Melderegister

Melderegister

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  • Mitteilungen und Aktualisierung an das Innenministerium

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    ​Gemäß dem Einwohnermeldegesetz 1965 ist ein israelischer Bürger bei jeder Veränderung seines Personenstandes zur Aktualisierung des Einwohnermelderegisters des Innenministeriums verpflichtet. Im Ausland wird diese Angelegenheit durch Korrespondenz zwischen den israelischen Bürgern und dem Innenministerium durchgeführt, welche durch das Ausfüllen der entsprechenden Formulare erfolgt, die mit Hilfe der Konsularabteilungen in den israelischen Vertretungen weltweit verschickt werden.
  • Mitteilung über eine Eheschließung

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    ​​Ein israelischer Bürger, der im Ausland heiratet, aktualisiert das Einwohnermelderegister hinsichtlich seines neuen Familienstandes durch Ausfüllen des Formulars zur Mitteilung über eine Änderung im Familienstand und übermittelt es der Konsularabteilung in der Vertretung zusammen mit dem beglaubigten und übersetzten (wenn es nicht auf Englisch vorliegt) Original-Heiratsdokument. Sofern der Ehegatte/die Ehegattin keine Israelis sind, ist mit dem Material auch eine Fotokopie der ersten Seite ihrer nationalen Pässe beizufügen.

    Der Service ist gebührenfrei.
     
    Formular zum Herunterladen erfolgt in Kürze.

  • Mitteilung über eine Scheidung

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    ​Ein israelischer Bürger, der im Ausland geschieden wird, aktualisiert das Einwohnermelderegister bezüglich seines neuen Familienstandes durch Ausfüllen des Formulars zur Mitteilung über eine Änderung des Familienstandes und übermittelt es der Konsularabteilung in der Vertretung, nachdem es von beiden Eheleuten unterschrieben worden ist, zusammen mit einem beglaubigten und übersetzten (wenn es nicht auf Englisch vorliegt) Original-Scheidungsdokument. Sofern der Ehegatte/die Ehegattin keine Israelis sind, ist mit dem Material auch eine Fotokopie der ersten Seite ihrer nationalen Pässe beizufügen.

    Der Service ist gebührenfrei.
     
    Formular zum Herunterladen erfolgt in Kürze.

  • Mitteilung über einen Todesfall

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    ​Ein Verwandter ersten Grades des israelischen Bürgers, der verstorben ist, aktualisiert das Einwohnermelderegister hinsichtlich des Todesfalles durch das Ausfüllen des Formulars zur Mitteilung über eine Änderung der persönlichen Situation und übermittelt es an die Konsularabteilung in der Vertretung zusammen mit dem beglaubigten und übersetzten (wenn es nicht auf Englisch vorliegt) Original-Sterbedokument.

    Der Service ist gebührenfrei.
     
    Formular zum Herunterladen erfolgt in Kürze.

  • Mitteilung über eine Verwitwung

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    ​Ein israelischer Bürger, der verwitwet ist, aktualisiert das Einwohnermelderegister hinsichtlich seines neuen Familienstandes durch Ausfüllen des Formulars zur Mitteilung über eine Änderung des Familienstandes und schickt es an die Konsularabteilung in der Vertretung, zusammen mit der beglaubigten und übersetzten (wenn sie nicht auf Englisch vorliegt) Originalsterbeurkunde des Ehegatten.

    Der Service ist gebührenfrei.
     
    Formular zum Herunterladen erfolgt in Kürze.

  • Namens- und Adressänderung

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    Mitteilung über eine Namenswahl bei jemandem, der geheiratet hat, geschieden wurde oder verwitwet ist

    ​Ein israelischer Bürger, der geheiratet hat, geschieden wurde oder verwitwet ist und den Wunsch hat, einen neuen Familiennamen zu wählen, aktualisiert das Einwohnermelderegister hinsichtlich seines neuen Familienstandes durch Ausfüllen des Formulars zur Mitteilung über eine Namenswahl und schickt es an die Konsularabteilung in der Vertretung zusammen mit der beglaubigten und übersetzten (wenn sie nicht auf Englisch vorliegt) Original Heiratsurkunde oder Scheidungsdokument oder Sterbeurkunde.

    Zur Durchführung dieser Handlung muss man persönlich in der Vertretung erscheinen. Der Service ist von der Zahlung einer Gebühr befreit.
     
    Formular zum Herunterladen 

    Mitteilung über eine Namensänderung

    Ein israelischer Bürger, der seinen Namen (Vornamen oder Familiennamen) zu ändern wünscht, kommt persönlich zur Vertretung, ausgestattet mit einem staatlichen israelischen Reisepass. In der Konsularabteilung in der Vertretung muss er ein Formular zur Mitteilung über die Namensänderung in zwei Exemplaren ausfüllen (hier das entsprechende Formular). Die Vertretung wird das Formular an das Innenministerium nach Israel schicken.

    Nachdem die Namensänderung bestätigt worden ist, wird der Name im Reisepass entsprechend aktualisiert. Der aktualisierende Bürger hat bei seiner Rückkehr nach Israel für die Änderung der Eintragung in seinem Personalausweis im Innenministerium Sorge zu tragen.

    Die Dienstleistungen wegen einer Namensänderung sind gebührenpflichtig:

    Im Falle einer Änderung des Familiennamens, fallen Kosten in der Höhe von € 32,-- an.

    Die Änderung des Vornamens kostet ebenfalls € 32,--​.
     

    Mitteilung über eine Adressänderung in Israel
     
    Ein israelischer Bürger, der sich im Ausland aufhält und seine Adresse in Israel ändern möchte, kann das durch Ausfüllen eines Adressenänderungsformulars tun (hier das entsprechende Formular). Dazu muss er persönlich bei der Vertretung erscheinen und ein Identifizierungsdokument vorlegen. Er muss ebenfalls dem Antrag eine Fotokopie der Anhänge zum Personalausweis von sich und seinem Ehepartner vorlegen. Falls erwachsene Kinder bei ihm im Haus wohnen, ist dem Antrag auch eine Kopie der Anhänge ihrer Personalausweise beizufügen.