Mitteilung über eine Namenswahl bei jemandem, der geheiratet hat, geschieden wurde oder verwitwet ist
Ein israelischer Bürger, der geheiratet hat, geschieden wurde oder verwitwet ist und den Wunsch hat, einen neuen Familiennamen zu wählen, aktualisiert das Einwohnermelderegister hinsichtlich seines neuen Familienstandes durch Ausfüllen des Formulars zur Mitteilung über eine Namenswahl und schickt es an die Konsularabteilung in der Vertretung zusammen mit der beglaubigten und übersetzten (wenn sie nicht auf Englisch vorliegt) Original Heiratsurkunde oder Scheidungsdokument oder Sterbeurkunde.
Zur Durchführung dieser Handlung muss man persönlich in der Vertretung erscheinen. Der Service ist von der Zahlung einer Gebühr befreit.
Formular zum Herunterladen
Mitteilung über eine Namensänderung
Ein israelischer Bürger, der seinen Namen (Vornamen oder Familiennamen) zu ändern wünscht, kommt persönlich zur Vertretung, ausgestattet mit einem staatlichen israelischen Reisepass. In der Konsularabteilung in der Vertretung muss er ein Formular zur Mitteilung über die Namensänderung in zwei Exemplaren ausfüllen (hier das entsprechende Formular). Die Vertretung wird das Formular an das Innenministerium nach Israel schicken.
Nachdem die Namensänderung bestätigt worden ist, wird der Name im Reisepass entsprechend aktualisiert. Der aktualisierende Bürger hat bei seiner Rückkehr nach Israel für die Änderung der Eintragung in seinem Personalausweis im Innenministerium Sorge zu tragen.
Die Dienstleistungen wegen einer Namensänderung sind gebührenpflichtig:
Im Falle einer Änderung des Familiennamens, fallen Kosten in der Höhe von € 32,-- an.
Die Änderung des Vornamens kostet ebenfalls € 32,--.
Mitteilung über eine Adressänderung in Israel
Ein israelischer Bürger, der sich im Ausland aufhält und seine Adresse in Israel ändern möchte, kann das durch Ausfüllen eines Adressenänderungsformulars tun (hier das entsprechende Formular). Dazu muss er persönlich bei der Vertretung erscheinen und ein Identifizierungsdokument vorlegen. Er muss ebenfalls dem Antrag eine Fotokopie der Anhänge zum Personalausweis von sich und seinem Ehepartner vorlegen. Falls erwachsene Kinder bei ihm im Haus wohnen, ist dem Antrag auch eine Kopie der Anhänge ihrer Personalausweise beizufügen.