Im Gegensatz zu Militär- und Arbeitsgerichten sind die religiösen Gerichte eine Besonderheit des israelischen Rechtssystems. Die Anwendung verschiedener Personenstandsgesetze im Bereich des Familienrechts durch religiöse Gerichte macht das israelische Rechtssystem zu einer Ausnahme unter den modernen Rechtssystemen. Dieses Phänomen hat historische und politische Wurzeln: es bestand bereits unter osmanischer Herrschaft und wurde von den Briten nach Eroberung des Landes weiterhin angewandt.
Grundsätzlich beruht die Anwendung des Personenstandsrechtes durch die Jurisdiktion verschiedener religiöser Gerichte auf der Palestine Order in Council von 1922. Durch dieses Dokument wird festgelegt, dass "die Rechtssprechung in Angelegenheiten des Personenstandes von den Gerichtshöfen der jeweiligen religiösen Gemeinschaft ausgeübt wird".
Darüber hinaus wird den Bezirksgerichten die Jurisdiktion in Personenstandsfragen von nicht-muslimischen Ausländern zugesprochen. Hierbei wird festgelegt, dass sie "das Personenstandsrecht der jeweils involvierten Parteien anwenden sollen". Hinsichtlich von Ausländern wurde dies als das "Recht der Nationalität" definiert. Das Prozessrecht bestimmt, dass hinsichtlich von Nicht-Ausländern, "die Gerichte... das religiöse Recht oder das Recht der jeweiligen Gemeinschaft der unterschiedlichen Parteien anzuwenden haben."
Die Palestine Order in Council erkannte elf religiöse Gemeinschaften an: Judentum und Islam sowie neun verschiedene Denominationen des Christentums. Die israelische Regierung fügte die presbyterianisch-evangelische Kirche sowie die Bahai der Gruppe der anerkannten religiösen Gemeinschaften hinzu. Die Knesset hat darüber hinaus ein Gesetz verabschiedet, das den religiösen Gerichten der drusischen Gemeinschaft Gerichtsbarkeit zuspricht.
Verwaltungsgerichte
Wie in vielen anderen westlichen Rechtssystemen besteht auch in Israel eine zunehmende Tendenz, spezifische Rechtsfragen an besondere Verwaltungsgerichte zu verweisen, die damit wichtige quasi-richterliche Funktionen übernehmen.
Die ältere und herkömmlichere Art eines Verwaltungsgerichts ist die eines Appellationsgerichts von Verwaltungsbehörden zur Regelung von Sozialleistungen, Steuerabgaben oder Entschädigungen und Schadensersatz bei Verletzungen. Zu den vielen Beispielen dieser Kategorie gehören die Gerichte, die Berufungen gegen Entscheidungen über Entschädigung für im Armeedienst erlittene Verletzungen anhören, sowie Gerichte, die Berufungen im Rahmen der Vermögenssteuerpflicht verhandeln.
In jüngster Zeit rief die Knesset Gerichte ins Leben, die ein wesentlich größeres Spektrum quasi-richterlicher Funktionen erfüllen. So verhandelt das Gericht für Standardverträge Sachverhalte hinsichtlich ungerechter Bedingungen in Standardverträgen, während das Gericht zur Wettbewerbsregelung in Handel und Industrie eine wichtige Rolle im Kontext jeder Form unlauteren Wettbewerbs spielt.