Wenn Sie eine Besuchsreise nach Israel unternehmen möchten, müssen Sie im Besitz eines Reisepasses, Fremdenpasses oder Reiseausweises sein, der bei der
Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
Deutsche Staatsbürger, die nach 1928 geboren sind, können mit einem vorläufigen Reisepass nach Israel einreisen, wenn dieser ebenfalls eine Mindestgültigkeit von 6 Monaten aufweist.
Kinder mit deutscher Staatsbürgerschaft benötigen für die Einreise nach Israel einen Kinderausweis (ab 10 Jahre mit Passbild) oder einen Kinderreisepass mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten.
Kein Transit- oder Besuchsvisum benötigen Staatsangehörige folgender Staaten, denen die Einreisegenehmigung bzw. der Einreisestempel bei Ankunft in Israel in den Pass gestempelt wird:
Albanien, Andorra, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Belgien, Belize, Bolivien, Brasilien, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Dänemark, Deutschland (ab 1928 geborene), Dominica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Estland, Fiji, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Grenada, Griechenland, Großbritannien, Guatemala, Haiti, Honduras, Hongkong, Irland, Island, Italien, Jamaika, Japan, Kanada, Kolumbien, Kroatien, Lettland, Lesotho, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Macao, Makedonien, Malawi, Malta, Mauritius, Mexico, Mikronesien, Monaco, Mongolei, Montenegro, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Palau, Panama, Paraguay, Peru, Philippinen, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, San Marino, Serbien (auch jugoslawische Pässe),Singapur, Slowakei, Slowenien, St. Lucia, Südafrika, Südkorea, Spanien, St. Kitts & Nevis, St. Vincent und die Grenadinen, Surinam, Swasiland, Schweden, Schweiz, Taiwan, Tonga, Trinidad & Tobago, Tschechische Republik, Ukraine, Ungarn, Uruguay, Vatikanstaat, Vanuatu, Vereinigte Staaten von Amerika, Zentralafrikanische Republik, Zypern.
Die von uns ausgestellten Visa sind in der Regel vom Tag der Ausstellung an 3 Monate für die Einreise nach Israel gültig. Innerhalb dieser Gültigkeitsdauer können Sie nach Israel einreisen. Von uns ausgestellte Visa enthalten in der Regel keine Angabe über die Aufenthaltsdauer. Die Aufenthaltsdauer wird bei der Einreise durch die Einreisebehörde erteilt – in der Regel für 3 Monate. Beachten Sie bitte nach der Einreise die Angaben des Einreisestempels.
Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung eines Visums nicht automatisch zur Einreise nach Israel berechtigt. Die endgültige Kontrolle findet an der Grenzübergangsstelle statt!
Erforderliche Unterlagen müssen für jeden Antrag bzw. Antragsteller einzeln eingereicht werden. Beispiel: eine Verdienstbescheinigung für Eheleute = 2x in kopierter Form einreichen, d.h. für jeden einzelnen Antrag einmal.
Postalisch eingereichte Visaanträge unterliegen einer gewissen Bearbeitungszeit. In der Regel liegt diese bei ca. 10-15 Arbeitstagen. Anträge, die im Konsulat während unserer Öffnungszeiten eingereicht werden, können in der Regel am gleichen Tag bearbeitet werden.
Im Fall der persönlichen Beantragung im Konsulat bitte mit EC-Karte im Haus bezahlen
Beachten Sie bitte, dass ca. 4 Wochen vor, während und 4 Wochen nach jüdischen Feiertagen die Bearbeitung von Visaanträgen zeitnah der geplanten Reise durchgeführt wird. Die Mindestbearbeitungszeit beträgt in jedem Fall 10 Arbeitstage.
Berücksichtigen Sie bitte, dass der Postweg nicht in die Bearbeitungszeit fällt.
Bitte beachten Sie weiter, dass unvollständig eingereichte Visaanträge unbearbeitet zurückgeschickt werden.
Für postalisch eingereichte Visaanträge muss die Gebühr auf unser Konto überwiesen / eingezahlt werden und den Antragsunterlagen eine Kopie des Beleges beigelegt werden. Als Verwendungszweck bitte VISUM, Ihren Familiennamen und Ihre Passnummer angeben.
Wird der Antrag im Hause eingereicht, muss die Gebühr an unserer Kasse im Hause mit EC-Karte bezahlt werden.
Bitte beachten Sie: Für vor 1928 geborene Deutsche und Bürger mit türkischem oder moldawischem Reisepass ist die Beantragung eines Touristenvisums kostenfrei.
Zehn-Jahres-Visa
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich ein Visum mit einer Gültigkeit bis zu 10 Jahren auszustellen. Voraussetzung hierfür sind:
• Der Antragsteller muss die Berechtigung auf das „Recht zur Rückkehr nach Israel“
besitzen.
• Der Antragsteller muss Verwandte in Israel haben.
• Die entsprechenden Unterlagen müssen vorliegen.
• Der Pass muss eine entsprechende Gültigkeit besitzen.
• Der Antragsteller muss Israel nachweislich schon einmal besucht haben.
Dies sieht im einzelnen vor, dass zusätzlich zu den benötigten Unterlagen folgende Dokumente eingereicht werden müssen:
• Entsprechende Kopien der Geburtsurkunden, die die jüdische Herkunft bestätigen
- übersetzt ins Deutsche, Englische oder Hebräische.
• Eine Kopie des Reisepasses oder Personalausweises des Verwandten in Israel.
• Eine aktuelle Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer jüdischen Gemeinde
(nur wenn vorhanden)
Beachten Sie bitte, dass die Bearbeitung eines Visaantrages mit einer längeren Gültigkeit als 3 Monate einen Bearbeitungszeitraum von 4 Wochen umfassen kann. Planen Sie dies bitte bei Ihrem Reisetermin ein.
Arbeitsvisa
Arbeitsvisa und Arbeitserlaubnisse können nicht im Konsulat beantragt werden. Diese können nur durch den zukünftigen Arbeitgeber in Israel beim Innenministerium beantragt werden.
Volontärvisa
Volontäre brauchen für die Einreise nach Israel ein Volontärvium. Dies muss zuvor von der Volontariatsstelle in Israel im zuständigen Innenministerium beantragt werden.