Jeder israelische Bürger, der sich im Ausland aufhält, sowohl Minderjährige als auch Erwachsene, hat zu jeder Zeit ein gültiges israelisches Reisedokument bei sich zu führen. Reisedokumente, die der Staat Israel an seine Bürger ausgegeben hat (Reisepässe und Transitdokumente) sind Eigentum des Staates und sind sorgfältig aufzubewahren.
Die Gültigkeit eines israelischen Reisepasses für einen Erwachsenen beträgt 10 Jahre, und für einen Minderjährigen 5 Jahre. Bezüglich eines Erwachsenen gilt – mit dem Ablauf von 10 Jahren seit dem Ausstellungsdatum des Reisepasses muss man sich an die Vertretung wenden wegen der Ausstellung eines neuen Reisepasses. Wenn weniger als 10 Jahre seit seiner Ausstellung vergangen sind, ist es möglich, die Gültigkeit des Reisepasses bis zum Ende der 10 Jahre verlängern zu lassen.
Gemäß des israelischen Einwohnermeldegesetzes ist die Ausstellung oder Verlängerung eines Reisedokumentes abhängig vom Stand der Registrierung des aktuellen Familienstandes (z. B. verheiratet, geschieden, verwitwet, Kinder, usw.). Sollte der Familienstand nicht aktuell registriert sein, kann ein neuer Reisepass oder eine Verlängerung nur für 1 Jahr ausgestellt werden.