Am Abend wird die Liste der 550 palästinensischen Strafgefangenen veröffentlicht, die in diesem zweiten Schritt freigelassen werden sollen. Bis zum Sonntag haben dann Gegner des Abkommens Zeit, beim Obersten Gerichtshof Einspruch gegen einzelne Namen auf der Liste einzulegen. Sollte das Oberste Gericht den Einsprüchen nicht stattgeben, könnte die Abschiebung der Gefangenen in das Westjordanland und den Gazastreifen bereits am Sonntagnachmittag erfolgen.
Im Abkommen zur Freilassung Gilad Shalits wurde festgelegt, dass zwei Monate nach der Freilassung Shalits und der von der Hamas geforderten Gefangenen in einem zweiten Schritt 550 von Israel ausgewählte Gefangene aus israelischen Gefängnissen entlassen werden sollen. In der ersten Stufe des Abkommens wurden bereits 477 Gefangene entlassen.
(Haaretz, 14.12.11)