen hat, hat der Präsident zwei Möglichkeiten und muss innerhalb von drei Tagen eine davon ergreifen:
     
    1. Ein anderes Knesset-Mitglied, das den Präsidenten darüber informiert hat, dass es bereit ist, die Aufgabe der Regierungsbildung zu übernehmen, mit dieser Aufgabe betrauen. Dieses Mitglied der Knesset hat dann 28 Tage Zeit, um eine Regierung zu bilden.
      
    2. Den Sprecher der Knesset darüber informieren, dass er keine Möglichkeit zur Regierungsbildung sieht.
     
    Wenn der Präsident den Sprecher darüber informiert, dass er keine Möglichkeit zur Regierungsbildung sieht; oder wenn er einem anderen Mitglied der Knesset die Aufgabe übertragen hat, eine Regierung zu bilden, und auch dieser Kandidat dazu nicht in der Lage ist; oder wenn dieses Mitglied der Knesset den Präsidenten darüber informiert hat, dass er keine Regierung bilden kann; oder wenn der Knesset eine Regierung vorgestellt wurde und diese ihr Vertrauen nicht erhalten hat, kann eine Mehrheit der Knesset-Mitglieder – 61 an der Zahl –schriftlich und innerhalb von 21 Tagen einen Antrag an den Präsidenten stellen, ein anderes Mitglied der Knesset ihrer Wahl, welches schriftlich zugestimmt hat, mit der Aufgabe der Regierungsbildung zu betrauen. Wenn ein solcher Antrag beim Präsidenten eingereicht wird, muss der Präsident dem ernannten Mitglied der Knesset innerhalb von zwei Tagen die Bildung einer Regierung anvertrauen, und das von der Mehrheit der Knesset-Mitglieder ernannte Mitglied der Knesset hat 14 Tage Zeit, dies zu tun.
     
    Wenn ein solcher Antrag nicht von der Mehrheit der Knesset-Mitglieder gestellt wurde; oder wenn das mit der Mehrheit der Knesset-Mitglieder ernannte Knesset-Mitglied keine Regierung bildet; oder wenn sie den Präsidenten darüber informieren, dass sie keine Regierung bilden können; oder wenn die Regierung der Knesset vorgestellt wurde und ihr Vertrauen nicht gewonnen hat, wird die Knesset als aufgelöst erachtet und es wird Neuwahlen zur Knesset geben.
     
    (Amt des Staatspräsidenten, 21.03.2021)