Visa-Information

Visa-Information

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    ​Es gibt keine generellen Einreisebeschränkungen für Reisende, die mit arabischen Visavermerken im Reisepass nach Israel einreisen möchten.

    - Wenn Sie sich für unser Working Holiday Programm interessieren, klicken Sie bitte hier!

    - Finden Sie hier die Aufschlüsselung der Kosten​ (EUR/Dollar).


    Bezüglich Einreisebestimmungen für nicht-isarelische Staatsbürger finden Sie unter diesem Link die aktuellsten Informationen.


     
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  • Öffnungszeiten der Konsularabteilung für Parteienverkehr:

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    Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr

    Auf Grund der derzeitigen Situation ist ein Besuch im Konsulat ausschließlich nur mit Terminvereinbarung möglich. 

    Zur Terminvereinbarung verwenden Sie bitte dieses Formular
  • Telefonische Auskünfte

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    ​​Die Konsularabteilung steht für telefonische Auskünfte ausschließlich zu folgenden Zeiten zur Verfügung:

    Montag bis Donnerstag von 12:30 bis 14:30 Uhr
    Freitag: 12:30 bis 13:30 Uhr

    Tel.: (0)1/476 46-587
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    Österreichische Staatsbürger benötigen kein Visum, wenn sie als Tourist einreisen. Die Aufenthaltsdauer für ein Touristenvisum liegt generell im Ermessen der Grenzkontrolle. 
     
    Für alle anderen Staatsbürger finden Sie hier eine Liste​, ob ein Visum benötigt wird oder nicht.
      
    Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung eines Visums in unterschiedlichen Fällen bis zu sieben Werktagen dauern kann. 
  • Visaantrag

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    Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:
     
    - einen Reisepass, der bei der Einreise mindestens noch 6 Monate gültig ist
    - Ein Covid-Impfnachweis ist notwendig ​
    - ein vollständig ausgefülltes Antragsformular
    - ein aktuelles Passfoto (Größe: 5 x 5 cm)
    - Arbeitsbestätigung
    - Gehaltsbestätigungen der letzten 3 Monate
    - Meldezettel
    - Bestätigung der Flugreservierung sowie der Unterkunft
    - Kontoauszüge der letzten 3 Monate
     
    Kosten: € 25,-- pro Visum
     
    Bitte beachten Sie, dass ab sofort nur mehr entweder mit Bankomat oder mit Kredikarte (außer Diners Club) bezahlt werden kann! 
     
    Ausländische Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich müssen eine Aufenthaltsgenehmigung (mindestens 1 Jahr gültig) vorweisen. Bei Besuch der Verwandtschaft bzw einer Geschäftsreise wird eine schriftliche Einladung benötigt, in der für alle Ausgaben die Verantwortung übernommen wird. Studenten benötigen eine Studienbestätigung.
     
    Einige Visaanträge müssen direkt über Israel abgewickelt werden. Daher ersuchen wir Sie, vorher in der Konsularabteilung anzurufen, ob diese Regelung auf Sie zutrifft.
  • Studentenvisum

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    In Österreich können nur Studentenvisa ausgestellt werden, wenn die Universität, an der sie studieren werden, auf einer Liste aufscheint. Erkundigen Sie sich daher bitte vor Ansuchen telefonisch im Konsulat. Falls die Universität nicht auf dieser Liste aufscheint, muss sich die jeweilige Universität in Israel mit dem israelischen Innenministerum in Verbindung setzen.

    Um ein Studentenvisum für Israel ausstellen zu können, benötigen wir bitte folgende Unterlagen:
     
    -        Ihren Reisepass im Original, der bei der Einreise mindestens noch ein Jahr gültig ist
    -        Ein Covid-Impfnachweis ist notwendig 
    -        Aufenthaltsgenehmigung für Österreich mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten
             (nur für nichtösterreichische Staatsbürger)
    -        Ein aktuelles Passbild – auf die Rückseite Vor- und Zuname schreiben (Größe: 5 x 5 cm)
    -        Eine Fotokopie der Einladung der Universität in Israel
    -        Ein ärztliches Attest über Ihren Gesundheitszustand
    -        Eine Bestätigung über die Finanzierung Ihres Israelaufenthaltes (z.B. Studienbeihilfe, 
             Stipendiennachweis etc.)
    -        Gehaltsbestätigungen der letzten 3 Monate
    -        Kontoauszüge der letzten 3 Monate
    -        Bei einem Master- oder Bachelorstudium einen Zahlungsnachweis der Studiengebühr
     
    Kosten: € 51,--​

    Bitte beachten Sie, dass ab sofort nur mehr entweder mit Bankomat oder mit Kredikarte (außer Diners Club) bezahlt werden kann! ​
  • Arbeitsvisum

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    ​Arbeitsvisa und Arbeitserlaubnisse können nicht im Konsulat beantragt werden. Diese können nur durch den zukünftigen Arbeitgeber in Israel beim Innenministerium beantragt werden.



    Die Konsularabteilung behält sich das Recht vor, weitere Dokumente anzufordern, die nicht in den Listen angezeigt werden.​