26 Parteien haben beim Zentralen Wahlkomitee, unter Vorsitz des Richters Salim Joubran, ihre Kandidatenlisten eingereicht.
Die Wahlen werden entsprechend des Artikels 4 des Knesset-Gesetzes aus dem Jahr 1958 in „allgemeinen, nationalen, direkten, gleichberechtigten und geheimen Verhältniswahlen“ durchgeführt.
Die Knesset ist mit 120 Abgeordneten ein relativ kleines Parlament – umso mehr, wenn man sich vor Augen führt, dass etwa die Abgeordneten der gegenwärtigen 19. Knesset sich auf ganze 12 Fraktionen verteilen. Diese verhältnismäßig hohe Zahl von Fraktionen ist dem Umstand geschuldet, dass Israel sich von Gründung an als pluralistischer Staat mit verschiedenen gesellschaftlichen Strömungen sah. Darum wurde bewusst eine relativ niedrige Hürde für den Einzug ins Parlament gewählt, um möglichst viele Gruppen repräsentiert zu sehen. Allerdings wurde diese Hürde im Laufe der Jahre von ursprünglich 1% auf mittlerweile 3,25% erhöht.
Die Knesset wird in allgemeinen Wahlen für eine Legislaturperiode von vier Jahren gewählt. Es gilt ein reines Verhältniswahlrecht, das heißt alle Sitze im Parlament werden rein über Listen vergeben, es gibt keine direkt gewählten Kandidaten (wie etwa in Deutschland mit seiner Kombination aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht). Dementsprechend existieren im engeren Sinne keine Wahlkreise. Zwar können die Bürger lediglich jeweils in einem bestimmten Wahllokal in ihrem Wohnort wählen, dies hat jedoch allein verwaltungstechnische Gründe.
Das israelische Recht sieht keine Briefwahl oder Wahlen im Ausland vor, gewählt wird also ausschließlich in Israel selbst. Ausgenommen hiervon sind Israelis, die beispielsweise als Diplomaten im Ausland dienen.
Der Wahlvorgang selbst ist ausgesprochen „benutzerfreundlich“, auch für Wählerinnen und Wähler, die nur begrenzte Kenntnisse des Hebräischen und Arabischen haben. In der Wahlkabine liegen kleine Zettel, die jeweils für eine Partei stehen und mit ein bis vier Buchstaben gekennzeichnet sind. Jede/r Wahlberechtigte kann genau einen Zettel in einen leeren Umschlag legen, der verschlossen und in die Wahlurne geworfen wird. Die Wahlkabinen sind den ganzen Tag, von 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr geöffnet. Der Wahltag ist ein nationaler Feiertag, an dem Schulen und andere öffentliche Einrichtungen geschlossen bleiben.
Die erste Plenarsitzung des neu gewählten Parlaments wird vom Staatspräsidenten eröffnet, die Knessetabgeordneten werden vereidigt und wählen den Knessetvorsitzenden und seine Stellvertreter.
Der neue Ministerpräsident/die neue Ministerpräsidentin wird aus den Reihen der Abgeordneten gewählt. Zunächst beauftragt der Staatspräsident, in diesen Fall also Staatspräsident Reuven Rivlin, den oder die Kandidaten/in mit den besten Erfolgsaussichten mit der Bildung einer Regierungskoalition, die mindestens 61 der 120 Sitze im Parlament stellen muss. In der Geschichte des Staates Israel ist es bislang noch nicht vorgekommen, dass eine einzelne Partei genügend Sitze für eine Regierung erhielt. In der Regel wird der oder die Vorsitzende der Partei mit den meisten Stimmen im Parlament mit der Regierungsbildung beauftragt. Dafür hat er oder sie zunächst 28 Tage Zeit, die um weitere 14 Tage verlängert werden können. Sollte in dieser Zeit keine stabile Koalition zustande kommen, kann der Staatspräsident eine/n andere/n Abgeordnete/n mit der Regierungsbildung beauftragen.
(Botschaft des Staates Israel/
Außenministerium des Staates Israel, 16.3.15)