Gerichtswesen

Das Gerichtswesen–מערכת המשפט

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     : Esther Inbar
     
     
    Das Gerichtswesen in Israel ist, wie vergleichbare Institutionen in anderen Ländern, die Kontrollinstanz zum Schutz von Rechtsstaatlichkeit und individuellen Rechten. Durch das Fehlen einer schriftlichen Verfassung oder eines Grundgesetzes und angesichts der fortdauernden Gültigkeit von Bestimmungen aus der Zeit der britischen Mandatsherrschaft sowie der umfangreichen Machtbefugnis der Legislative erhält das Gerichtswesen in Israel jedoch eine wesentlich wichtigere, komplexe Position.
     
    Das israelische Gerichtssystem ist in zwei Haupttypen unterteilt: die allgemeinen zivilen oder regulären Gerichte stehen neben speziellen Gerichten oder anderen Instanzen mit jurisdiktiver Gewalt. Der Unterschied zwischen beiden Typen gerichtlicher Institutionen liegt u.a. in dem Umfang ihres jurisdiktiven Zuständigkeitsbereiches: während die Rechtsprechung der regulären Gerichte allgemein ist, besitzen die anderen Gerichte eine beschränkte Jurisdiktion hinsichtlich der in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Personen und/oder Sachverhalte. 
     
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  • Allgemeine Gerichte

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    Israel ist ein einheitliches Staatsgebiet mit einem einzigen System allgemeiner Gerichte.
     
    Das Gerichtswesen begründet drei verschiedene Gerichtsebenen: das oberste Gericht steht an der Spitze, ihm sind Bezirks- und Magistratsgerichte untergeordnet. Die beiden letzteren sind Prozessgerichte, während das oberste Gericht ein Berufungsgericht ist, das zugleich auch als Oberster Gerichtshof fungiert. In Israel gibt es keine Geschworenenjustiz.
     
    Magistratsgerichte
    Im israelischen Gerichtssystem sind die Magistratsgerichte die grundlegende Instanz für Prozesse und gerichtliche Verfahren. Sie entscheiden in Strafrechtsprozessen, in denen der Angeklagte eines Vergehens beschuldigt wird, das mit einem Strafmaß von bis zu sieben Jahren Freiheitsentzug geahndet werden kann. In Zivilprozessen sind die Magistratsgerichte für Klagen bis zu einer Million Shekel (zirka 200.000 Euro) zuständig. Die Magistratsgerichte sind darüber hinaus in Fragen von Immobilienbesitz und -nutzung zuständig. Sie arbeiten außerdem als Verkehrs-, Kommunal- und Familiengerichte und tragen die Entscheidungen in Bagatellfällen.
     
    Grundsätzlich entscheidet in jedem Prozess ein einziger Richter, es sei denn, der Präsident des Magistratsgerichts ordnet eine Verhandlung vor einer Kammer von drei Richtern an. In Israel existieren 29 Magistratsgerichte.

    Bezirksgerichte
    Die Bezirksgerichte bilden die mittlere Ebene des israelischen Gerichtswesens. Sie sind in allen Angelegenheiten zuständig, die nicht in den alleinigen Zuständigkeitsbereich eines anderen Gerichts fallen. Die Bezirksgerichte verhandeln in Strafrechtsverfahren, in denen ein Strafmaß vom mehr als sieben Jahren Freiheitsentzug angesetzt ist. In Zivilprozessen erstreckt sich ihre Gerichtsbarkeit auf Fälle, in denen über mehr als eine Million Schekel (ca. 200.000 Euro) verhandelt wird. Darüber hinaus sind Bezirksgerichte für Firmen- und Teilhaberfragen, Schlichtungsverfahren, Petitionen von Gefangenen und Berufungen in Steuerangelegenheiten zuständig.
     
    Grundsätzlich wird ein Verfahren vor einem Bezirksgericht von einem einzigen Bezirksrichter geführt. Eine Kammer von drei Richtern wird eingesetzt, wenn über Berufungen gegen Urteile von Magistratsgerichten verhandelt wird, wenn der Angeklagte einer Straftat beschuldigt wird, deren Strafmaß bei zehn oder mehr Jahren liegt, oder wenn der Präsident bzw. der Vize-Präsident des Bezirksgerichts eine entsprechende Verfügung erlässt. In Israel existieren fünf Bezirksgerichte.
     
     
     

     
  • Das oberste Gericht

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    Das oberste Gericht verhandelt über Berufungen gegen Urteile der Bezirksgerichte in Strafrechts- und Zivilprozessen. In Fällen, die zunächst vor einem Bezirksgericht verhandelt wurden, kann von Rechts wegen beim obersten Gericht Berufung eingelegt werden. Andere Angelegenheiten können nur mit Zustimmung des obersten Gerichts selbst diesem vorgelegt werden. Einsprüche gegen Knessetwahlen, gegen Disziplinarverfahren der israelischen Anwaltskammer und gegen Verwaltungsverfügungen sowie Eingaben von Gefangenen gegen Bezirksgerichtsentscheidungen fallen in den besonderen Zuständigkeitsbereich des obersten Gerichts.
     
    Die Anzahl der Richter am obersten Gericht wird durch eine Entscheidung der Knesset festgelegt. Gegenwärtig amtieren am obersten Gericht vierzehn Richter. Nach der Konvention amtiert der dienstälteste Richter als Gerichtspräsident (Oberrichter). Der an Dienstjahren nachfolgende Richter amtiert als Vize-Präsident. Der Präsident des obersten Gerichts ist der amtshöchste Richter im israelischen Gerichtswesen.
     
    Das oberste Gericht tritt im allgemeinen als eine Kammer mit drei Richtern zusammen. Präsident oder Vize-Präsident können die Anzahl der einem Verfahren beiwohnenden Richter auf eine beliebige, ungleiche Anzahl erweitern. Darüber hinaus kann jede Kammer über ihre eigene Erweiterung entscheiden. Zudem kann das Gericht eine "weitere Anhörung" ansetzen, wobei dann eine Kammer von fünf oder mehr Richtern einen Fall anhört, der bereits von einer kleineren Kammer des obersten Gerichts entschieden wurde.
     
    Der Oberste Gerichtshof
    Das oberste Gericht tritt auch als Oberster Gerichtshof (בית הדין הגבוה לצדק בג"צ Beit ha-Din ha-gavoa le-Tzedek/"BAGATZ"), und somit als oberste Berufungsinstanz überhaupt, zusammen. Diese Funktion ist eine Besonderheit des israelischen Systems, da das oberste Gericht als Oberster Gerichtshof in entsprechenden Verfahren die erste und letzte Instanz ist. Der Oberste Gerichtshof ist zur juristischen Revision von Entscheidungen anderer Regierungsgewalten berechtigt und besitzt Machtbefugnisse "in jenen Angelegenheiten, die nicht in den Jurisdiktionsbereich eines anderen Gerichts oder einer anderen gerichtlichen Institution fallen und in denen es das Gericht im Interesse der Gerechtigkeit für notwendig hält, Abhilfe zu schaffen".
     
    In seiner Funktion als oberste Berufungsinstanz entscheidet das oberste Gericht über eintausend Eingaben jährlich. Oftmals handelt es sich um Eingaben von höchster Relevanz, die Verhalten und Handlungen hochrangiger Regierungskräfte in Frage stellen. Aufgrund seiner Jurisdiktion als oberste Berufungsinstanz spielt das oberste Gericht eine wichtige Rolle bei der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und dem Schutz der Menschenrechte. 

  • Gerichte mit limitierter Jurisdiktion

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    Das juristische System Israels kennt neben den allgemeinen Gerichten verschiedene gerichtliche Institutionen, unter denen die Militärgerichte, die Arbeitsgerichte und die religiösen Gerichte die wichtigsten sind. Diese Gerichte unterscheiden sich von den meisten anderen Gerichten hinsichtlich des Umfangs ihrer Zuständigkeit, d.h. sie besitzen eine Jurisdiktion, die sowohl im Hinblick auf Personen als auch Verfahrenssachverhalte beschränkt ist. Jedes Gericht umfasst bei ein richterliches System mit unabhängiger Verwaltung sowie ein eigenes Berufungssystem, zu dem fachlich geschulte Richter gehören.
     
    Militärgerichte
    Die Militärgerichte wurden durch die gesetzlichen Bestimmungen zum Militärrecht (1955) eingerichtet. Sie besitzen die Befugnis, Soldaten wegen militärischer und ziviler Vergehen anzuklagen und zu verurteilen. Dabei trifft die Definition "Soldat" nach dem Gesetz nicht nur auf Angehörige der regulären Streitkräfte der Armee zu - entweder im wehrpflichtigen oder beruflichen Dienst -, sondern auch auf Reservisten während der Zeit ihres aktiven Reservedienstes. Somit ist die Gruppe der unter die Jurisdiktion der Militärgerichte fallenden Personen in Israel relativ groß. Zivilangestellte im Armeedienst sowie Kriegsgefangene fallen ebenfalls, wenn auch mit bestimmten Einschränkungen, unter diese Rechtsprechung. Das System der Militärgerichte umfasst untere Gerichte sowie ein militärisches Appellationsgericht. Verhandlungen werden vor zwei Richtern im Offiziersrang und einem vorsitzenden Richter mit juristischer Ausbildung geführt. Das Appellationsgericht verhandelt in Kammern mit drei Richtern außer in Fällen, in denen dem Beschuldigten die Todesstrafe droht, oder der Präsident des Gerichts bzw. der Generalstaatsanwalt der Armee eine erweiterte Kammer fordert. In derartigen Fällen setzt sich die urteilssprechende Kammer aus fünf Richtern zusammen. Unter bestimmten Umständen kann gegen Urteile der Militärgerichte direkt beim Obersten Gerichtshof Berufung eingelegt werden.
     
    Arbeitsgerichte
    Die Arbeitsgerichte wurden 1969 von der Knesset ins Leben gerufen. Man hatte damals erkannt, dass das Arbeitsrecht eines eigenen richterlichen Systems bedarf, um gesammelte Erfahrungen, Gewohnheitsrecht und Regelungen im Arbeits- und Beschäftigungsbereich juristisch umsetzen und bestehende und zukünftige Arbeitsgesetze interpretieren zu können. Die Arbeitsgerichte bestehen aus regionalen Gerichten sowie einem Landgericht. Prozesse werden vor den regionalen Arbeitsgerichten geführt. Das Landgericht ist dagegen die Instanz für Berufungsverfahren. Es ist ebenfalls für Verfahren zwischen zwei Arbeitergewerkschaften oder zwei Arbeitgeberverbänden zuständig, die "aufgrund von Arbeitsbeziehungen betreffenden Sachverhalten entstehen". Außerdem verhandelt das Landgericht Rechtsstreitigkeiten zwischen Parteien kollektiver Verträge, die sich auf Vertragsdauer, Umsetzung, Auslegung, Auswirkung oder Verstoß oder jegliche andere, aus dem Vertrag hervorgehende Angelegenheit beziehen. Arbeitsgerichte urteilen über Vergehen, die unter verschiedene Gesetzgebungen fallen. Lediglich gegen Entscheidungen in solchen Rechtsfällen kann direkt bei dem Obersten Gerichtshof Berufung eingelegt werden. Dennoch besitzt der Oberste Gerichtshof die Jurisdiktionsgewalt, jede Entscheidung eines Arbeitsgerichtes zu revidieren. Hierdurch wird das oberste Gericht gewissermaßen zu einer prinzipiellen Berufungsinstanz gegenüber Entscheidungen der Arbeitsgerichte. Regionale Gerichte treten in Kammern von drei Richtern sowie "zwei Vertretern der Öffentlichkeit" - ein Vertreter der Arbeitnehmerseite und einer der Arbeitgeberseite - zusammen. Abhängig von dem zur Verhandlung stehenden Gegenstand, tritt das Landgericht mit drei, fünf oder sieben Richtern zusammen. Auch hier sitzen auf der Richterbank professionelle Richter sowie Vertreter der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite.
     
     

     
  • Religiöse Gerichte

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    Im Gegensatz zu Militär- und Arbeitsgerichten sind die religiösen Gerichte eine Besonderheit des israelischen Rechtssystems. Die Anwendung verschiedener Personenstandsgesetze im Bereich des Familienrechts durch religiöse Gerichte macht das israelische Rechtssystem zu einer Ausnahme unter den modernen Rechtssystemen. Dieses Phänomen hat historische und politische Wurzeln: es bestand bereits unter osmanischer Herrschaft und wurde von den Briten nach Eroberung des Landes weiterhin angewandt.
     
    Grundsätzlich beruht die Anwendung des Personenstandsrechtes durch die Jurisdiktion verschiedener religiöser Gerichte auf der Palestine Order in Council von 1922. Durch dieses Dokument wird festgelegt, dass "die Rechtssprechung in Angelegenheiten des Personenstandes von den Gerichtshöfen der jeweiligen religiösen Gemeinschaft ausgeübt wird".
     
    Darüber hinaus wird den Bezirksgerichten die Jurisdiktion in Personenstandsfragen von nicht-muslimischen Ausländern zugesprochen. Hierbei wird festgelegt, dass sie "das Personenstandsrecht der jeweils involvierten Parteien anwenden sollen". Hinsichtlich von Ausländern wurde dies als das "Recht der Nationalität" definiert. Das Prozessrecht bestimmt, dass hinsichtlich von Nicht-Ausländern, "die Gerichte... das religiöse Recht oder das Recht der jeweiligen Gemeinschaft der unterschiedlichen Parteien anzuwenden haben."
     
    Die Palestine Order in Council erkannte elf religiöse Gemeinschaften an: Judentum und Islam sowie neun verschiedene Denominationen des Christentums. Die israelische Regierung fügte die presbyterianisch-evangelische Kirche sowie die Bahai der Gruppe der anerkannten religiösen Gemeinschaften hinzu. Die Knesset hat darüber hinaus ein Gesetz verabschiedet, das den religiösen Gerichten der drusischen Gemeinschaft Gerichtsbarkeit zuspricht. 



    Verwaltungsgerichte
    Wie in vielen anderen westlichen Rechtssystemen besteht auch in Israel eine zunehmende Tendenz, spezifische Rechtsfragen an besondere Verwaltungsgerichte zu verweisen, die damit wichtige quasi-richterliche Funktionen übernehmen.
     
    Die ältere und herkömmlichere Art eines Verwaltungsgerichts ist die eines Appellationsgerichts von Verwaltungsbehörden zur Regelung von Sozialleistungen, Steuerabgaben oder Entschädigungen und Schadensersatz bei Verletzungen. Zu den vielen Beispielen dieser Kategorie gehören die Gerichte, die Berufungen gegen Entscheidungen über Entschädigung für im Armeedienst erlittene Verletzungen anhören, sowie Gerichte, die Berufungen im Rahmen der Vermögenssteuerpflicht verhandeln.
     
    In jüngster Zeit rief die Knesset Gerichte ins Leben, die ein wesentlich größeres Spektrum quasi-richterlicher Funktionen erfüllen. So verhandelt das Gericht für Standardverträge Sachverhalte hinsichtlich ungerechter Bedingungen in Standardverträgen, während das Gericht zur Wettbewerbsregelung in Handel und Industrie eine wichtige Rolle im Kontext jeder Form unlauteren Wettbewerbs spielt. 


  • Aufsicht des obersten Gerichts über andere Gerichte

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    Das oberste Gericht übt die Aufsicht über alle Gerichte aus, die nicht zu den allgemeinen Gerichten gezählt werden. So wird gewährleistet, dass keine dieser besonderen Institutionen gänzlich losgelöst vom regulären Rechtssystem arbeitet. Die Aufsicht oder Kontrolle erfolgt entweder durch Berufungsverfahren oder durch Eingaben an den Obersten Gerichtshof. Das Gerichtswesen ist das oberste Gericht als Oberster Gerichtshof dazu befugt, "allgemeine Gerichte, Sondergerichte und andere Institutionen und Personen mit richterlicher oder quasi-richterlicher Gewalt nach dem Gesetz anzuweisen, ...eine bestimmte Angelegenheit anzuhören, nicht anzuhören oder eine diesbezügliche Anhörung fortzuführen, sowie Verfahren für unzulässig durchgeführt bzw. Entscheidungen für unzulässig zu erklären". Das gleiche Grundgesetz verleiht dem Obersten Gerichtshof eine, wenn auch eingeschränkte, Kontrollfunktion über religiöse Gerichte.
     
     

     
     
  • Unabhängigkeit des Gerichtsweses

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    Der Erfolg, den das Gerichtswesen in Israel - mit dem obersten Gericht an der Spitze - bei der Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit und dem Schutz der bürgerlichen Rechte erzielt, ist größtenteils ein Resultat der Unabhängigkeit der Richter. Richter genießen sowohl substantielle als auch persönliche Unabhängigkeit. Die substantielle Unabhängigkeit ist im "Grundgesetz": Das Gerichtswesen festgelegt. Dort heißt es: "[eine] Person, in deren Händen richterliche Gewalt liegt, darf in juristischen Angelegenheiten keiner anderen Autorität als dem Gesetz unterstehen." Es muss betont werden, dass sich die allgemeine Formulierung dieses Paragraphen auf jede Person bezieht, die richterliche Gewalt ausüben kann, und nicht nur auf die Richter der regulären Gerichte.
     
    Neben der substantiellen Unabhängigkeit genießen Richter große persönliche Unabhängigkeit. Dies beginnt bei dem Auswahlverfahren für das Richteramt und findet seine Fortsetzung in der Zeit richterlicher Amtsausübung: Richter werden von einem Richterernennungskomitee gewählt und ernannt, das aus neun Mitgliedern besteht: dem Justizminister (Vorsitz) und einem weiteren Regierungsminister, dem Präsidenten und zwei weiteren Richtern des obersten Gerichts, sowie zwei Knessetabgeordneten und zwei Vertretern der israelischen Rechtsanwaltskammer. Somit sind alle drei staatlichen Gewalten - Exekutive, Legislative und Judikative - sowie Angehörige des juristischen Berufstandes in diesem Komitee vertreten. Professionelle Rechtsanwälte stellen dabei die Mehrheit: drei Richter des obersten Gerichts und zwei Vertreter des juristischen Berufsverbandes. Der Vorsitzende, der Präsident des obersten Gerichts oder jeweils drei beliebige Mitglieder des Komitees gemeinsam können einen Kandidaten zur Wahl vorschlagen. Für die Ernennung eines Kandidaten ist eine Mehrheitsentscheidung des Komitees notwendig.
     
    Um zum Richter eines Magistratsgerichts ernannt zu werden, muss ein Kandidat eingetragenes Mitglied der israelischen Anwaltskammer sein oder mindestens als berechtigtes Mitglied gelten. Außerdem sollte er wenigstens drei Jahre Berufspraxis vorweisen, entweder (a) als Rechtsanwalt; (b) in einer juristischen Funktion im Staatsdienst; oder (c) als Juradozent. Kandidaten für das Amt des Bezirksrichters müssen mindestens vier Jahre Erfahrung als Richter eines Magistratsgerichts oder mindestens sechs Jahre beruflicher Erfahrung nachweisen können. Kandidaten für das Amt eines Richters am obersten Gericht müssen mindestens fünf Jahre an einem Bezirksgericht tätig gewesen sein oder zehn Jahre Berufspraxis bzw. die Qualifikation "eines außergewöhnlichen Juristen" (eine besondere Kategorie, die lediglich einmal in der Geschichte des obersten Gerichts Anwendung fand) vorweisen können. Praktisch sind Ernennungen von Richtern apolitisch. Richter werden allein aufgrund ihrer juristischen Berufsqualifikationen ernannt. Da es in Israel keine Geschworenen gibt, entscheidet in einem Gerichtsverfahren einzig und allein der Richter.
     
    Richterliche Unabhängigkeit besteht während der gesamten Amtszeit eines Richters. Die Ernennung eines Richters erfolgt auf Lebenszeit, die Amtszeit endet mit dem obligatorischen Ruhestand im Alter von 70 Jahren. Die Altersgrenze liegt hier also höher als bei Trägern anderer öffentlicher Ämter. Richter genießen, ähnlich wie Knessetabgeordnete, Immunität. Ein Richter kann seines Amtes nur durch ein Disziplinarverfahren vor speziell vom Präsidenten des Obersten Gerichts dazu ernannten Richtern oder durch eine Entscheidung des Richterernennungskomitees auf Antrag des Justizministers oder des Präsidenten des obersten Gerichts enthoben werden. Eine derartige Entscheidung muss von sieben der neun Mitglieder dieses Komitees getragen werden. Gehälter und Pensionen der Richter werden von einem Knessetausschuss festgelegt. Es darf kein Gesetz verabschiedet werden, das die Gehälter der Richter herabsetzen würde. Nach dem Gesetz erhalten Richter des obersten Gerichts die gleiche Vergütung wie Mitglieder des Regierungskabinetts; der Präsident des obersten Gerichts erhält die gleiche Vergütung wie der Ministerpräsident.